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Probleme mit EIS – was tun? Einheitliches Informationssystem im Bereich Beschaffung. |
Teil 6 Kunst. 22 des Gesetzes über das Vertragssystem (44-FZ) legt die Methode vergleichbarer Marktpreise als Priorität für die Berechnung des anfänglichen (maximalen) Vertragswerts (NMCC) fest. Der Kunde fordert von potenziellen Lieferanten identische Waren, Werke und Dienstleistungen zu Preisen an. Eine entsprechende Meldung wird im Unified Information System (UIS) veröffentlicht. In den methodischen Empfehlungen gemäß der Verordnung des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung vom 2. Oktober 2013 Nr. 567 zur Gründung des NMCC wird dem Kunden empfohlen, verlässliche Preisinformationen einzuholen:
So verfassen Sie einen BriefEin Brief mit der Bitte um Preisauskunft ist kein Angebot. Diese beiden Konzepte dienen unterschiedlichen Zwecken. Der Zweck eines Angebots besteht darin, den Abschluss eines Vertrages anzubieten. Derjenige, der das Angebot absendet, legt alle wesentlichen Bedingungen fest, und derjenige, der das Angebot erhält, akzeptiert sie entweder oder weigert sich, den Vertrag zu unterzeichnen. Der Zweck der Anfrage besteht darin, Preisinformationen anzufordern.
Basierend auf den Abschnitten 3.10.1-3.10.6 der Methodenempfehlungen richtet sich die Aufforderung zur Bereitstellung von Preisinformationen an den potenziellen Lieferanten und enthält:
So veröffentlichen SieHier finden Sie Anweisungen zum Platzieren einer Preisanfrage im UIS: 1. Melden Sie sich bei Ihrem persönlichen Konto an und wählen Sie im Menü des Blocks „Register“ den Punkt „Preisanfragen für Waren, Arbeiten, Dienstleistungen“. 2. Klicken Sie auf die Schaltfläche „Erstellen“. 3. Geben Sie die Daten ein und hängen Sie die erforderlichen Dateien an. Nachdem Sie die Felder mit den erforderlichen Informationen ausgefüllt haben, stellen Sie sicher, dass sie korrekt ausgefüllt sind, indem Sie auf die Schaltfläche „Speichern und prüfen“ klicken. 4. Speichern, bearbeiten Sie die Informationen oder veröffentlichen Sie sie sofort. Klicken Sie auf die Schaltfläche „Zur Platzierung einreichen“. 5. Bearbeiten Sie die Informationen über den Eintrag „Projektmenü bearbeiten“ auf der Registerkarte „Vorbereitung“. 6. Löschen Sie ggf. Daten. Wählen Sie den gleichnamigen Menüpunkt aus. Es ist auch möglich, das Projekt des vorherigen Änderungsvorgangs zu löschen. Diese Funktion steht Ihnen in der Phase „Änderungen vorbereiten“ zur Verfügung. 7. Nach der Platzierung des Verfahrens wird das gedruckte Formular in Form von zwei Teilen dargestellt: einem oberen und einem unteren. 8. Klicken Sie auf die Schaltfläche „Sign and Post“. Dadurch wird die Zustimmung zu dieser Aktion bestätigt. 9. Bearbeiten Sie die Informationen nach dem Posten. Wählen Sie dazu den Menüpunkt „Ändern“. 10. Veröffentlichung über den Button abbrechen. Das System fragt nach einem Grund und Dokumenten. Speichern Sie diese Informationen (über die Schaltfläche „Speichern“) oder veröffentlichen Sie die Änderung, indem Sie auf „Zur Veröffentlichung senden“ klicken. Dieser Schritt wird als „Abgebrochen“ angezeigt. 11. Bearbeiten Sie das Stornierungsprojekt. Klicken Sie dazu auf den Punkt „Karte öffnen“. Gehen Sie zum Reiter „Dokumente“. Klicken Sie anschließend im Block „Preisanfrage stornieren“ auf den Punkt „Bearbeiten“. 12. Veröffentlichen Sie die fertige Änderung, indem Sie auf die Schaltfläche „Zur Veröffentlichung senden“ klicken. Sehen Sie sich auf der Registerkarte „Gepostet“ die Anfragekarte an. 13. Löschen Sie das Kündigungsprojekt über den Punkt „Karte öffnen“. Gehen Sie zum Reiter „Dokumente“. Wählen Sie im Block „Abbrechen“ die Option „Löschen“. Wie unterscheidet es sich von anderen Verfahren?Anweisungen zur Durchführung einer Preisanfrage im Einheitlichen Informationssystem werden mit der Organisation von Ermittlungsmethoden wie „Preisanfrage“ und Preisanfrage gemäß 223-FZ verwechselt. Das ist ein Fehler: Der erste Prozess ist mit der Bildung des NMCC für den Beginn der Ausschreibung verbunden, und der letzte ist ein vollwertiges Verfahren zur Identifizierung eines Lieferanten.
