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Qualitätssicherungsprogramm bei der Durchführung von Forschungsarbeiten. QAP-Qualitätssicherungsprogramm

Programm zur Sicherung der Arbeitsqualität beim Betrieb von Kernkraftwerksblöcken (bis Kernkraftwerke)

Dieses Programm steht im Word-Format zum Download bereit

1. Qualitätspolitik

2. Organisatorische und rechtliche Form des Verhältnisses zwischen der KKW-Betreiberorganisation und

3. Rekrutierung und Schulung von Arbeitskräften (Personal)

4. Regulierungsdokumente

5. Dokumentenverwaltung

6. Verwaltung der Beschaffung von Ausrüstung, Komponenten, Materialien und bereitgestellten Dienstleistungen

7. Kontrolle der gekauften Ausrüstung, Komponenten, Materialien und bereitgestellten Dienstleistungen

8. Produktionsaktivitäten

9. Inspektionskontrolle

10. Testkontrolle

11. Messtechnische Unterstützung

12. Gewährleistung der Zuverlässigkeit

13. Kontrolle von Nichtkonformitäten

14. Korrekturmaßnahmen

15. Qualitätsaufzeichnungen

16. Kontrollen (Audits)

Anwendungen:

Anhang 1. Organisationsstrukturdiagramm für die Implementierung von QAP (E) PG AS/E

Anhang 2. Liste der Dokumente, die die Arbeit im KKW regeln.

EINFÜHRUNG

Dieses „Programm zur Sicherung der Qualität der beim Betrieb von Kernkraftwerksblöcken durchgeführten Arbeiten“ POKAS (E) PG AS/E (im Folgenden „Programm“ genannt) wurde auf der Grundlage der „Anforderungen an das Qualitätssicherungsprogramm für“ entwickelt Kernkraftwerke“ NP-011-99.

Das Programm gilt für Arbeiten, die beim Betrieb kerntechnischer Anlagen (Kernkraftwerksblöcke) durchgeführt werden.

Der Zweck des Programms besteht darin, die Qualitätssicherungsaktivitäten des städtischen JSC zu regulieren, die auf die Umsetzung der wichtigsten Kriterien und Grundsätze zur Gewährleistung der Sicherheit von Kernkraftwerken (KKW) abzielen.

Die Sicherstellung der erforderlichen Qualität der im KKW durchgeführten Arbeiten durch das JSC sollte erfolgen durch:

a) anschließende Verbesserung des Systems zur Sicherung der Qualität der im KKW geleisteten Arbeit, einschließlich einer Reihe organisatorischer, technischer und administrativer Maßnahmen zur Qualitätssicherung;

b) eine dokumentierte Beschreibung der Verfahren zur Durchführung der Arbeitsschritte im KKW und zur Überwachung der Durchführung dieser Arbeiten sowie der Einhaltung dieser Verfahren;

c) Organisation einer ordnungsgemäßen Kontrolle der Arbeit im KKW;

d) Festlegung eines Verfahrens zur Überprüfung (Audit) und Überarbeitung dieses Programms, um es zu verbessern und die Effizienz zu steigern.

Das Programm ist ein JSC-„Standard“, dessen Umsetzung die erforderliche Arbeitsqualität in der Anlage garantiert.

Das Programm ist für alle Manager und Spezialisten der JSC „“ obligatorisch, die an der Ausführung von Arbeiten im Kernkraftwerk beteiligt sind.

Das Programm wird durch entsprechende Anordnung des Generaldirektors vor Beginn der Arbeiten und Erbringung der darin geregelten Dienstleistungen in Kraft gesetzt.

Dieses Programm unterliegt einer regelmäßigen Überprüfung und Überarbeitung. Revision dieses Programms wird auf der Grundlage der Ergebnisse praktischer Tätigkeiten durchgeführt, mindestens jedoch alle 3 Jahre.

Die Grundlage für die Überarbeitung dieses Programms kann sein:

Wechselnde Arbeitsformen;

Tatsächlich umgesetzte Änderungen und Ergänzungen in der aktuellen Organisationsstruktur oder im Qualitätssystem, in der Abgrenzung von Funktionen und Verantwortlichkeiten von Struktureinheiten;

Ergebnisse externe Überprüfung(Audit) oder interne Überprüfung des Qualitätssystems;

Anforderungsänderungen Regulierungsdokumente im Hinblick auf die Qualitätssicherung;

Einführung neuer Regulierungsdokumente zur Qualitätssicherung;

Anforderungen des Kunden – die Betreiberorganisation des Kernkraftwerks, vertreten durch die entsprechende Zweigstelle (Automatisierungsanlage), oder staatliche Kontroll- und Aufsichtsbehörden (Rostechnadzor usw.).

Notwendige Änderungen und Ergänzungen dieses Programms werden auf der Grundlage relevanter Mitteilungen in der folgenden Reihenfolge vorgenommen:

Initiierte Benachrichtigungen über Änderungen und Ergänzungen werden von der PTO entwickelt und vom Generaldirektor genehmigt.

Nach Genehmigung der Mitteilung nimmt das PTO die erforderlichen Änderungen und Ergänzungen an allen registrierten Kopien dieses Programms vor.

Änderungen und Ergänzungen des Programms erfolgen durch Neuausgabe des gesamten Programms oder durch Ersetzen einzelner Blätter, an denen Änderungen und Ergänzungen vorgenommen wurden, ähnlich wie bei der Einführung von Änderungen und Ergänzungen an Dokumenten.

Der Bedarf an Kenntnissen dieses Programms durch CJSC-Mitarbeiter wird in ihrem bestimmt Stellenbeschreibungen in der vorgeschriebenen Weise.

Dieses Programm ist bis zu einer besonderen Anordnung seiner Stornierung (der entsprechenden Anordnung des Generaldirektors) gültig.

Dieses Programm wird dem Kunden (dem entsprechenden AS) nach Abschluss einer Vereinbarung mit dem CJSC über die Ausführung von Arbeiten und die Erbringung von Dienstleistungen vorgelegt.

Die rechtliche Verantwortung des JSC für die Sicherstellung der Qualität der im Werk geleisteten Arbeit wird festgelegt Bundesgesetz„Über die Nutzung der Atomenergie“ und erfolgt gesetzlich auf der Grundlage vertraglicher Beziehungen.

1. QUALITÄTSPOLITIK

1.1. Die Geschäftsführung orientiert sich bei ihrer Tätigkeit am Bundesgesetz der Russischen Föderation „Über die Nutzung der Atomenergie“, der Charta des CJSC, den geltenden Normen und Regeln im Bereich der Nutzung der Atomenergie und erklärt, dass sie danach streben wird die maximale Umsetzung dieser Richtlinie, um die Qualität der geleisteten Arbeit sicherzustellen.

Das Management stellt fest, dass die Sicherstellung der Qualität der Arbeit in Kernkraftwerken höchste betriebliche Priorität hat.

Das Management garantiert die Einhaltung der Programmanforderungen durch alle Manager und Spezialisten.

1.2 . Hauptziele der Qualitätssicherung:

Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen und termingerechten Fertigstellung der Arbeiten;

Sicherstellung der Kontrolle über die Qualität und termingerechte Fertigstellung der Arbeiten.

1.3 . Die Hauptaufgaben zur Erreichung der gesetzten Qualitätssicherungsziele:

Bedingungen schaffen effektives Management Qualität der geleisteten Arbeit allgemeine Struktur Aktivitätsmanagement;

Gewährleistung einer garantierten Stabilität der Einhaltung der Anforderungen der behördlichen und technischen Dokumentation bei der Durchführung von Arbeiten;

Festlegung von Anforderungen an organisatorische und technische Tätigkeiten bei der Durchführung von Arbeiten.

1.4 . Grundlegende Methoden zur Lösung der Aufgaben:

Planung und systematische Umsetzung von Aktivitäten zur Sicherstellung der erforderlichen Qualität in allen Phasen der Produktionsaktivitäten;

Klare Verteilung der persönlichen Verantwortung von Führungskräften und Leistungsträgern für die geleistete Arbeit;

Auswahl und Bereitstellung des erforderlichen Qualifikationsniveaus des Personals gemäß den Anforderungen der Stellenbeschreibungen;

Bildung einer Personalsicherheitskultur;

Schaffung eines wirksamen Systems zur Dokumentation der Arbeitsergebnisse und Kontrolle;

Effektives Management finanzieller, materieller, technischer und personeller Ressourcen;

Durchführung systematischer interner Kontrollen (Audits) der Einhaltung der Programmanforderungen und Bewertung ihrer Wirksamkeit;

Analyse der Umsetzung der verabschiedeten Politik im Bereich Qualitätssicherung und deren Aktualisierung durch das Management.

1.5. Um die gesetzten Qualitätssicherungsziele zu erreichen, verpflichtet sich die Geschäftsführung:

Arbeiten am Kernkraftwerk unter vollständiger Einhaltung der Anforderungen der behördlichen und technischen Dokumente durchführen;

Schaffen Sie die notwendigen Voraussetzungen dafür, dass jeder Mitarbeiter seine Aufgaben effizient und zeitnah erfüllen kann, indem Sie die gesammelten Erfahrungen, Fähigkeiten und Kenntnisse nutzen;

Bereitstellung der notwendigen finanziellen, materiellen, technischen und personellen Ressourcen zur Durchführung von Arbeiten im Sinne der Qualitätssicherung;

Überprüfen Sie das Qualitätssystem regelmäßig, um sicherzustellen, dass es den angenommenen Richtlinien stets entspricht und ausreichend wirksam ist.

Die Anforderungen des Programms einhalten;

Kommunizieren Sie die angenommene Richtlinie an alle Mitarbeiter.

2. ORGANISATORISCHE UND RECHTLICHE FORM DER VERHÄLTNISSE DER KKW-BETRIEBSORGANISATION UND

2.1 . Grundlegende Dokumente zur Festlegung der Organisations- und Rechtsform.

2.1.1. Ist juristische Person in Übereinstimmung mit der Gesetzgebung der Russischen Föderation und verfügt über eine unabhängige Bilanz, Girokonten und andere Bankkonten.

2.1.2. Das wichtigste Dokument, das die Organisations- und Rechtsform definiert, ist die Charta

2.2. Verteilung der Verantwortung für die Qualitätssicherung zwischen Organisationen.

2.2.1. Die Beziehungen mit der Betreiberorganisation, dem Generalunternehmer und den Subunternehmern basieren auf Verträgen.