Die Entwickler eines einheitlichen Informationssystems im Bereich Beschaffung arbeiten ständig daran, dieses zu unterstützen und zu verbessern. Technische Probleme sind jedoch unvermeidlich und Benutzer stoßen manchmal auf sie. Ein Fehler beim Betrieb des UIS kann ein ernstes Ärgernis sein, insbesondere für einen Kunden, der mit Fristen für die Veröffentlichung von Informationen konfrontiert ist. Wir sagen Ihnen, was als nächstes zu tun ist. Allgemeine ProblemeAm häufigsten haben Kunden die folgenden Schwierigkeiten:
StandardgründeWenn bei dem Versuch, auf das UIS zuzugreifen, eines der oben aufgeführten Probleme sowie ein anderes auftritt, ist die Ursache höchstwahrscheinlich folgende:
Was zu tunKunden wissen, dass die verspätete Platzierung von Daten im Unified Information System mit hohen Bußgeldern drohen kann. Sollten daher Probleme im Betrieb auftreten, müssen diese so schnell wie möglich behoben werden. Überprüfen Sie, ob Ihre Internetverbindung ordnungsgemäß funktioniert und ob Sie einen modernen Browser verwenden. Manchmal hilft das Leeren des Browser-Cache (des Speichers, in dem temporäre Daten gespeichert werden) zur Lösung des Problems. Das ist im Grunde alles, was Sie alleine tun können. Wenn das Problem nicht behoben werden kann, müssen Sie es unverzüglich dem EIS-Support melden. Dies kann unter den im System angegebenen Telefonnummern erfolgen – Spezialisten sind rund um die Uhr erreichbar. Wenn das Problem eine detailliertere Behandlung erfordert, bietet der Contact-Center-Mitarbeiter an, eine Anfrage per E-Mail zu schreiben. Es lohnt sich, Screenshots (Screenshots) zu machen, die bestätigen, dass das EIS wirklich nicht funktioniert hat, und diese dem Brief beizufügen. Auf diese Weise können Sie beispielsweise eine Fehlermeldung erfassen. Auf Wunsch des Benutzers wird ein Vorfall erstellt, den Spezialisten in naher Zukunft prüfen werden. Wenn der Fehler behoben ist, wird der Benutzer benachrichtigt. Wenn Ihre E-Mail-Anfrage aus irgendeinem Grund nicht angenommen wird, der Betreiber Anrufe nicht beantwortet oder der Support Ihr Problem nicht lösen kann, ist es ratsam, sich an das Portal der öffentlichen Organisation „Forum of Contractual Relations“ zu wenden, die mit der Unterstützung von arbeitet Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung. Hier können Sie eine offizielle Beschwerde über die Arbeit des EIS einreichen. Dazu müssen Sie sich registrieren, im Portal anmelden und eine Beschwerde einreichen im elektronischen Format und fügen Sie dem Briefkopf der Organisation eine gescannte Kopie der Papierversion mit der Unterschrift des Managers bei. Beiträge Telefongespräche, Verlauf der Korrespondenz mit dem Support-Service, Screenshots von UIS-Fehlern und eingereichte Beschwerden können hilfreich sein, wenn aufgrund einer fehlerhaften Bedienung des Systems Fragen von Regulierungsbehörden an den Kunden auftreten. Dadurch wird nachgewiesen, dass die Frist für die Veröffentlichung von Informationen im Einheitlichen Informationssystem aus einem Grund verletzt wurde, der nicht vom Kunden abhängt, und dieser wiederum alles getan hat, um den Verstoß zu verhindern. Beschwerde wegen fehlerhafter Arbeit Lieber Michail Borissowitsch! Die Aktiengesellschaft „Yargorelektrotrans“ (TIN 7602082331) (im Folgenden „Gesellschaft“ genannt) führt Beschaffungsaktivitäten gemäß den Standards durch Bundesgesetz vom 18. November 2011 N223-FZ „Über die Beschaffung von Waren, Bauleistungen und Dienstleistungen durch bestimmte Arten von juristischen Personen“ (im Folgenden als Bundesgesetz vom 18. November 2011 N223-FZ bezeichnet. Bitte senden Sie Ihre Antwort auf diese Beschwerde an die folgenden E-Mail-Adressen: | Anfrageformular an den technischen Support der offiziellen EIS-Website ( [email protected])
Wenn Ihre Anfrage berufliche Probleme betrifft Offizielle Website des EIS im Teil 223-FZ, dann benötigen Sie nach dem Ausfüllen des Anfrageformulars eine Datei, die wie folgt gespeichert werden kann:
Liebe Benutzer, seien Sie vorsichtig! Fett gedruckt Elemente werden hervorgehoben, ohne die eine vollständige Analyse der Beschwerde nicht möglich ist und daher ein zusätzliches Auskunftsersuchen erforderlich ist. Das ausgefüllte Formular ist zu senden an: [email protected]. Screenshots Der Einfachheit halber können Schritt-für-Schritt-Maßnahmen an die unten stehende Anfrageformulardatei angehängt werden. |
RE. Artjuchin |
Einheitliches Informationssystem im Bereich Beschaffung
Kurzanleitung
In Bezug auf die Merkmale der Arbeit mit der Funktionalität des einheitlichen Informationssystems im Bereich Beschaffung, Version 8.1, bei der Ausübung der Kontrolle gemäß Teil 5 der Kunst. 99 des Bundesgesetzes vom 04.05.2013 Nr. 44-FZ „Über das Vertragssystem im Bereich der Beschaffung von Waren, Bauleistungen und Dienstleistungen zur Deckung staatlicher und kommunaler Bedürfnisse“ sowie Überprüfung der im Register enthaltenen Verträge der von Kunden abgeschlossenen Verträge gemäß den Regeln für die Führung des Registers der von Kunden abgeschlossenen Verträge, genehmigt durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 28. November 2013 Nr. 1084 (im Folgenden als Gesetz Nr. 44-FZ bezeichnet). Beschluss Nr. 1084)
Das Dokument ist auf 23 Blättern zusammengestellt
Anmerkung
Dieses Dokument ist eine Ergänzung zum Benutzerhandbuch „Stelle, die gemäß Artikel 99 Teil 5 des Bundesgesetzes Nr. 44-FZ zur Kontrolle befugt ist“.
1. Merkmale der Erstellung, Platzierung, Übermittlung zur Kontrolle und Überwachung des Beschaffungsplans gemäß Teil 5 der Kunst. 99 des Gesetzes Nr. 44-FZ
Weitere Informationen finden Sie in Abschnitt 4.3.3. Benutzerhandbuch „Stelle, die gemäß Artikel 99 Teil 5 des Bundesgesetzes Nr. 44-FZ zur Kontrolle befugt ist.“
1.1. Für Kunden, die Empfänger von Haushaltsmitteln sind, sowie im Falle der Übertragung der Befugnisse eines staatlichen (kommunalen) Kunden auf diese gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. 15 des Gesetzes Nr. 44-FZ
Die Funktionalität von LC OK wurde verbessert, um die Übereinstimmung des Umfangs der finanziellen Unterstützung für den Beschaffungsplan mit den festgelegten Grenzen der Haushaltsverpflichtungen im Rahmen von Haushaltsklassifizierungscodes (im Folgenden als BCC bezeichnet) zu überwachen, auch auf automatisierte Weise die Interaktion des UIS mit Automatisiertes System Bundesfinanzministerium (im Folgenden: AS FC).
Wenn LC OK die Beschaffungspläne dieser Kunden zur Kontrolle erhält, werden die kontrollierten Informationen im Kontext des KBK angezeigt.
Gleichzeitig ist im LC OK der Bundesfinanzbehörden eine Automatisierung dieser Kontrolle in Bezug auf Beschaffungspläne von Kunden vorgesehen, bei denen es sich um Bundesbehörden, Bundesbehörden und andere Organisationen im Falle der Übertragung der Befugnisse der Bundeskasse handelt Staatskunden gemäß Artikel 15 Teil 6 des Gesetzes Nr. 44-FZ sowie Kunden, die im Namen einer konstituierenden Körperschaft der Russischen Föderation (kommunale Körperschaft) Einkäufe tätigen, im Falle der Übertragung von Kontrollbefugnissen an die Bundeskasse und Führung persönlicher Konten bei der Bundeskasse.
Die Status der Bildung von Kontrollergebnissen im AS FC werden im OK LC automatisch im Feld „Kontrollstatus“ sowie im Ereignisprotokoll des Kontrollobjekts angezeigt, in dem die wichtigsten Ereignisse der Datenverarbeitung im AS FC aufgeführt sind werden erfasst, auch Fehler bei der Datenverarbeitung werden angezeigt (siehe Abbildung 1).
- „Eine Anfrage wurde an den PUR gesendet“ – wird zugewiesen, wenn Informationen über den Beschaffungsplan an das AS FC-Management-Subsystem gesendet werden;
- „An PUR geliefert“ – wird zugewiesen, wenn von AS FC eine Nachricht über den Erhalt von Informationen über den Beschaffungsplan eingegangen ist;
- „Nicht an die PUR geliefert“ – wird zugewiesen, wenn Informationen über den Beschaffungsplan nicht an die AS FC geliefert wurden;
Nach Erhalt des Kontrollergebnisses vom AS FC in LC OK werden auf der Registerkarte „Kontrollpflichtige Informationen“ (siehe Abbildung 2) die automatisch generierten Kontrollergebnisse und im Falle einer Negativkontrolle für einen bestimmten BCC die Menge angezeigt für den der Vergleich durchgeführt wurde, wird angezeigt.
Die Anbindung des LC OK der Bundesfinanzverwaltung an die UIS-Funktionalität zur automatisierten Steuerung des Beschaffungsplans erfolgt stufenweise entsprechend den offiziellen Mitteilungen der Bundesfinanzverwaltung.
Bitte beachten Sie, dass für das LC OK der Finanzorgane der Teilstaaten der Russischen Föderation (Gemeinden) und Verwaltungsorgane staatlicher außerbudgetärer Mittel (im Folgenden Finanzorgane, OUGVF genannt) keine Funktionalität zur automatisierten Kontrolle von Beschaffungsplänen besteht bereitgestellt.
Gleichzeitig muss die Kontrolle im Rahmen der KBK im LC OK von Finanzinstituten und OUGVF sowie Organen der Bundeskasse (im Zeitraum vor der Anbindung an die automatisierte Kontrollfunktionalität) für jede Zahlung manuell durchgeführt werden Zeitraum (Geschäftsjahr, erstes Jahr der Planungsperiode, zweites Jahr der Planungsperiode).