Die Interaktion zwischen der KKW-Betreiberorganisation, dem Generalunternehmer und anderen an der Arbeit im KKW beteiligten Organisationen in Fragen der Qualitätssicherung wird durch POKAS (O) und POKAS (E) geregelt.

2.2.2. Die allgemeine Koordinierung der Arbeiten im KKW erfolgt durch den Generalunternehmer und die Betreiberorganisation des KKW auf der Grundlage der Entwicklung von Plänen und Zeitplänen für die durchgeführten Arbeiten. beteiligt sich an der Entwicklung von Arbeitsplänen und Zeitplänen, die sich auf die von seinen Subunternehmern ausgeführten Arbeiten beziehen.

2.2.3 . Die Verteilung der Verantwortung für die Sicherstellung der Qualität der Arbeit im KKW zwischen den Organisationen wird durch vertragliche Beziehungen mit der Betreiberorganisation des KKW bzw. dem Generalunternehmer einerseits und Subunternehmern andererseits umgesetzt.

2.2.4 . Um den Anforderungen des Betreibers des Kernkraftwerks oder des Generalunternehmers bei der Durchführung von Arbeiten im Kernkraftwerk gerecht zu werden, entwickelt er die erforderlichen organisatorischen und technischen Maßnahmen mit dem Ziel:

Durchführung der vorgeschriebenen Arbeitsmengen (Dienstleistungen) innerhalb des festgelegten Zeitrahmens;

Bereitstellung der erforderlichen regulatorischen und technischen Dokumentation.

Bei der Beauftragung von Subunternehmern zur Ausführung lizenzrechtlich zulässiger Arbeiten oder zur Erbringung von Dienstleistungen:

Bewertet ihre Fähigkeit, festgelegte Anforderungen an die Qualität der geleisteten Arbeit zu erfüllen;

Legt beim Abschluss von Verträgen mit Subunternehmern Anforderungen an die Qualitätssicherungsprogramme dieser Organisationen fest;

Während der Laufzeit von Verträgen prüft es die Umsetzung von Qualitätssicherungsprogrammen durch Subunternehmer und bewertet deren Wirksamkeit.

2.3 . Die Reihenfolge der Arbeitsverteilung und Interaktion der Abteilungen während ihrer Umsetzung.

2.3.1 . Ein Diagramm der Organisationsstruktur für die Umsetzung des Programms ist in Anhang 1 des Programms enthalten.

2.3.2. Die konkrete Aufgabenverteilung und Verantwortlichkeit der Abteilungen, Führungskräfte und Fachkräfte sowie deren Zusammenspiel sind in den einschlägigen Gliederungsvorschriften, Stellenbeschreibungen des Personals und anderen organisatorischen und administrativen Dokumenten geregelt.

Der Generaldirektor ist verantwortlich für die Ausarbeitung und Umsetzung einer allgemeinen Politik im Bereich der Qualitätssicherung, die Organisation der Interaktion mit der Betriebsorganisation des Kernkraftwerks, Generalunternehmern und Subunternehmern sowie die Lösung finanzieller, organisatorischer und technischer Fragen der Produktion; verwaltet die Personalpolitik.

Die Hauptaufgaben und Verantwortlichkeiten der an der Arbeit im KKW beteiligten Manager und Spezialisten sind in den entsprechenden Abschnitten des Programms aufgeführt.

Die detaillierten Aufgaben- und Funktionszuordnungen zur Führung und Qualitätssicherung finden sich in den Stellenbeschreibungen der Führungskräfte und Fachkräfte.

2.4. Das Verfahren zur Planung und Analyse von Qualitätssicherungsaktivitäten.

2.4.1. Die Planung von Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei der Arbeitsausführung umfasst folgende Themen:

Rekrutierung und Schulung von Personal, dessen Tätigkeiten Einfluss auf die Qualitätssicherung haben;

Vorbereitung und Kontrolle der während der Arbeiten verwendeten Dokumentation und deren Kontrolle;

Organisation des Kaufs von Geräten, Komponenten und Materialien, die während der Arbeit verwendet werden, und deren Kontrolle;

Organisation der Arbeit und Erbringung von Dienstleistungen durch Subunternehmer und Kontrolle dieser Arbeiten und Dienstleistungen;

Organisation des Umgangs mit Geräten, Komponenten und Materialien;

Überwachung der Umsetzung von Verfahren;

Wartung und Reparatur technische Mittel(Ausrüstung, Mechanismen, Werkzeuge usw.), die zur Ausführung von Arbeiten verwendet werden;

Inspektionskontrolle;

Testkontrolle;

Messtechnische Unterstützung der Produktion;

Organisation zur Gewährleistung der Zuverlässigkeit;

Erfassung der Ergebnisse von Qualitätssicherungsmaßnahmen, Abrechnung und Analyse der während der Arbeit festgestellten Inkonsistenzen sowie Anwendung von Korrekturmaßnahmen;

Sicherstellung der Wirksamkeit bestehender Verfahren zur Vermeidung möglicher Abweichungen und Inkonsistenzen;

Überprüfung (Audits) des tatsächlichen Stands der Umsetzung dieses Programms;

Beurteilung der Wirksamkeit dieses Programms.

2.4.2. Fragen der Qualitätssicherung während der Arbeitsausführung sind im jährlichen Qualitätsarbeitsplan enthalten.

2.4.3. Die Analyse der Qualitätssicherungsaktivitäten während der Arbeitsausführung erfolgt im Rahmen der Durchführung interner Kontrollen (Audits) dieses Programms.

2.4.4. Der Chefingenieur ist für die Organisation der Planung und Analyse der Qualitätssicherungsaktivitäten im Werk verantwortlich.

Hierbei handelt es sich um ein lokales Dokument des Unternehmens, das die Qualitätskontrolle der ausgeführten Arbeiten und erbrachten Dienstleistungen sowie die Überwachung der ordnungsgemäßen Sicherheit in Produktionsanlagen, deren Tätigkeiten mit der Nutzung der Kernenergie in Zusammenhang stehen (NUAE), ermöglicht.

Die Kosten für die Erstellung eines QAP betragen 25.000 Rubel. Laufzeit – ab 5 Tagen.

Bei Bedarf kann ein Zertifikat über die Einhaltung des ISO-Qualitätssystems ausgestellt werden. Preis 10.000 Rubel.

Diese Art der Dokumentation enthält eine Liste der im Rahmen der Kontrolle entwickelten und umgesetzten organisatorischen und technischen Maßnahmen, die sich auf die Sicherheit des Tätigkeitsgegenstandes auswirken. Sie umfasst die Verteilung der Verantwortlichkeiten zwischen Führungskräften und Personal des Unternehmens sowie eine Liste von Materialien bei der Umsetzung dieser Maßnahmen verwendet werden.

Die Notwendigkeit des betreffenden Dokuments basiert auf dem Inhalt von NP-090-11, genehmigt durch die Verordnung von Rostechnadzor Nr. 85 vom 02.07.2012.

Grundlage für die Entwicklung sind auch die Anforderungen solcher Rechtsakte wie:

  • Gesetz Nr. 170-FZ vom 21. November 1995;
  • Gesetz Nr. 162-FZ vom 29. Juni 2015;
  • Gesetz Nr. 384-FZ vom 30. Dezember 2009

Die wichtigsten Entwicklungsziele sind:

  • Qualitätskontrolle von Waren und Dienstleistungen;
  • Kontrolle über die Sicherheit in der Einrichtung;
  • Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens;
  • Gewinnung neuer Partner und Investoren;
  • Verbesserung gemeinsames System Management und Qualitätskontrolle im Unternehmen.

Gemäß NP-090-11 werden zwei Arten von POC unterschieden.

Die erste gilt für durchgeführte Arbeiten und Dienstleistungen, die sich auf den Sicherheitszustand kerntechnischer Anlagen in allen Phasen ihres Betriebs auswirken können. Ein solches Programm wird als „Allgemein“ definiert.

Die zweite, „private“, bezieht sich auf Organisationen, die lizenzierte Tätigkeiten in Kernanlagen durchführen und in der Lage sind, die Sicherheit dieser Anlagen in bestimmten Phasen ihres Betriebs zu beeinflussen.

Merkmale der Entwicklung eines Qualitätssicherungsprogramms.

Die Kontrolle über die Vorbereitung und Genehmigung des Programms sowie die Umsetzung der darin festgelegten Maßnahmen und deren Wirksamkeit erfolgt sowohl durch die Betreiberorganisationen als auch direkt durch die Unternehmen selbst, die wirtschaftliche Tätigkeiten im Bereich der Nutzung der Atomenergie ausüben. Diese Anforderung betrifft sowohl allgemeine als auch private Programme.

Das betreffende Dokument muss vor Beginn des Betriebs der Kernanlage erstellt und vereinbart werden. Es ist immer zu bedenken, dass die Besonderheiten der Nutzung der Kernenergie durch das Unternehmen sowie die in der Russischen Föderation geltenden Normen und Vorschriften berücksichtigt werden müssen.

Im Rahmen des für die Anlage erstellten QAP muss ein Programm für mehrere Anlagen oder für mehrere Arten von Aktivitäten im Bereich der Kernenergienutzung vereinbart werden.

Das Dokument muss mindestens alle 5 Jahre überarbeitet werden, was durch die Möglichkeit einer langfristigen Entwicklung des Unternehmens erklärt wird. In der Regel ist eine solche Entwicklung mit Veränderungen der Technologie, des Produktangebots oder einer Erweiterung der angebotenen Dienstleistungsarten verbunden. Die Klausel über die Häufigkeit der Überprüfung ist zwingend im Inhalt enthalten.

Wem sollte man die Entwicklung von Softwarepaketen anvertrauen?

Da das Hauptziel dieses Dokuments besteht darin, die Sicherheit in Kernanlagen zu gewährleisten. Dementsprechend erfordert seine Entwicklung einen erheblichen Arbeitsaufwand, der auf einer eingehenden Analyse der Unternehmensdokumentation, der verwendeten Technologie und der verwendeten Ausrüstung basiert.