1.2. Für Haushalts- und autonome Institutionen
Um die Bestimmungen von Absatz 13 Unterabsatz „a“ der Regeln für die Durchführung der Kontrolle einzuhalten, die in Teil 5 von Artikel 99 des Gesetzes Nr. 44-FZ vorgesehen sind und durch ein Dekret der Regierung der Russischen Föderation genehmigt wurden Vom 12. Dezember 2015 Nr. 1367 (im Folgenden als Regel Nr. 1367 bezeichnet) hat das UIS eine Funktionalität implementiert, die es Haushalts- und autonomen Institutionen ermöglicht, Beschaffungen durchzuführen, selbst wenn der Gesamtbetrag der finanziellen Unterstützung in den Beschaffungsplänen dieser Institutionen angegeben ist übersteigt den entsprechenden Betrag der finanziellen Unterstützung, der in ihrem Finanz- und Wirtschaftstätigkeitsplan (im Folgenden als PFHD bezeichnet) angegeben ist, sofern andere Indikatoren des Beschaffungsplans konsistent und PFHD zueinander sind, und überschreitet nicht den in der Beschaffung angegebenen Betrag Plan für das laufende Geschäftsjahr über den entsprechenden PFHD-Indikator.
Gleichzeitig hat LC OK eine Funktionalität zur automatisierten Überwachung der Einhaltung des endgültigen Umfangs der finanziellen Unterstützung für den Beschaffungsplan und zur Einhaltung der PFHD-Indikatoren implementiert, die auf der offiziellen Website im Internet zur Veröffentlichung von Informationen über den Staat veröffentlicht werden und kommunale Institutionen BUS.GOV.RU (im Folgenden: GMU) , bis zum Jahr, in dem die Beschaffung begann.
Wenn der Beschaffungsplan einer budgetären, autonomen Institution zur Kontrolle bei LC OK eingeht, werden die kontrollierten Informationen im Kontext des Jahres angezeigt, in dem die Beschaffung begann. Die Kontrollstelle muss warten, bis das Ergebnis der Entwurfskontrolle automatisch generiert wird.
Die Verarbeitungsschritte einer Anfrage zum Erhalt von Indikatoren von der GMU können im Feld „Kontrollstatus“ und im Ereignisprotokoll des Kontrollobjekts verfolgt werden, wo die wichtigsten Ereignisse der Datenverarbeitung bei der GMU aufgezeichnet werden, einschließlich Fehler bei der Datenverarbeitung (siehe Abbildung 3).
Dabei können folgende Kontrollzustände vorliegen:
- „Eine Anfrage wurde an die Staatliche Medizinische Universität gesendet“ – wird zugewiesen, wenn eine Anfrage an die Staatliche Medizinische Universität gesendet wird, um PFC-Indikatoren zur Überwachung des Beschaffungsplans zu erhalten;
- „An die Staatliche Medizinische Universität geliefert“ – wird zugewiesen, wenn eine Anfrage zur Beschaffung von PFHD-Indikatoren an die Staatliche Medizinische Universität zur Überwachung des Beschaffungsplans übermittelt wurde;
- „Nicht an die Staatliche Medizinische Universität übermittelt“ – wird zugewiesen, wenn der Antrag auf Erhalt von PFCD-Indikatoren nicht an die Staatliche Medizinische Universität übermittelt wurde;
- „Ein Entwurf eines Kontrollergebnisses wurde generiert“ – wird zugewiesen, wenn ein Entwurf einer Mitteilung über die Einhaltung kontrollierter Informationen oder eines Protokolls über die Nichtkonformität kontrollierter Informationen erstellt wurde, das Ergebnis jedoch noch nicht unterzeichnet wurde;
- „Das Kontrollergebnis ist signiert“ – wird zugewiesen, wenn das Kontrollergebnis generiert und signiert wird.
Nach Erhalt der PFCD-Indikatoren von der Staatlichen Medizinischen Universität werden automatisch generierte Kontrollergebnisse auf der Registerkarte „Kontrollpflichtige Informationen“ angezeigt (siehe Abbildung 4).
Das Kontrollergebnis wird gebildet, indem für jedes im Planungszeitraum enthaltene Jahr des Beschaffungsbeginns (Geschäftsjahr, erstes Jahr des Planungszeitraums, zweites Jahr des Planungszeitraums) die Höhe der finanziellen Unterstützung für alle IKZ, für die Einkäufe getätigt werden, verglichen wird sind im entsprechenden Jahr geplant (die ersten beiden Kategorien der IKZ stimmen mit den letzten beiden Ziffern des Jahres überein) und der im FCD in Zeile 2001 in den Spalten 7, 8, 9 angegebene Betrag für die entsprechenden Kaufjahre. Die Gesamtwerte für IKZ pro Jahr werden automatisch berechnet und eine Liste dieser IKZ wird in der Liste unter den Gesamtwerten angezeigt. Wird eine Diskrepanz zwischen den Beträgen für ein bestimmtes Jahr des Beschaffungsbeginns festgestellt, wird für alle IPCs dieses Jahres das Ergebnis „Fehlgeschlagen“ gesetzt.
Wenn also das Volumen der finanziellen Unterstützung im Beschaffungsplan für das laufende Geschäftsjahr den Betrag des entsprechenden PFHD-Indikators nicht überschreitet und die Überschreitung nur in Bezug auf Indikatoren des Planungszeitraums erfasst wird, erfolgt die Beschaffung durch Haushalts- und autonome Institutionen Bei positivem Ergebnis der Kontrolle des Beschaffungsplans wird die Benachrichtigung über die Beschaffung und die Beschaffungsdokumentation im laufenden Geschäftsjahr trotz Überschreitung des Gesamtbetrags der finanziellen Unterstützung nicht gesperrt.