Verarbeiten Sie eine solche Menge an Informationen, identifizieren Sie sie Schwachstellen Im technologischen Prozess können nur hochqualifizierte Spezialisten mit umfassender Erfahrung in der Durchführung dieser Art von Arbeiten die erforderlichen Maßnahmen zu deren Beseitigung und zur weiteren Verbesserung des Qualitäts- und Sicherheitssystems aufzeigen. Dementsprechend in dieser Situation die beste Option wird sich an die Dienste spezialisierter kommerzieller Organisationen wenden, die sich professionell mit der Entwicklung dieser Art von Dokumentation für Unternehmen mit unterschiedlichen spezifischen Nutzungen der Kernenergie befassen.

Die Kosten für einen solchen Dienst betragen 60.000 Rubel und der Zeitrahmen für seine Bereitstellung beträgt 5 Tage. Bei der Ermittlung der Entwicklungszeit und der Berechnung des Arbeitsaufwandes wird jeweils ein individueller Ansatz verfolgt. Dies erklärt sich aus den unterschiedlichen Methoden zur Anwendung der Atomenergie, den unterschiedlichen technologischen Prozessen und dem Umfang der Produktionsaktivitäten.

Inhaltliche Anforderungen.

Der Inhalt der betrachteten Dokumentationsart richtet sich nach den Anforderungen der NP-090-11.

Somit legt der allgemeine QAP den Umfang seiner Tätigkeit und die Anforderungen für private QAPs (falls vorhanden) fest.

Bei privaten Programmen müssen Sie außerdem Folgendes angeben:

  • Umfang der Verbreitung (unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Tätigkeit, die durch das zu erstellende Dokument abgedeckt wird, und der Anforderungen des allgemeinen Programms)
  • Gründe für die Entwicklung;
  • Liste der Verbindungselemente (falls vorhanden);
  • Liste zusätzlicher Anforderungen an Auftragnehmer.

Verfügt das Unternehmen über ein anerkanntes und funktionsfähiges Qualitätsmanagementsystem (auch international), sind im Rahmen der betrachteten Dokumentation Informationen darüber kurz darzulegen. Zu diesen Informationen gehören:

  • Umfang des Qualitätssystems;
  • Liste der angewandten Verfahren;
  • Einzelheiten zur erhaltenen Konformitätsbescheinigung mit Angabe ihrer Gültigkeitsdauer.

Das erste, was gemäß den Anforderungen von NP-090-11 enthalten sein muss, sind Informationen über die Qualitätspolitik des Unternehmens.

Dieser Abschnitt kann Daten enthalten wie:

  • Anwendungsbereich, der die Liste der von der Maßnahme erfassten Arbeiten oder Dienstleistungen angibt;
  • Gründe für die Zusammenstellung;
  • Anforderungen an das Qualitätssystem der an der Arbeit auf der Baustelle beteiligten Auftragnehmer;
  • Verteilung der Verantwortung für die Organisation einzelner Abläufe, Prozesse und Aktivitäten;
  • Begriffe, Definitionen, Symbole, die bei der Bildung des Dokumenttextes verwendet werden;
  • allgemeine Bestimmungen, an denen sich die Einrichtung bei der Festlegung ihrer eigenen Qualitätskontrollstruktur orientiert.

Der nächste Abschnitt enthält Daten über das angewandte Personalmanagementsystem bei der Durchführung von Arbeiten in kerntechnischen Anlagen. Der Abschnitt enthält eine Begründung für die Anzahl der beteiligten Mitarbeiter, eine Beschreibung des Sicherheitssystems, Informationen über das Qualifikationsniveau und die Häufigkeit der Zertifizierung von Fachkräften sowie die Führung relevanter Dokumentationen und Aufzeichnungen.

Im Abschnitt zur Beschreibung des Dokumentenmanagementsystems müssen Sie Folgendes behandeln:

  • Liste aktueller Verfahren;
  • das Verfahren zu ihrer Erfassung, Genehmigung, Anpassung und Speicherung;
  • das Verfahren zur Führung von Aufzeichnungen;
  • Liste der geltenden behördlichen und technischen Dokumentation.
  • Einhaltung gesetzlicher Anforderungen und Vorschriften;
  • Gesamtentwurfsprozess;
  • Anpassungen von Informationen in der Projektdokumentation.

Im Abschnitt zum Beschaffungsmanagement werden die Bedingungen aufgeführt, unter denen Folgendes durchgeführt wird:

  • Auswahl der an der Arbeit in kerntechnischen Anlagen beteiligten Organisationen;
  • Analyse der Dokumentation gekaufter Geräte;
  • Analyse der Vollständigkeit der Überwachung und Prüfung in Bezug auf gekaufte Geräte;
  • Eingangskontrolle und Abnahme von Geräten und Komponenten.

Obligatorische Abschnitte des betrachteten Dokuments sind Informationen über die in der Einrichtung verwendeten. methodische Leitlinien, Messtechnik und verwendete Software.

Einer der wichtigsten Abschnitte ist die Beschreibung von Methoden zur Überwachung der Zuverlässigkeit von Produktionsprozesselementen und zur Gewährleistung der Sicherheit in Kernanlagen.

Der letzte Abschnitt widmet sich der Organisation von Vor-Ort-Überprüfungen der Wirksamkeit des implementierten Systems und der Wirksamkeit der entwickelten Maßnahmen und Verfahren.

Koordination des Qualitätssicherungsprogramms.

Informationen zur Genehmigung spiegeln sich zwangsläufig im Inhalt des Dokuments wider. Hierzu liegt ein Genehmigungs- und Genehmigungsbogen bei. Das Blatt enthält die Unterschriften der Personen, die seine Entwicklung, Genehmigung und Genehmigung durchführen. Dem Zeugnis werden Unterschriften beigefügt, aus denen die Position des Mitarbeiters und das Datum seiner Eintragung hervorgehen.

Das Dokument wird nur mit dem Kunden vereinbart, vom Bau- und Installationsunternehmen vor Beginn der Arbeiten an der Kernenergieanlage genehmigt und in Kraft gesetzt.

Verantwortung.

Bei Nichteinhaltung der für Kernenergieanlagen geltenden Normen und Regeln entsteht eine Verwaltungshaftung gemäß Artikel 9.5 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten.

Die Höhe der Strafen kann je nach Inhalt zwischen 200.000 und 300.000 Rubel für das Unternehmen selbst und zwischen 20.000 und 30.000 Rubel für verantwortliche Personen liegen, die auch für bis zu einem Jahr disqualifiziert werden können.

Anforderungen und Empfehlungen für private Qualitätssicherungsprogramme
  1. Allgemeine Anforderungen an private Qualitätssicherungsprogramme

      Anforderungen an private Programme wurden auf der Grundlage von NP-090 „Anforderungen an Qualitätssicherungsprogramme für Kernkraftwerke“ unter Berücksichtigung von RD EO 1.1.2.25.1077 „Anforderungen an Inhalt und Verfahren zur Entwicklung des allgemeinen Qualitätssicherungsprogramms für a“ entwickelt Kernkraftwerk“ und TPRG 1.2.6.9 .0091 „Typisch“. Allgemeines Programm Qualitätssicherung für das Kernkraftwerk Rosenergoatom Concern OJSC.

      Diese Anforderungen legen die Ziele, Grundprinzipien, Anforderungen an die Struktur, den Inhalt und das Verfahren für die Entwicklung, Koordinierung und Genehmigung privater Qualitätssicherungsprogramme in verschiedenen Phasen des Lebenszyklus einer Kernanlage fest, einschließlich lizenzierter Arten von Aktivitäten des Kernkraftwerks Novovoronezh verbindlich für alle Teilnehmer an der Errichtung, Inbetriebnahme, dem Betrieb und der Stilllegung von Kernanlagen des Kernkraftwerks Novovoronezh (einschließlich Lieferanten, Unterlieferanten, Auftragnehmer, Subunternehmer).

    1. Anforderungen an den technischen Inhalt von Qualitätssicherungsprogrammen für den Bau kerntechnischer Anlagen werden durch RD EO 1.1.2.25.0655 festgelegt.

    2. Die Struktur von Qualitätssicherungsprogrammen muss den Anforderungen von NP-090 und diesem QAP(O) entsprechen. Bei Bedarf dürfen zusätzliche Abschnitte und Anwendungen entwickelt werden. Gleichzeitig muss das Programm alle in NP-090 und diesem Programm aufgeworfenen Probleme beschreiben. Erfolgt bei der Genehmigung von Programmen oder der Durchführung von Kontrollen keine Beschreibung einer Tätigkeit, sind die erforderlichen Begründungen und Erläuterungen vorzulegen und die festgestellten Unstimmigkeiten zu protokollieren.

    3. Die Betreiberorganisation und Organisationen, die Tätigkeiten durchführen, die die Sicherheit kerntechnischer Anlagen beeinträchtigen, müssen in bestimmten Phasen des Lebenszyklus kerntechnischer Anlagen und (oder) bei der Ausübung einer genehmigten Tätigkeit im Bereich der Kernenergienutzung entwickeln (überarbeiten) die folgenden wichtigsten privaten QAPs:


  • POK(P) - Qualitätssicherungsprogramm für die Auslegung von Kernkraftwerken/Kernkraftwerken/Kernkraftwerksblöcken;

  • POK(RU) – Qualitätssicherungsprogramm für die Entwicklung einer Reaktoranlage für ein Kernkraftwerk/Kernkraftwerksblock;

  • POK(R) – Qualitätssicherungsprogramm bei der Entwicklung von Geräten, Produkten und Systemen, die für die Sicherheit von Kernanlagen/Kernkraftwerken/Kernkraftwerksblöcken wichtig sind;

  • QAP(I) – Qualitätssicherungsprogramm für die Herstellung von Geräten, Produkten und Systemen, die für die Sicherheit des Kernkraftwerks/Kernkraftwerks/Kernkraftwerksblocks wichtig sind;

  • POK(S) – Qualitätssicherungsprogramm beim Bau eines Kernkraftwerks/Kernkraftwerks/Kernkraftwerksblocks;

  • POKAS(VE) – Qualitätssicherungsprogramm bei der Inbetriebnahme einer Kernanlage/Kernkraftwerkseinheit;

  • POKAS(E) – Qualitätssicherungsprogramm für den Betrieb eines Kernkraftwerks/Kernkraftwerks/Kernkraftwerksblocks;

  • POKAS(VvE) – Qualitätssicherungsprogramm bei der Stilllegung einer Kernanlage/Kernkraftwerkseinheit;

  • privates Qualitätssicherungsprogramm für den Betrieb eines Kernmateriallagers – eines freistehenden Lagers für abgebrannte Brennelemente (OSFTS);

  • privates Qualitätssicherungsprogramm für den Betrieb eines Lagers für feste radioaktive Abfälle zur Zwischenlagerung von 10.000 Behältern mit radioaktivem Abfall (CRW);

  • POKAS(R) ist ein privates Qualitätssicherungsprogramm für die Entwicklung von Konstruktionsdokumentationen für Produkte zur Reparatur und Modernisierung von Geräten in Kraftwerken des Kernkraftwerks Novovoronezh;

  • POKAS(I) ist ein privates Qualitätssicherungsprogramm für die Herstellung von Produkten für die Reparatur und Modernisierung von Anlagen in Kraftwerksblöcken des Kernkraftwerks Nowoworonesch;

  • privates Qualitätssicherungsprogramm für die Verwendung von Kernmaterial und/oder radioaktiven Stoffen bei Forschungs- und Entwicklungsarbeiten in der schützenden („heißen“) Kammer des Blocks Nr. 1 des Kernkraftwerks Nowoworonesch.
Ein privates Qualitätssicherungsprogramm für die Konstruktion der Kraftwerke Nr. 1 und Nr. 2 des KKW Nowoworonesch-2 POK(P) wird vom Generalplaner des KKW Nowoworonesch-2 – Atomenergoproekt JSC – entwickelt.