1.3. Für bundesstaatliche Einheitsunternehmen, die mit Zuschüssen aus dem Bundeshaushalt Einkäufe für Kapitalinvestitionen in Bundeseigentum oder den Erwerb von Immobilien im Bundeseigentum tätigen (im Folgenden: FSUE)
In LC OK, im Zusammenhang mit der Überwachung des FSUE-Beschaffungsplans für Informationen über registrierte Haushaltsverpflichtungen, die von der FSUE im Rahmen von Vereinbarungen über die Gewährung von Zuschüssen an die FSUE für Kapitalinvestitionen in Bundeseigentum oder den Erwerb von Immobilien in Bundeseigentum übernommen wurden ( (im Folgenden als Vereinbarungen bezeichnet) wurde eine Funktionalität zur Überwachung der Einhaltung des endgültigen Umfangs der finanziellen Unterstützung für den FSUE-Beschaffungsplan, aufgeschlüsselt nach Vereinbarungen, mit der Einhaltung der im Rahmen dieser Vereinbarungen angenommenen BOs implementiert.
Gleichzeitig werden beim Eingang des Beschaffungsplans eines Landeseinheitsunternehmens zur Kontrolle im LC OK die kontrollierten Informationen im Rahmen von Vereinbarungen angezeigt (siehe Abbildung 5).
Die Kontrollstelle muss diese Kontrolle manuell durchführen Suchdienst Ausgabenverwaltungssubsysteme des staatlichen integrierten Informationssystems für die öffentliche Finanzverwaltung“ Elektronisches Budget„(im Folgenden: PUR EB) oder AS FC, um Informationen über den registrierten BO des Empfängers von Haushaltsmitteln zu finden, der dem föderalen staatlichen Einheitsunternehmen den Zuschuss gewährt hat (z. B. anhand der Nummer der Vereinbarung über die Gewährung eines Zuschusses) . Die Kontrollstelle muss die Angaben zur Höhe der finanziellen Unterstützung für den Beschaffungsplan (für einen bestimmten Zuschuss) prüfen, um sicherzustellen, dass diese den Betrag der entsprechenden BO nicht übersteigt (die Kontrolle erfolgt jahresweise).
Um die Bestimmungen von Absatz 13 Unterabsatz „b“ der Regel Nr. 1367 im Hinblick auf die Überwachung des FSUE-Beschaffungsplans einzuhalten und die Kontinuität des Beschaffungsprozesses sicherzustellen, hat das EIS außerdem Funktionen implementiert, die FSUE ermöglichen Käufe, auch wenn der Beschaffungsplan die Kontrolle über die Einhaltung der akzeptierten BP nicht bestanden hat, sofern andere Kontrollobjekte einander entsprechen.
1.4. Beschaffungsplan mit Informationen zur Beschaffung außerhalb des Planungszeitraums (in Bezug auf Beschaffungspläne von Behörden, Regierungsbehörden, Haushaltsinstitutionen und autonomen Institutionen)
Es wurde eine Funktionalität implementiert, um ein UIS im persönlichen Konto des Kunden (im Folgenden als persönliches Konto des Kunden bezeichnet) zu erstellen und die Kontrolle gemäß Absatz 13 Unterabsatz „a“ der Regeln Nr. 1367 bereitzustellen, Informationen, die die Möglichkeit bestätigen Tätigung eines Kaufs außerhalb des Planungszeitraums in den in Artikel 72 Absatz 3 des Haushaltsgesetzbuchs der Russischen Föderation genannten Fällen.
Bei der Angabe der finanziellen Unterstützung in der Beschaffungsplanposition in der Spalte „Betrag für Folgejahre“ muss der Kunde auf der Registerkarte „Angaben zur Beschaffung für Folgejahre“ (siehe Abbildung) die Gründe für solche Einkäufe gemäß Anlage Nr. 5 angeben zum Verfahren für die Interaktion des Bundesfinanzministeriums mit den in den Absätzen 3 und 6 der Regel Nr. 1367 genannten Kontrollsubjekten, genehmigt durch Beschluss des russischen Finanzministeriums vom 4. Juli 2016 Nr. 104n.
Diese Informationen werden dem LC OK als Teil des Beschaffungsplans zur Kontrolle bereitgestellt, wenn sie vom LC des Kunden zur Kontrolle gesendet werden. Die angegebenen Informationen werden im OK LC auf der Registerkarte „Kontrolle zur Einhaltung von Rechtsakten“ angezeigt (siehe Abbildung). Auf der Grundlage dieser Informationen muss ein Fachmann der Kontrollstelle eine Sichtprüfung durchführen. Wird eine Diskrepanz mit den kontrollierten Informationen festgestellt, erfolgt die Beschaffung entsprechend Identifikationsnummer Die Beschaffung (nachfolgend IKZ genannt) wird gesperrt.
Bitte beachten Sie, dass die Bildung und Übermittlung von Informationen zu Regulierungsrechtsakten, die die Möglichkeit einer Beschaffung außerhalb des Planungszeitraums (im Folgenden RLA genannt) durch budgetäre, autonome Institutionen bestätigen, auf ähnliche Weise erfolgt wie die für das LC des Kunden entwickelte Funktionalität, die a staatlicher (kommunaler) Kunde (siehe Abbildung ).
Gleichzeitig werden in LC OK auf derselben Registerkarte Informationen über Rechtsakte der angegebenen Kunden mit Informationen über die Übereinstimmung der Beschaffungsplaninformationen mit den PFHD-Indikatoren angezeigt (siehe Abbildung 8).
2. Merkmale der Bildung, Platzierung, Übermittlung zur Kontrolle und Überwachung des Beschaffungsplans gemäß Artikel 99 Teil 5 des Gesetzes Nr. 44-FZ
Um die Kontrolle von Beschaffungsplänen und -zeitplänen gemäß den Bestimmungen von Absatz 13 Unterabsatz „c“ der Verordnung Nr. 1367 zu optimieren und eine korrekte Kontrolle über die Höhe der für die Beschaffung bereitgestellten finanziellen Unterstützung sicherzustellen, hat das UIS hat eine Funktionalität implementiert, die es ermöglicht, ein positives Kontrollergebnis gemäß dem Plan zu generieren – dem Beschaffungsplan im Falle der Einhaltung der IKZ des Beschaffungsplans und der tatsächlichen Nichtüberschreitung des für die Beschaffung bereitgestellten Betrags der finanziellen Unterstützung (einschließlich bei der Anpassung der Zahlungen auf der Grundlage). über die Ergebnisse der erzielten Einsparungen).
LC OK hat eine automatische Überwachung der Übereinstimmung der Beschaffungspläne mit den Beschaffungsplänen implementiert, indem nur die Einhaltung der IKZ, die Nichtüberschreitung dieser geplanten IKZ-Zahlungen im nächsten Geschäftsjahr und Planungszeitraum sowie die Beträge der Zahlungen außerhalb des Plans überprüft werden Zeitraum über die Höhe der entsprechenden finanziellen Unterstützung in Beschaffungsplänen sowie für das Bestehen der entsprechenden IKZ-Kontrolle im Beschaffungsplan (Inkonsistenz in den Begründungen für Beträge für Folgejahre oder Inkonsistenz in den Volumina des Beschaffungsplans für PFHD).
Gleichzeitig erfolgt keine Kontrolle über die Einhaltung des Umfangs der finanziellen Unterstützung im Beschaffungsplan durch das NMCC, da diese im Allgemeinen aufgrund der Einhaltung der geplanten Zahlungen durch das NMCC überflüssig ist (eine solche Einhaltung ist). sichergestellt durch formatlogische Kontrollen bei der Erstellung des Beschaffungsplans im persönlichen Konto des Kunden). Im Einzelfall gibt das NMCC nicht das tatsächliche Zahlungsvolumen an, sondern ist nur für die Ausschreibung erforderlich (z. B. den Abschluss eines Energiedienstleistungsvertrags gemäß Artikel 108 des Gesetzes Nr. 44-FZ) und kann nicht numerisch ermittelt werden Bedingungen (in diesem Fall wird es als Formel angegeben (Kauf von Dienstleistungen für den Verkauf von Staatseigentum) oder zeigt das Zahlungsvolumen nach Klärung der geplanten Zahlungen anhand der Sparergebnisse nicht an, da das NMCC nicht unterliegt ändern.
Ebenfalls implementiert ist die Anzeige der entsprechenden kontrollierten Informationen im OK LC auf der Registerkarte „Kontrollpflichtige Informationen“ (siehe Abbildung 9).
Weitere Informationen finden Sie in Abschnitt 4.3.4. Benutzerhandbuch „Die zur Ausübung der Kontrolle gemäß Teil 5 von Artikel 99 des Bundesgesetzes Nr. 44-FZ befugte Stelle.“
3. Merkmale der Bildung, Kontrolle und Platzierung von Beschaffungsbekanntmachungen und Dokumentation der Beschaffung von Organisationen auf Bundesebene
Weitere Informationen finden Sie in Abschnitt 4.3.5. Benutzerhandbuch „Die zur Ausübung der Kontrolle gemäß Teil 5 von Artikel 99 des Bundesgesetzes Nr. 44-FZ befugte Stelle.“
3.1. Für Regierungskunden, Informationen über Haushaltsverpflichtungen bilden
Überwachung von Beschaffungsbekanntmachungen und Beschaffungsdokumenten von Regierungskunden, die Informationen über übernommene Haushaltsverpflichtungen gemäß dem durch die Verordnung des Ministeriums genehmigten Verfahren zur Abrechnung der Haushalts- und Geldverpflichtungen von Empfängern von Bundeshaushaltsmitteln durch Gebietskörperschaften der Bundeskasse generieren Finanzen Russlands vom 30. Dezember 2015 Nr. 221n (im Folgenden jeweils PBO, Verfahren Nr. 221n) wurde eine Funktionalität zur automatischen Generierung eines positiven Kontrollergebnisses im Falle der Generierung von Informationen über das PBO für eine solche Bekanntmachung implementiert Beschaffung im Einheitlichen Informationssystem.
Die Anbindung dieser Kunden an die Funktionalität zur Generierung von Informationen über PBO im UIS erfolgt stufenweise gemäß den offiziellen Mitteilungen der Bundeskasse.
Wenn der Kunde in den Einstellungen des Site-Betreibers für die Nutzung der Funktionalität zur Generierung von Informationen über den PBO im UIS enthalten ist, hat dieser Kunde keinen Zugriff auf die Funktion zum Versenden von Beschaffungsbenachrichtigungen zur Kontrolle, bis der entsprechende PBO beim PUR EB registriert ist.