Ein privates Qualitätssicherungsprogramm für die Entwicklung einer Reaktoranlage für die Kraftwerksblöcke Nr. 1 und Nr. 2 des KKW Nowoworonesch-2 POK(RU) wird vom Chefkonstrukteur der Reaktoranlage, OKB Gidropress, entwickelt.

Ein privates Qualitätssicherungsprogramm für die Entwicklung von Geräten, Produkten und Systemen, die für die Sicherheit des Kernkraftwerks Novovoronezh POK(R) wichtig sind, wird von einem Geräteentwicklerunternehmen entwickelt.

Der Gerätehersteller entwickelt derzeit ein privates Qualitätssicherungsprogramm für die Herstellung von Geräten, Produkten und Systemen, die für die Sicherheit des Kernkraftwerks Novovoronezh POK(I) wichtig sind.

Ein privates Qualitätssicherungsprogramm für den Bau der Kraftwerksblöcke Nr. 1 und Nr. 2 des Kernkraftwerks Nowoworonesch POK-2 POK(S) wird vom Generalunternehmer für den Bau des Kernkraftwerks 2 – Atomenergoproekt JSC – entwickelt.

Ein privates Qualitätssicherungsprogramm für die Inbetriebnahme der Kraftwerksblöcke Nr. 1 und Nr. 2 des KKW Novovoronezh-2 wird vom KKW Novovoronezh entwickelt.

Ein privates Qualitätssicherungsprogramm für den Betrieb von Kraftwerksblöcken des Kernkraftwerks Nowoworonesch POKAS(E) wird vom Kernkraftwerk Nowoworonesch entwickelt.

Private Qualitätssicherungsprogramme in den Phasen der Stilllegung von Kraftwerksblöcken des Kernkraftwerks Nowoworonesch POKAS (VvE) werden vom Kernkraftwerk Nowoworonesch und seiner Zweigstelle entwickelt JSC Rosenergoatom Konzern Versuchs- und Demonstrationstechnikzentrum für den Rückbau.

Das Kernkraftwerk Nowoworonesch entwickelt ein privates Qualitätssicherungsprogramm für den Betrieb eines Lagers für Kernmaterial – eines separaten Lagers für abgebrannte Brennelemente (OSSSF).

Das Kernkraftwerk Nowoworonesch entwickelt ein privates Qualitätssicherungsprogramm für den Betrieb eines Lagers für feste radioaktive Abfälle zur vorübergehenden Lagerung von 10.000 Behältern mit radioaktivem Abfall (CRW).

Das KKW Novovoronezh entwickelt ein privates Qualitätssicherungsprogramm für die Entwicklung von Konstruktionsdokumentationen für Produkte zur Reparatur und Modernisierung von Geräten in POKAS(R)-Kraftwerken des KKW Novovoronezh.

POKAS(I) Novovoronezh NPP entwickelt ein privates Qualitätssicherungsprogramm für die Herstellung von Produkten für die Reparatur und Modernisierung von Geräten in Kraftwerksblöcken des Kernkraftwerks Novovoronezh.

Hinweis – Anforderungen für QAP(VP) sind in dieser Version von QAP(O) nicht vorgesehen, weil Die Standortauswahlphase für das Kernkraftwerk Nowoworonesch ist abgeschlossen.

Weitere private Qualitätssicherungsprogramme für ausgeführte Arbeiten und erbrachte Dienstleistungen werden von Anbietern dieser Arbeiten und Dienstleistungen unter Berücksichtigung der Anforderungen der NP 090 und dieses QAP(O) entwickelt.

      1. Die Betriebsorganisation koordiniert, überwacht die Umsetzung und bewertet die Wirksamkeit der Umsetzung des QAP von Organisationen, die Arbeiten ausführen und Dienstleistungen für die Betriebsorganisation erbringen.

      2. Eine im Bereich der Atomenergienutzung tätige Organisation muss:


  • Organisation der Entwicklung, Genehmigung, Inbetriebnahme, Implementierung, Überprüfung der Implementierung und Bewertung der Wirksamkeit seines privaten QAP;

  • Koordination, Überwachung der Umsetzung und Bewertung der Wirksamkeit der Umsetzung privater QAPs ihrer Auftragnehmer.

        Die Zulässigkeit der Entwicklung eines QAP für mehrere Arten von Aktivitäten im Bereich der Nutzung der Atomenergie in Bezug auf eine oder mehrere Kernanlagen, in denen die angegebenen Aktivitäten durchgeführt werden, sowie die Zulässigkeit der Entwicklung eines privaten QAP für den Entwurf ( Bau) und (oder) bei der Herstellung einer Reihe von Produkten, die an kerntechnische Anlagen geliefert werden, oder bei der Durchführung von Arbeiten (Erbringung von Dienstleistungen) in verschiedenen kerntechnischen Anlagen müssen im entsprechenden QAP begründet werden.

      1. Der private QAP muss vor Beginn der Aktivitäten im Bereich der Atomenergienutzung, auf die er sich bezieht, genehmigt und in der Organisation in Kraft gesetzt werden und muss das Verfahren für seine Überarbeitung (mindestens alle 5 Jahre) und die Einführung festlegen notwendige Änderungen und Ergänzungen dazu.

      2. Wenn in der Organisation, die das QAP entwickelt, ein Qualitätsmanagementsystem (QMS) oder ein integriertes Managementsystem betrieben wird, das gemäß den Bestimmungen nationaler und (oder) internationaler Standards entwickelt wurde, muss das QAP kurze Informationen über das QMS (einschließlich seines Umfangs) enthalten Antrag, Informationen zum Zertifikat über die Konformität des QMS mit den festgelegten Anforderungen, seine Gültigkeitsdauer, Links zu dokumentierten QMS-Verfahren, die bei der Entwicklung und Umsetzung des QAP verwendet werden.

      3. Den im QAP enthaltenen organisatorischen, technischen und sonstigen Qualitätssicherungsmaßnahmen muss ein differenzierter Ansatz zugrunde liegen, der die Klassifizierung von Kernenergieanlagen (Elementen) und Bauwerken nach ihren Auswirkungen auf die Kernenergiesicherheit gemäß den Bundesnormen und -vorschriften berücksichtigt im Bereich der Kernenergienutzung.

      4. Die Organisation, die die von der QAP abgedeckten Arbeiten ausführt, entwickelt die QAP, um sicherzustellen, dass die Arbeit den Anforderungen entspricht, die in technischen Vorschriften, FNP, Planungs- und Baudokumentation, technologischer Dokumentation, Betriebs- und Reparaturdokumentation, allgemeiner QAP für Kernanlagen, Verträgen ( Vertrag), nationale Normen, Organisationsstandards, Bauvorschriften und -vorschriften sowie andere behördliche und technische Dokumente.

      5. Der Hauptteil (Inhalt) privater Programme für jede Phase des Lebenszyklus eines Kernkraftwerks (KKW) muss die folgenden Abschnitte enthalten:

1) Einführung;

  • Anwendungsbereich;

  • normative Verweise;

  • Begriffe und Definitionen;

  • Ermäßigungen;
2) Qualitätspolitik;

3) organisatorische Aktivitäten;

4) Personalmanagement;

5) Dokumentationsmanagement;

6) Design-(Konstruktions-)Kontrolle;

7) Verwaltung des Einkaufs von Geräten, Komponenten, Materialien, Halbzeugen usw Software, sowie die erbrachten Dienstleistungen;

8) Produktionsaktivitäten;

9) messtechnische Unterstützung;

10) Sicherstellung der Qualität der Software und Berechnungsmethoden;

11) Gewährleistung der Zuverlässigkeit;

12) Management von Nichtkonformitäten;

13) Audits (Inspektionen).

Die Zusammensetzung und der Inhalt der QAP-Abschnitte können je nach Art der in der Organisation durchgeführten Aktivitäten geändert (hinzugefügt) werden.

      1. Die festgelegten Abschnitte dieser privaten Qualitätssicherungsprogramme sollten Beschreibungen des Verfahrens zur Durchführung der entsprechenden Aktivitäten unter Berücksichtigung der bestehenden Organisationsstruktur, der Aufgaben- und Verantwortungsverteilung zwischen Beamten und Abteilungen, der aktuellen ND und etablierten Beziehungen enthalten.

Gleichzeitig ist es für jeden Abschnitt bei der Beschreibung des Verfahrens zur Durchführung der betreffenden Tätigkeit erforderlich, Verweise auf die Dokumente (Verfahren) anzugeben, die bei der Entwicklung der im QAP aufgeführten Tätigkeiten verwendet wurden, und Abkürzungen sowie die vollständigen Namen zu verwenden die im entsprechenden Abschnitt (Unterabschnitt) oder im Text des Programms angegeben sind.

SICHERHEITSRICHTLINIEN

ANFORDERUNGEN AN DAS ARBEITSQUALITÄTSSICHERUNGSPROGRAMM
ZUM ENTLADEN ABGEBRAUCHTER BRENNSTOFFEINHEIT
BEI DER UMSETZUNG DES UMFASSENDEN PROJEKTS „LEPSE“


Datum der Einführung: 04.06.2001


GENEHMIGT durch Beschluss des Gosatomnadzor Russlands vom 06.04.2001 N 6


Dieses Sicherheitshandbuch enthält Empfehlungen des Gosatomnadzor Russlands zur Entwicklung allgemeiner und spezifischer Programme zur Sicherstellung der Arbeitsqualität beim Entladen abgebrannter Brennelemente aus dem Kernbrennstofftank Lepse während der Umsetzung des umfassenden Lepse-Recyclingprojekts, das dies vorsieht Entladen von Baugruppen, auch defekten, aus dem Kernbrennstofftanklager „Lepse“ mit speziell angefertigten technologischen Geräten.

Die Empfehlungen legen in Bezug auf die genannten Tätigkeiten die Anforderungen an Programme zur Sicherung der Qualität der Arbeit in einem Kernbrennstofflager der dritten Sicherheitsklasse fest, die durch Bundesnormen und Vorschriften im Bereich der Atomenergienutzung „Sicherheitsregeln“ festgelegt sind für die Lagerung und den Transport von Kernbrennstoffen in Kernenergieanlagen“ (PNAE G-14 -029-91) und „Anforderungen an das Qualitätssicherungsprogramm für den Betrieb der Kernenergieflotte“ (RD-31.20.24-94), ergänzend diese Anforderungen mit den gemäß den Besonderheiten der spezifizierten Tätigkeit geltenden Anforderungen, die für Kernkraftwerke durch die aktuellen Bundesnormen und Vorschriften im Bereich der Nutzung der Atomenergie „Anforderungen an das Qualitätssicherungsprogramm für Kernkraftwerke“ (NP-) festgelegt wurden. 011-99) und „Anforderungen an den Inhalt des Sicherheitsanalyseberichts für Kernkraftwerke mit Reaktoren vom Typ WWER“ (PNAE G-01-036-95). Die Empfehlungen dieses Handbuchs ermöglichen es dem Betreiber und den Organisationen, die für den Betreiber arbeiten und Dienstleistungen für ihn erbringen, auch, bei der Entwicklung eines Qualitätssicherungsprogramms die Anforderungen der erlassenen Vorschriften zur obligatorischen Zertifizierung von Geräten und Produkten korrekt zu berücksichtigen inländische und ausländische Produktion im Zusammenhang mit Sicherheit. Die Anhänge zu diesem Handbuch enthalten Empfehlungen, die die Entwicklung aller notwendigen Abschnitte des Qualitätssicherungsprogramms gemäß den geltenden Anforderungen von NP-011-99, PNAE G-01-036-95, RD-31.20.24-94 ermöglichen.

Dieses Handbuch erscheint zum ersten Mal.

An seiner Entwicklung waren Ageev A.V., Arutyunyan V.A., Laukhin E.V., Pluzhnikov I.M. beteiligt. (Gosatomnadzor von Russland), Gordon B.G., Stroganov A.A., Shulgin A.Ya. (STC NRS).

Dieses Handbuch berücksichtigt die Kommentare der Abteilungen der Zentrale von Gosatomnadzor Russlands, des Nordeuropäischen Interregionalen Territorialbezirks Gosatomnadzor Russlands, des Verkehrsministeriums Russlands, der Betreiberorganisation JSC Murmansk Shipping Company sowie von Experten aus die norwegische Strahlenschutzbehörde, die schwedische Aufsichtsbehörde für Nuklear- und Strahlensicherheit, die IAEO und Großbritannien.

Abkürzungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abgebrannte Brennelemente

Programm zur Sicherstellung der Qualität der Arbeit beim Entladen von OTBS aus dem Lepse-Tank während der Umsetzung des Lepse-Komplexprojekts (im Folgenden als Projekt bezeichnet)

Allgemeines Programm zur Sicherstellung der Qualität der Arbeit beim Entladen abgebrannter Brennelemente aus dem Lepse-Tank während der Durchführung des Projekts

Privates Qualitätssicherungsprogramm für die Entwicklung (das Design) einer Anlage (bei der es sich um einen Ausrüstungskomplex handelt) zum Entladen abgebrannter Brennelemente aus dem Lepse-Tank (im Folgenden als Anlage bezeichnet)

Privates Qualitätssicherungsprogramm für die Entwicklung der in der Installation enthaltenen Ausrüstung, die für die Sicherheit während der Umsetzung des Projekts wichtig ist

Privates Programm zur Gewährleistung der Qualität der Herstellung der in der Installation enthaltenen Ausrüstung, die für die Sicherheit während der Projektdurchführung wichtig ist

Privates Programm zur Sicherstellung der Qualität des Anlagenbaus – Installation und Inbetriebnahme der in der Anlage enthaltenen Ausrüstung, wichtig für die Sicherheit bei der Umsetzung des Projekts

Privates Qualitätssicherungsprogramm für die Anlageninbetriebnahme

Privates Programm zur Sicherstellung der Qualität der Arbeiten beim Entladen abgebrannter Brennelemente aus dem Lagertank Lepse (Betrieb der Anlage), einschließlich: Entfernen von Kanistern mit abgebrannten Brennelementen aus den Tanks des Lagers Lepse, Trocknen, Unterbringen in Kisten usw Verschließen der Kisten, Unterbringen der Kisten in Containern, Transportieren von Containern zu Lagereinrichtungen, die im Entwurf für die vorübergehende Lagerung von Containern mit abgebrannten Brennelementen, die aus dem Kernbrennstofftank Lepse entladen wurden, vor ihrem Transport außerhalb des Standorts der Betreiberorganisation vorgesehen sind

POK(VvE)U

Privates Qualitätssicherungsprogramm für die Dekontamination und Demontage von Geräten, die zum Entladen abgebrannter Brennelemente aus dem Kernbrennstofftank Lepse bestimmt sind, und für die Handhabung des erzeugten sekundären radioaktiven Abfalls nach Abschluss der Entladung abgebrannter Brennelemente

Schwimmende technische Basis

BEGRIFFE UND DEFINITIONEN

In diesem Dokument gelten die folgenden Begriffe und Definitionen:

Qualität- eine Reihe von Eigenschaften und Merkmalen von Arbeiten (Dienstleistungen) oder Ausrüstungen beim Entladen abgebrannter Brennelemente aus dem FTB Lepse, die die Eignung der Ergebnisse von Arbeiten (Dienstleistungen) oder Ausrüstungen zur Befriedigung bestimmter Bedürfnisse gemäß ihrem Zweck bestimmen Arbeiten (Dienstleistungen) oder Ausrüstung.

Qualitätskontrolle- ein Element der Qualitätssicherungstätigkeit, mit dem Sie feststellen können, ob die Arbeit (Dienstleistung) und/oder die Ausrüstung den festgelegten Anforderungen entspricht.

Korrekturmaßnahmen- Maßnahmen zur Beseitigung festgestellter Nichtkonformitäten, um deren erneutes Auftreten zu verhindern.*

Inkonsistenz- Nichteinhaltung einer oder mehrerer festgelegter Anforderungen.*

________________

* Definition gemäß NP-011-99

Sicherstellung der Qualität der Arbeit beim Entladen abgebrannter Brennelemente aus dem Lepse-Tank während der Durchführung des Projekts ( weiter - Qualitätssicherung)- geplante und systematisch durchgeführte Aktivitäten, die darauf abzielen, alle Arbeiten zur Entladung abgebrannter Brennelemente aus dem Kernbrennstofftank Lepse, die sich auf die nukleare Sicherheit und Strahlensicherheit auswirken, auf die festgelegte Weise durchzuführen und ihre Ergebnisse mit den festgelegten Anforderungen in Einklang zu bringen.

Das allgemeine Programm zur Sicherstellung der Qualität der Arbeit beim Entladen abgebrannter Brennelemente aus dem Kernbrennstofftank Lepse während der Durchführung des Projekts ist ein Qualitätssicherungsprogramm für die Durchführung des Projekts durch die Betreiberorganisation (JSC Murmansk Shipping Company), die Organisation und Koordinierung der Aktivitäten der Betriebsorganisation und der für die Betriebsorganisation tätigen Organisationen und Erbringung ihrer Dienstleistungen (RTP Atomflot, SGN usw.) im Bereich der Qualitätssicherung.

Überprüfung des Qualitätssicherungsprogramms- Überprüfung des QAP, um seine Übereinstimmung mit den festgelegten Anforderungen oder mögliche Verbesserungen zu bestätigen.

Qualitätspolitik- die Hauptrichtungen und Ziele des Betreibers, der das Projekt durchführt, oder der Organisation, die für den Betreiber arbeitet und Dienstleistungen für ihn erbringt, im Bereich der Qualitätssicherung für Sicherheitszwecke, vom Management festgelegt der Betreiber bzw. die Leitung des Betriebes, der für den Betrieb Arbeiten ausführt und für ihn Leistungen erbringt.

Prüfung- systematische und unabhängige Analyse zur Bewertung der Wirksamkeit des QAP.

Qualitätssicherungsprogramm für die Arbeiten zur Entladung abgebrannter Brennelemente aus dem Lepse-Tank während der Projektdurchführung- ein Dokument (Dokumentensatz), das eine Reihe organisatorischer, technischer und anderer Qualitätssicherungsmaßnahmen festlegt, die auf die Umsetzung der festgelegten Kriterien und Grundsätze zur Gewährleistung der Sicherheit bei der Durchführung des Projekts abzielen.

Verfahren- ein Dokument (z. B. Qualitätssystemstandard einer Organisation, Produktionsanweisungen, Methodik, Sonderprogramm), das die Methoden und Verfahren zur Gewährleistung der Durchführung sicherheitsrelevanter Arbeiten sowie das Verfahren und die Methoden zur Überwachung der Ergebnisse dieser Arbeiten regelt .*

________________

* Definition erfolgt gemäß NP-011-99 „Anforderungen an ein Qualitätssicherungsprogramm für Kernkraftwerke“.

Qualitätsanforderungen- festgestellte quantitative und qualitative Werte der Eigenschaften und Merkmale von Werken (Dienstleistungen) und (oder) Ausrüstungen.

Qualitätsmanagement- Methoden und Tätigkeiten betrieblicher Natur zur Erfüllung der Qualitätsanforderungen.*

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* Definition gemäß NP-011-99.