Wenn also eine Kaufmitteilung zur Kontrolle eingeht, aus der hervorgeht, dass das entsprechende im Einheitlichen Informationssystem generierte PBO registriert wurde, wird in LC OK automatisch ein Entwurf des Kontrollergebnisses für eine solche Mitteilung generiert (siehe Abbildung).
Wenn der PBO ohne Nutzung der UIS-Funktionalität registriert wurde, wird das Kontrollergebnis für eine solche Benachrichtigung nicht automatisch im OK LC generiert.
In diesem Fall muss die Kontrollstelle selbstständig durch die Suche nach diesem PBO im AS FC und (oder) im PUR EB zusätzlich eine visuelle Kontrolle der in den Informationen zum PBO im AS FC angegebenen Menge durchführen PUR EB, der anfängliche (maximale) Preis des Vertrags (im Folgenden: NMCC), der in der Beschaffungsbekanntmachung angegeben ist. Es ist außerdem erforderlich, die Übereinstimmung des im PBP festgelegten BAC mit dem in der aktuell veröffentlichten Version des Beschaffungsplans enthaltenen BAC zusätzlich zu kontrollieren.
Die Beschaffungsbekanntmachung wird auf Übereinstimmung mit den im Beschaffungsplan für Waren, Bauleistungen und Dienstleistungen (im Folgenden: Beschaffungsplan) festgelegten IKZ und NMCC überprüft.
Bitte beachten Sie, dass die Funktion der Veröffentlichung einer Beschaffungsbekanntmachung im Einheitlichen Informationssystem für Kunden nicht mehr verfügbar ist, wenn die Kontrollbehörde aus folgenden Gründen ein Protokoll über die Nichteinhaltung kontrollierter Informationen ausstellt:
NMTC in der Beschaffungsbekanntmachung stimmt nicht mit ähnlichen Informationen im Beschaffungsplan überein;
Der in der Vergabebekanntmachung angegebene NMCC entspricht nicht der Höhe des PBO;
Der PBO laut Vergabebekanntmachung ist nicht registriert;
Die im PBP genannten BSCs sind nicht im Beschaffungsplan enthalten;
Negative Kontrolle des Beschaffungsplans und des Beschaffungsplans aufgrund der fehlenden Begründung im Beschaffungsplan für die entsprechende IKZ-Begründung für die Verfügbarkeit von Beträgen außerhalb des Planungszeitraums.
Bitte beachten Sie, dass, wenn auf der Grundlage der Ergebnisse der Kontrolle des Beschaffungsplans ein Protokoll über die Diskrepanz der kontrollierten Informationen aufgrund der Überschreitung des Umfangs der finanziellen Unterstützung im Rahmen des BCC über die entsprechenden Grenzen der Haushaltsverpflichtungen erstellt wird, gemäß Beschaffungsbekanntmachungen (sofern keine entsprechenden Verstöße gegen NMCC und IKZ vorliegen) hat diese CBC die Möglichkeit, eine positive Kontrolle zu erlangen, wenn auf der Vorderseite für die Beschaffung ein freier Mittelsaldo vorhanden ist.
Nach Erhalt eines Protokolls über die Nichteinhaltung der kontrollierten Informationen in der Beschaffungsbekanntmachung im LC des Kunden muss der Kunde Änderungen daran vornehmen und es erneut zur Kontrolle senden (siehe Abbildung 9).
3.2. Für Bundeshaushalts- und autonome Institutionen
Im persönlichen Konto des Kunden ist die Funktion implementiert, die Platzierung einer Beschaffungsbekanntmachung zu blockieren, wenn von der Kontrollbehörde ein Protokoll über die Nichteinhaltung mindestens eines der festgestellten Verstöße eingegangen ist:
Im Beschaffungsplan wurde kein entsprechender IPC gefunden;
NMTC entspricht nicht ähnlichen Informationen im Beschaffungsplan;
Der IPC im Beschaffungsplan hat die Kontrolle aufgrund der festgestellten Verstöße im IPC des Beschaffungsplans nicht bestanden (es wurde keine Begründung für die Verfügbarkeit von Beträgen für Folgejahre vorgelegt oder die Höhe der finanziellen Unterstützung für das laufende Geschäftsjahr hat die Kontrolle nicht bestanden). zur Einhaltung des PFC).
Nach Erhalt eines Protokolls über die Nichteinhaltung kontrollierter Informationen muss der Kunde Änderungen vornehmen und die Benachrichtigung zur Kontrolle erneut senden (siehe Abbildung 9).
3.3. Für bundesstaatliche Einheitsunternehmen
3. Im persönlichen Konto des Kunden ist die Funktion implementiert, die Abgabe einer Beschaffungsbekanntmachung zu sperren, wenn von der Kontrollbehörde ein Protokoll über die Nichteinhaltung mindestens eines der festgestellten Verstöße eingegangen ist:
Im Beschaffungsplan wurde kein entsprechender IPC gefunden;
NMTC entspricht nicht ähnlichen Informationen im Beschaffungsplan.
Darüber hinaus erfolgt diese Steuerung völlig automatisch.
Nach Erhalt eines Protokolls über die Nichteinhaltung der kontrollierten Informationen muss der Kunde Änderungen vornehmen und die Beschaffungsmitteilung erneut zur Kontrolle senden (siehe Abbildung).