Service- Ausführung der Arbeiten in einzelnen Phasen der Projektdurchführung.

Privates Programm zur Sicherstellung der Qualität der Arbeit beim Entladen abgebrannter Brennelemente aus dem Lepse-Tank während der Durchführung des Projekts (im Folgenden: privater POC) – QAP der Arbeiten (Dienstleistungen) der Betriebsorganisation oder einer Organisation, die in einer bestimmten Phase der Arbeit am Projekt Arbeiten für die Betriebsorganisation durchführt und ihr Dienstleistungen erbringt.

Effizienz von POC- QAP-Merkmal, das den Grad der Erreichung der QAP-Ziele bestimmt und darin besteht, dass die QAP-Ziele erreicht wurden, die von der Leitung der Betriebsorganisation oder der Organisation, die für die Betriebsorganisation arbeitet und Dienstleistungen für sie erbringt, festgelegt wurden.*

________________

* Definition gemäß NP-011-99.

1. ZWECK UND ANWENDUNGSBEREICH

1.1. Der Sicherheitsleitfaden „Anforderungen an das Qualitätssicherungsprogramm für die Arbeiten zum Entladen abgebrannter Brennelemente während der Umsetzung des komplexen Projekts „Lepse“ (im Folgenden als Leitfaden bezeichnet) enthält Empfehlungen von Gosatomnadzor aus Russland an die Betreiberorganisation JSC Murmansk Shipping Company , die das Projekt umsetzen, und an Organisationen, die Arbeiten für die Betriebsorganisation durchführen und diejenigen, die Dienstleistungen für sie erbringen, für die Entwicklung und Umsetzung eines Qualitätssicherungsprogramms für die Arbeiten zum Entladen abgebrannter Brennelemente aus dem Lepse-Tank während der Umsetzung des Projekts ( QAP).

1.2. Die Empfehlungen dieses Handbuchs spezifizieren unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Arbeitstechnologie und des Designs der Lepse PTB die Anforderungen an QAP, die durch Bundesnormen und -regeln im Bereich der Atomenergienutzung PNAE G-14-029-91 „Sicherheit“ festgelegt sind Regeln für die Lagerung und den Transport von Kernbrennstoffen in Kernenergieanlagen“ und das Leitliniendokument RD-31.20.24-94 „Anforderungen an das Qualitätssicherungsprogramm für den Betrieb der Kernenergieflotte“ und ergänzen diese durch die QAP-Anforderungen, die für gelten die durch die Bundesnormen und -vorschriften im Bereich der Nutzung der Atomenergie für Kernkraftwerke NP-011 -99 und PNAE G-01-036-95 festgelegten Projektaktivitäten „Anforderungen an den Inhalt des Sicherheitsanalyseberichts für Kernkraftwerke mit Reaktoren vom WWER-Typ.“

1.3. Wenn die Betriebsorganisation, die das Projekt durchführt, und (oder) Organisationen, die für die Betriebsorganisation arbeiten und Dienstleistungen für sie erbringen, andere Methoden und Methoden zur Entwicklung und Implementierung von QAPs als die in diesem Leitfaden angegebenen verwenden, müssen sie in Übereinstimmung mit den Anforderungen des RD -03-42-97 „System der Regulierungsdokumente des Gosatomnadzor Russlands“ muss eine Begründung für die Übereinstimmung der ausgewählten Methoden und Methoden für die Entwicklung und Umsetzung von QAPs mit den geltenden Anforderungen der Bundesnormen und -vorschriften im Bereich liefern Atomenergienutzung PNAE G-14-029-91, NP-011-99, PNAE G-01-036-95 und RD-31.20.24-94.

1.4. In Übereinstimmung mit den Anforderungen von NP-011-99 und PNAE G-01-036-95 legt dieser Leitfaden den Zweck des QAP und die Anforderungen an die Zusammensetzung, den Inhalt und die Umsetzung des QAP fest.

1.5. Diese Richtlinien gelten für das Entladen abgebrannter Brennelemente vom Tankschiff Lepse und die Durchführung ähnlicher Tätigkeiten auf anderen schwimmenden technischen Stützpunkten.

1.6. Dieser Leitfaden richtet sich an:

die Betreiberorganisation, die das Projekt durchführt (JSC „Murmansk Shipping Company“);

Organisationen, die Arbeiten für die Betreiberorganisation ausführen und für diese Dienstleistungen erbringen (RTP Atomflot, SGN usw.).

2. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

2.1. Der Zweck des QAP besteht darin, Qualitätssicherungsaktivitäten zu regeln, die auf die Einhaltung festgelegter Grundsätze, Kriterien und Sicherheitsanforderungen während der Durchführung des Projekts abzielen und von der Betreiberorganisation und den Organisationen, die für die Betreiberorganisation arbeiten und Dienstleistungen für sie erbringen, durchgeführt werden.

2.2. Gegenstand der Qualitätssicherungsmaßnahmen bei der Durchführung des Projekts sind die Gestaltung und Zuverlässigkeit von Systemen (Elementen), die für die Sicherheit bei der Durchführung des Projekts wichtig sind, Dokumentation und verschiedene Arten von Arbeiten, die sich auf die Sicherheit bei der Durchführung des Projekts auswirken.

2.3. Qualitätssicherungsmaßnahmen, die gemäß dem QAP durchgeführt werden, müssen Folgendes gewährleisten:

Übereinstimmung aller im Rahmen der Durchführung des Projekts durchgeführten Arbeiten und erbrachten Dienstleistungen sowie der verwendeten speziell hergestellten und für die Sicherheit wichtigen Massenausrüstung mit den Anforderungen der behördlichen Dokumente;

Übereinstimmung (nach Abschluss jeder Arbeitsphase des Projekts) aller Endergebnisse der spezifizierten Arbeit mit den für diese Phase in der Entwurfsdokumentation des Projekts festgelegten Anforderungen (einschließlich des spezifizierten Endzustands, in den die Lepse PTB danach gebracht werden soll). Abschluss des Projekts);

rechtzeitige Erkennung von Qualitätsinkonsistenzen – Abweichungen von den Anforderungen an die Qualität der Arbeit (Dienstleistungen) und der Ausrüstung, die dazu führen können, dass die Qualität der Arbeit (Dienstleistungen) oder Ausrüstung aus Sicht der nuklearen und Strahlenschutzanforderungen inakzeptabel wird;

rechtzeitige Annahme vorab entwickelter Korrekturmaßnahmen, um festgestellte Inkonsistenzen (Abweichungen) zu beseitigen und deren Wiederholung zu verhindern;

wirksame Qualitätskontrolle aller verwendeten Arbeiten und Geräte in jeder Phase der Projektdurchführung;

die Fähigkeit, in jeder Phase der Projektdurchführung die Tatsache der Haftung für die unsachgemäße Umsetzung des QAP zu erfassen, die verantwortliche Partei (die Betreiberorganisation oder eine der Organisationen, die für sie Arbeiten ausführen und Dienstleistungen für sie erbringen) eindeutig zu bestimmen und die zuständige Stelle.

2.4. Die Betreiberorganisation, die das Projekt auf der Grundlage der Empfehlungen dieses Leitfadens umsetzt (im Detail die Anforderungen gemäß NP-011-99, PNAE G-14-029-91, PNAE G-01-036-95, RD-31.20.24- 94) entwickelt einen QAP (O), der:


die Politik der Betriebsorganisation im Bereich der Qualitätssicherung festlegen;

Festlegung von Anforderungen für private QAPs.

2.5. Organisationen, die Arbeiten für die Betreiberorganisation ausführen und ihr während der Durchführung des Projekts Dienstleistungen erbringen (Auftragnehmer), entwickeln auf der Grundlage der Empfehlungen dieses Leitfadens und der Anforderungen des QAP(O), die durch vertragliche Beziehungen umgesetzt werden, ihre privaten QAPs zu bestimmten Zeitpunkten Phasen der Projektumsetzung - QAP(R )U, POK(R)O, POK(I)O, POK(S)U, POK(VE)U, POK(E)U, POK(VvE)U, die müssen :

die Anforderungen der Bundesnormen und -vorschriften im Bereich der Kernenergienutzung einhalten;

die Richtlinien der Betreiberorganisation im Bereich der Qualitätssicherung und die von der Betreiberorganisation im QAP(O) festgelegten Anforderungen an diese (spezifischen) privaten QAPs einhalten;

Festlegung von Anforderungen, die durch vertragliche Beziehungen für private QAPs von Subunternehmern umgesetzt werden (sofern solche im Organigramm der Projektdurchführung vorgesehen sind), die Arbeiten für Auftragnehmer ausführen und ihnen Dienstleistungen erbringen.

2.6. Alle Subunternehmer, die an der Umsetzung des Projekts beteiligt sind, Arbeiten für andere Subunternehmer ausführen und Dienstleistungen für diese erbringen, entwickeln auf der Grundlage der Empfehlungen dieses Leitfadens und der durch Vertragsbeziehungen umgesetzten Anforderungen der relevanten privaten QAPs der oben genannten Subunternehmer ihre privaten QAPs für Durchführung. einzelne Werke in bestimmten Phasen der Projektdurchführung so, dass alle im QAP(O) von der Betreiberorganisation festgelegten Anforderungen an private QAPs erfüllt werden, unabhängig von der Anzahl der Teilnehmer an der Kette der Vertragsvereinbarungen zwischen der Betreiberorganisation und den Subunternehmern.

2.7. Während der Planung, des Baus (der Installation), der Inbetriebnahme, des Betriebs und der Stilllegung einer Anlage (bei der es sich um einen Gerätekomplex handelt) sowie während der Planung und Herstellung der in der Anlage enthaltenen Geräte sind die Betreiberorganisation und die Organisationen, die Arbeiten für die Anlage ausführen, zuständig Die Betreiberorganisation und die Bereitstellung von Dienstleistungen für sie müssen die Umsetzung und Verbesserung der entwickelten QAP(s) und privaten QAPs sicherstellen.

3. ANFORDERUNGEN AN DIE ZUSAMMENSETZUNG VON POK

3.1. Zur Umsetzung des Projekts werden QAP(O) und private QAPs entwickelt für:

Entwicklung (Design) der Installation - POK(R)U;

Entwicklung von Geräten, Produkten und Systemen der Anlage, die für die Sicherheit bei der Umsetzung des Projekts wichtig sind – POK(R)O;

Herstellung von Geräten, Produkten und Systemen der Anlage, die für die Sicherheit bei der Umsetzung des Projekts wichtig sind – QAP(I)O;

Installationsbau - POK(S)U;

Inbetriebnahme der Anlage - POK(VE)U;

Betrieb der Anlage (Handhabung abgebrannter Brennelemente während ihrer Entladung, einschließlich Entfernen der Kanister mit abgebrannten Brennelementen aus den Lagertanks der PTB Lepse, Trocknen der Kanister, Einsetzen in Deckel und Verschließen der Deckel, Anbringen von Deckeln in Containern, Transportieren von Containern zur Lagerung im Projekt spezifizierte Einrichtungen zur vorübergehenden Lagerung von Containern mit abgebrannten Brennelementen, die aus dem Lagertank Lepse vor ihrem Transport außerhalb des Standorts der Betreiberorganisation entladen werden) - POK(E)U;

Stilllegung der Anlage - POK(VvE)U.

3.2. Organisationen, die Arbeiten für die Betreiberorganisation ausführen und ihr während der Durchführung des Projekts Dienstleistungen erbringen (Auftragnehmer), Subunternehmer in die Ausführung dieser Arbeiten und (oder) die Erbringung von Dienstleistungen einbeziehen und auf der Grundlage der Empfehlungen dieses Leitfadens festlegen (anwendbare Anforderungen NP-011- 99, PNAE- G-01-036-95, PNAE G-14-029-91, RD-31.20.24-94), Anforderungen von POK(O) und Anforderungen von privaten POQs – POK(R)U, POK( R)O, POK( I)O, POK(S)U, POK(VE)U, POK(E)U, POK(VvE)U, die Notwendigkeit, private QAPs durch Subunternehmer zu entwickeln und die Anforderungen an diese QAPs entsprechend mit den Anforderungen der Absätze 2.5 und 2.6 und legen so zusätzliche Anforderungen an die Zusammensetzung des QAP fest.

4. FUNKTIONEN DER BETRIEBLICHEN ORGANISATION UND ORGANISATIONEN, DIE ARBEITEN FÜR DIE BETRIEBLICHE ORGANISATION AUSFÜHREN und IHR DIENSTLEISTUNGEN BEI DER ENTWICKLUNG DER SOFTWARE ERBRINGEN, UND IHRE VERANTWORTUNG FÜR DIE ENTWICKLUNG DER SOFTWARE

4.1. Die Betreiberorganisation gewährleistet die Organisation und Koordination der Entwicklung und Implementierung von QAP(O) und privaten QAPs in allen Phasen des Projekts.

Zu diesem Zweck hat die Betreiberorganisation:

wählt Organisationen aus, die für sie arbeiten und Dienstleistungen für sie erbringen;

legt Anforderungen an die QAP von Organisationen fest, die für sie arbeiten und Dienstleistungen für sie erbringen;

überprüft die Qualitätssicherungsstandards von Organisationen, die für sie arbeiten und Dienstleistungen für sie erbringen, auf Einhaltung der festgelegten Anforderungen;

kontrolliert und führt interne Audits der Umsetzung von QAP(O) und privaten QAPs im Zusammenhang mit seiner Verantwortung durch;

sammelt und analysiert Informationen über die Qualität der geleisteten Arbeit und der erbrachten Dienstleistungen;

führt Revision von QAP(O) durch.

4.2. Der Entwickler des Installationsprojekts entwickelt, genehmigt und implementiert das QAP(R)U.

4.4.* Entwickler von Geräten, Produkten und Systemen, die für die Sicherheit während der Umsetzung des Projekts wichtig sind, entwickeln, genehmigen und implementieren QAP(R)O.

________________

*Nummerierung entspricht dem Original. - Hinweis des Datenbankherstellers.

4.5. Hersteller von Geräten, Produkten und Systemen, die für die Sicherheit bei der Umsetzung des Projekts wichtig sind, entwickeln, genehmigen und implementieren QAP(I)O.

4.6. Die Organisation, die den Bau und die Inbetriebnahme der Anlage durchführt, entwickelt, genehmigt und führt QAP(S)U, QAP(VE)U durch.

4.7. Die Organisation, die den Betrieb und die anschließende Stilllegung der Anlage durchführt, entwickelt, genehmigt und führt QAP(E)U, QAP(VvE)U durch.

4.8. Die Betreiberorganisation prüft gemäß den genehmigten Plänen die Einhaltung der festgelegten Anforderungen von POK(R)U, POK(R)O, POK(I)O, POK(S)U, POK(VE)U, POK (E)U, POK( VvE)U.

4.9. Organisationen, die Arbeiten für die Betreiberorganisation durchführen und für diese Dienstleistungen erbringen (Auftragnehmer), entwickeln, genehmigen und implementieren ihre QAPs in Abhängigkeit von den Besonderheiten der durchgeführten Arbeiten und erbrachten Dienstleistungen, organisieren und koordinieren außerdem die Entwicklung, prüfen die Einhaltung festgelegter Anforderungen und überprüfen die Umsetzung der QAP-Subunternehmer, die Arbeiten für die genannten Auftragnehmer ausführen und diese mit Dienstleistungen versorgen.

4.10. Der Betreiber und die Organisationen, die für den Betreiber arbeiten und Dienstleistungen für ihn erbringen, müssen ein Verfahren zur Beurteilung der Wirksamkeit des QAP entwickeln.

5. ANFORDERUNGEN AN DEN INHALT DES POK

5.1. Der QAP aller Teilnehmer an der Projektumsetzung sollte in Übereinstimmung mit den Empfehlungen für ihren Inhalt entwickelt werden, die in diesem Leitfaden festgelegt sind (geltende Anforderungen NP-011-99, PNAE-G-01-036-95, PNAE G-14-029- 91, RD-31.20.24 -94). Die im QAP bereitgestellten Informationen sollen Gewähr dafür bieten, dass die Anlage ordnungsgemäß entworfen, gebaut, betrieben und stillgelegt wird und die festgelegten Qualitätssicherungsanforderungen erfüllt.

5.2. Gemäß den durch NP-011-99 festgelegten Anforderungen muss QAP(O) Abschnitte gemäß Anhang 1 (obligatorisch) und Anforderungen für private QAPs enthalten, die von Organisationen umgesetzt werden müssen, die für die Betreiberorganisation arbeiten und Dienstleistungen erbringen es, in privaten QAPs durch vertragliche Beziehungen mit der Betreiberorganisation.

5.3. Gemäß den Anforderungen von NP-011-99 und PNAE G-01-036-95 müssen private QAPs aus den in Anhang 1 angegebenen Abschnitten bestehen (obligatorisch).

5.4. QAPs, die von der Betriebsorganisation und (oder) Organisationen entwickelt wurden, die für die Betriebsorganisation arbeiten und Dienstleistungen für sie erbringen, dürfen keine Abschnitte enthalten, die sich mit Fragen der Qualitätssicherung befassen, deren Tätigkeiten von den genannten Organisationen nicht durchgeführt werden.

5.5. Abhängig von den Besonderheiten der Arbeiten sieht die Betreiberorganisation die Entwicklung zusätzlicher Abschnitte im Vergleich zu den in Anlage 1 festgelegten Abschnitten des QAP vor.

5.6. Wenn die Betriebsorganisation und (oder) Organisationen, die für die Betriebsorganisation arbeiten und Dienstleistungen für sie erbringen, ein Qualitätssystem gemäß den internationalen Standards der ISO 9000-Reihe der International Organization for Standardization implementiert haben, das dokumentiert ist, kann der entsprechende QAP enthalten Links zu relevanten Dokumenten (Verfahren, Techniken).

5.7. Für jedes Gerät oder jede homogene Charge im Ausland hergestellter Produkte muss der QAP zusätzlich Links zu Dokumenten enthalten, die bestätigen, dass der Betreiber, Organisationen, die Arbeiten für den Betreiber durchführen und Dienstleistungen für ihn erbringen, oder andere Subunternehmer, die an der Umsetzung der Das Projekt erfüllt die Anforderungen RD-03-36-97 „Lieferbedingungen für importierte Ausrüstung, Produkte und Komponenten für Kernanlagen, Strahlungsquellen und Lagereinrichtungen der Russischen Föderation“.

6. ANFORDERUNGEN AN DIE UMSETZUNG VON QUALIFIKATIONEN

6.1. Der QAP wird durch eine entsprechende Anordnung für den Betreiber oder eine Organisation, die für den Betreiber arbeitet und Dienstleistungen für ihn erbringt, in Kraft gesetzt und ist ein Standard.

Die Beauftragung von QAP(O) und privaten QAPs erfolgt vor Beginn der in diesen QAPs geregelten Arbeiten.

6.2. Die im QAP festgelegten Qualitätssicherungsmethoden gemäß den in NP-011-99 festgelegten Anforderungen müssen die vom Bund festgelegte Klassifizierung von Geräten, Systemen und Technologien entsprechend ihrer Auswirkung auf die Sicherheit während der Durchführung des Projekts berücksichtigen Normen und Vorschriften im Bereich der Atomenergienutzung.

6.3. Der Inhalt von Verfahren, Regelungen zu Struktureinheiten und Stellenbeschreibungen von Arbeitnehmern (Personal) wird von der Betriebsorganisation und den Organisationen, die für die Betriebsorganisation arbeiten und ggf. Dienstleistungen für sie erbringen, unter Berücksichtigung der Bestimmungen zur Qualitätssicherung gemäß festgelegt Anhang 2 (empfohlen).

6.4. Die Wirksamkeit von QAP(S) und privaten QAPs sollte durch die Überprüfung ihrer Umsetzung ermittelt werden.

6.5. Der QAP(O) und die privaten QAPs müssen das Verfahren für die Durchführung der erforderlichen Änderungen und Ergänzungen festlegen.

6.6. Gemäß den in NP-011-99 festgelegten Anforderungen muss die Betreiberorganisation eine Überprüfung der Umsetzung privater QAPs vorsehen, die von Organisationen entwickelt wurden, die für die Betreiberorganisation arbeiten und Dienstleistungen für sie erbringen. Organisationen, die Arbeiten für die Betreiberorganisation ausführen und für diese Dienstleistungen erbringen, müssen eine Überprüfung der privaten QAPs von Organisationen vorsehen, die für sie Arbeiten ausführen und für sie Dienstleistungen erbringen.

6.7. Die Betreiberorganisation, Organisationen, die Arbeiten für die Betreiberorganisation ausführen und für diese Dienstleistungen erbringen (Auftragnehmer) sowie Subunternehmer (sofern solche im Organigramm des Projekts vorgesehen sind), die für Auftragnehmer Arbeiten ausführen und für diese Dienstleistungen erbringen, müssen dies tun Führen Sie unabhängige interne Audits zur Umsetzung des QAP, deren Analyse und Verbesserung durch.

7. ANFORDERUNGEN AN DIE ZERTIFIZIERUNG DER IM PROJEKT VERWENDETEN AUSRÜSTUNG UND PRODUKTE

7.1. Ausrüstung und Produkte, einschließlich importierter, die im Projekt verwendet werden und die Sicherheit beeinträchtigen, unterliegen der Zertifizierung im Zertifizierungssystem für Ausrüstung, Produkte und Technologien für Kernanlagen, Strahlungsquellen und Lagereinrichtungen gemäß dem festgelegten Zertifizierungsverfahren.

7.2. Die Entwurfs- und Baudokumentation für das Projekt (einschließlich der technischen Spezifikationen) muss technische Bedingungen (technische Spezifikationen) für die gelieferten Geräte und Produkte enthalten, die im Projekt verwendet werden und sich auf die Sicherheit auswirken. Diese Dokumentation muss für die spezifizierten Geräte und Produkte auch Listen von sicherheitsrelevanten Merkmalen (Parametern) enthalten, die bei der Zertifizierung bestätigt werden.

7.3. Für zertifizierungspflichtige Geräte oder Produkte muss der QAP eine vollständige Liste behördlicher oder sonstiger Dokumente (Staats- und Industriestandards, technische Spezifikationen, technische Anforderungen, sonstige Dokumente) enthalten, deren Einhaltung durch Geräte- oder Produktzertifikate bescheinigt werden muss. Für Geräte oder Produkte, die einer Zertifizierung für einzelne Anforderungen der genannten Dokumente unterliegen, müssen Abschnitte oder Absätze der letzteren angegeben werden, die Qualitätsanforderungen enthalten, die einer Bestätigung durch Konformitätsbescheinigungen unterliegen.

7.4. Bescheinigungen über die Konformität von Geräten und Produkten, die der Zertifizierung unterliegen, mit den in der Entwurfs- und Baudokumentation für das Projekt festgelegten Qualitätsanforderungen müssen von Herstellern (Lieferanten) von Geräten und Produkten in den mit diesen Geräten und Produkten gelieferten Dokumenten vorgelegt werden.

7.5. Der Betreiber, Organisationen, die für den Betreiber arbeiten und Dienstleistungen für ihn erbringen, sowie deren Subunternehmer haben nur dann das Recht, zertifizierungspflichtige Geräte und Produkte zu verwenden, wenn sie über Konformitätsbescheinigungen verfügen, die im Zertifizierungssystem für Geräte, Produkte usw. ausgestellt wurden Technologien für Kernanlagen, Strahlungsquellen und Lagerstätten. Geräte und Produkte, die einer Zertifizierung unterliegen und über Konformitätszertifikate verfügen, die in anderen Zertifizierungssystemen ausgestellt wurden, dürfen vom Betreiber, von Organisationen, die für den Betreiber arbeiten und Dienstleistungen für ihn erbringen, sowie deren Subunternehmer nur verwendet werden, wenn diese Zertifikate entsprechend anerkannt werden mit dem festgelegten Verfahren im Zertifizierungssystem für Ausrüstung, Produkte und Technologien für kerntechnische Anlagen, Strahlenquellen und Lagereinrichtungen.

ANHANG 1 (obligatorisch). ABSCHNITTE DES POQ BEIM ENTLADEN VON SFA AUS FTB „LEPSE“

ANHANG 1
(erforderlich)

Aufgrund der Tatsache, dass Bundesverordnungen und -vorschriften im Bereich der Atomenergienutzung, Landes- und Industriestandards sowie internationale Richtlinien und Standards unterschiedliche Begriffe und Definitionen verwenden, empfiehlt es sich, bei der Darstellung von Informationen im QAP von einer einheitlichen Definition auszugehen Begriffe, für die zu Beginn empfohlen wird, stellt QAP die verwendeten Begriffe und deren Definitionen zur Verfügung.

1. Qualitätspolitik

Gemäß den in NP-011-99 festgelegten Anforderungen muss der Abschnitt eine Beschreibung der allgemeinen Qualitätssicherungspolitik enthalten, die von der Betriebsorganisation und (oder) Organisationen angenommen wird, die für die Betriebsorganisation arbeiten und ihr während der Umsetzung Dienstleistungen erbringen das Projekt oder seine spezifischen Phasen und installieren Sie:

Priorität der Gewährleistung der nuklearen und Strahlensicherheit;

Hauptziele der Qualitätssicherung;

Aufgaben zur Erreichung der gesetzten Qualitätssicherungsziele und Methoden zu deren Lösung;

die Pflichten des Managements der Organisation – des Entwicklers des entsprechenden QAP, akzeptiert auf der höchsten Führungsebene, den QAP umzusetzen und ständig umzusetzen.

Es muss nachgewiesen werden, dass die Qualitätssicherungspolitik in direktem Zusammenhang mit den Hauptaktivitäten der Betriebsorganisation und (oder) Organisationen steht, die für die Betriebsorganisation arbeiten und Dienstleistungen für sie erbringen.

Für jede Art von Produkt oder Prozess in der Organisation muss implementiert werden Qualitätsprogramme, mit allen anderen Anforderungen des Qualitätssystems der Organisation verknüpft und stellt die Erfüllung spezifischer Anforderungen an ein Produkt, ein Projekt oder einen Vertrag sicher.

Qualitätsprogramm- ein Dokument, das spezifische Qualitätsaktivitäten, Ressourcen und die Abfolge von Aktivitäten im Zusammenhang mit einem bestimmten Produkt, Projekt oder Vertrag regelt.

Bei der Einrichtung eines Qualitätssystems in einem Unternehmen ist einer der Hauptpunkte die Entwicklung und Anpassung spezifischer Regulierungsdokumente, die Methoden zur Ausführung von Funktionen und Aufgaben im Qualitätssystem festlegen sollen. Gleichzeitig ist es notwendig, spezifische ISO-Empfehlungen an reale Bedingungen anzupassen, um die Produktion nicht zu beeinträchtigen, sondern um die verwendeten Methoden und Qualitätsmanagementdokumente gemäß der von ISO empfohlenen Liste der Elemente zu rationalisieren und zu systematisieren. Um regulatorische Dokumente zu erstellen und anzupassen, muss die Qualitätsmanagementabteilung einen entsprechenden Zeitplan erstellen und mit dem Management genehmigen bestimmte Interpreten und Fristen für die Arbeit. Mögliche Duplikate von Dokumenten, die von verschiedenen Künstlern entwickelt wurden, sollten vermieden werden und das Auslassen von Dokumenten, die zur Ausführung bestimmter Funktionen erforderlich sind, sollte verhindert werden. Alle Arbeiten sollten sorgfältig koordiniert und behoben werden.

Für die endgültige Erstellung der Dokumentation des Qualitätssystems ist es notwendig, ein allgemeines Dokument zu erstellen, in dem die allgemeine Beschreibung Qualitätssysteme. Eine solche Beschreibung wird durch die ISO 9000-Normen im Formular bereitgestellt Qualitätsführer. Das Qualitätshandbuch kann Kunden bei Vertragsabschlüssen und unabhängigen Sachverständigen bei der Überprüfung des Qualitätssystems zum Zweck seiner Zertifizierung vorgelegt werden. Hinweise zur Entwicklung eines Qualitätshandbuchs finden Sie in ISO 10013, Richtlinien für die Entwicklung eines Qualitätshandbuchs.

Das Qualitätshandbuch sollte folgende Informationen enthalten:

kurze Beschreibung Unternehmen und Produkte;

■ Struktur des Qualitätssystems;

■ Struktur und Funktionen des Qualitätsdienstes;

■ Umfang und Status der Leitlinien;

■ Unternehmenspolitik im Bereich Qualität;

■ Verteilung der Funktionen, Verantwortlichkeiten und Befugnisse der leitenden Führungskräfte im Bereich Qualität;

■ Funktionen und Elemente des Qualitätssystems mit Angabe der Ausführenden und einer kurzen Darstellung der Methoden zu ihrer Umsetzung.

Es empfiehlt sich, die Bestandteile des „Qualitätshandbuchs“ in der gleichen Reihenfolge zu beschreiben, wie sie in den ISO-Normen 9001, 9002, 9003-1994 oder in der Norm ISO 9001-2000 festgelegt sind die Arbeit der Präsentation des Qualitätssystems gegenüber Kunden und auch gegenüber Auditoren bei der Zertifizierung eines Systems hinsichtlich der Einhaltung der ISO 9000-Standards, wenn es aufgrund der Merkmale des Unternehmens nicht möglich ist, die Reihenfolge der Elemente im Qualitätshandbuch in ISO einzuhalten 9000 wird empfohlen, eine Übergangstabelle bereitzustellen, aus der die Übereinstimmung der Elementnummern der ISO-Norm und des Qualitätshandbuchs hervorgeht. Als Anschauungsmaterial im Leitfaden ist die Bereitstellung erforderlich Blockdiagramm Qualitätssysteme. Wenn die Organisation ein Funktionsdiagramm entwickelt hat, ist es auch ratsam, dieses in das Handbuch aufzunehmen, das dabei hilft, nicht nur das „Gerät“, sondern auch die „Arbeit“ des Qualitätssystems darzustellen. Nach Abschluss der oben genannten Schritte können wir davon ausgehen, dass das Qualitätssystem entwickelt wurde und die Empfehlungen der ISO 9000-Normen berücksichtigt.

Es muss daran erinnert werden, dass die Lösung von Qualitätsproblemen nicht nur davon abhängt, wie das Qualitätssystem entwickelt wird, sondern auch davon, wie es funktioniert, d. h. wie die Funktionen und Aufgaben des Systems in der Praxis von allen seinen Teilnehmern ausgeführt werden: von Management zu gewöhnlichen Künstlern.



 


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