4. Verbot der Einstellung des endgültigen Protokolls zur Bestimmung des Lieferanten (Auftragnehmer, Leistungserbringer) durch Bundeskunden in das Einheitliche Informationssystem für den Fall, dass danach ein Protokoll über die Nichteinhaltung erstellt wird
Für Kunden auf Bundesebene wurde ein Verbot eingeführt, das endgültige Protokoll zur Bestimmung des Lieferanten (Auftragnehmer, Leistungserbringer) (im Folgenden als OPPI bezeichnet) zu veröffentlichen, falls im Zusammenhang mit einem festgestellten Verstoß ein Protokoll über die Nichteinhaltung ausgestellt wird Diskrepanz zwischen den im OPPI enthaltenen Informationen und den in der Beschaffungsdokumentation (in Ermangelung einer Dokumentation in der Beschaffungsbekanntmachung) angegebenen Informationen, teilweise:
Die Überschreitung des Vertragspreises, der vom Beschaffungsteilnehmer, dem anerkannten Gewinner der Bestimmung des Lieferanten (Auftragnehmer, Leistungserbringer), dem einzigen Teilnehmer, dessen Antrag als den Anforderungen des Gesetzes Nr. 44-FZ entsprechend anerkannt wird, über dem NMCC liegt in der Beschaffungsdokumentation angegeben (in Ermangelung einer Dokumentation in der Bekanntmachung über die Umsetzung der Beschaffung);
Überschreitung des mit einem einzelnen Lieferanten (Auftragnehmer, Leistungserbringer) abgeschlossenen Vertragspreises über den in der Beschaffungsdokumentation (bei fehlender Dokumentation in der Beschaffungsbekanntmachung) angegebenen NMCC.
Einzelheiten finden Sie in Abschnitt 4.3.6. Benutzerhandbuch „Stelle, die gemäß Artikel 99 Teil 5 des Bundesgesetzes Nr. 44-FZ zur Kontrolle befugt ist.“
5. Kontrollwechsel gemäß Teil 5 der Kunst. 99 des Gesetzes Nr. 44-FZ, gemäß Regel Nr. 1084, gemäß Verordnung Nr. 221n der im Register der von Kunden abgeschlossenen Verträge enthaltenen Informationen im Hinblick auf die Minimierung der manuellen Vervollständigung von Kontrollergebnissen
Um die Bequemlichkeit der Überwachung von Informationen zu gewährleisten, die im Register der von Kunden geschlossenen Verträge (im Folgenden als Vertragsregister bezeichnet) enthalten sind, gemäß den Bestimmungen von Absatz 13 Unterabsatz „c“ der Regeln Nr. 1367, Absatz 13 und Absatz 14 der Regeln Nr. 1084, Absatz 13 des Verfahrens zur Bilanzierung von Haushaltsverpflichtungen von Empfängern von Mitteln aus dem Bundeshaushalt, genehmigt durch Verordnung Nr. 221n, hat das UIS eine Funktionalität implementiert, die es Ihnen ermöglicht, Kontrollergebnisse auf der Grundlage einer erschöpfenden Liste von zu generieren notwendige Kontrollen.
LC OK hat eine neue Anzeige der Registerkarte „Kontrollpflichtige Informationen“ mit einer schrittweisen Struktur implementiert (siehe Abbildung 3):
Der erste Schritt umfasst die Prüfung der Verfügbarkeit der vom Kunden zur Aufnahme in das Vertragsregister bereitgestellten Dokumente (eine Kopie des abgeschlossenen Vertrags, Informationen über den Abschluss des Föderalen Antimonopoldienstes Russlands über den Kauf bei einem einzigen Lieferanten, die Entscheidung von der Ärztekommission). Das Kontrollergebnis wird automatisch für alle Dokumente auf „Bestanden“ gesetzt, da bei der Generierung von Informationen über den Vertrag durch den Kunden die erforderliche Anbringung von Dokumenten durch Format und logische Kontrollen geregelt wird. Vom Kunden bereitgestellte Dokumente werden automatisch als Dokumente mit Informationen zur Kontrolle festgelegt. Zur weiteren Kontrolle müssen Sie eine Kopie des abgeschlossenen Vertrages herunterladen, indem Sie auf den Hyperlink des entsprechenden Dokuments klicken.
Der zweite Schritt umfasst die Überprüfung der Übereinstimmung der in Abschnitt 13, Unterabschnitt „c“ von Abschnitt 14 der Regel Nr. 1084, Abschnitt 13 der Regel Nr. 1367 beschriebenen und in der gedruckten Form der im Register enthaltenen Informationen angegebenen Attributwerte der Verträge, mit den Vertragsbedingungen, die Sie im heruntergeladenen Dokument in Schritt eins finden. Für jedes der Attribute muss das Ergebnis festgelegt werden und das Feld „Identifizierte Inkonsistenzen“ wird automatisch mit dem entsprechenden Text zu den gefundenen Inkonsistenzen ausgefüllt. Bei der Überwachung von Attributen für jedes Beschaffungsobjekt, für jedes Arzneimittel oder für jeden Lieferanten ist es erforderlich, das Kontrollergebnis auf „Nicht bestanden“ zu setzen, wenn bei mindestens einem davon eine Abweichung festgestellt wird. Gleichzeitig empfiehlt es sich, die festgestellten Unstimmigkeiten zu klären, bei welchem konkreten Beschaffungsgegenstand, Arzneimittel etc. Es wurde eine Diskrepanz festgestellt.
Im dritten Schritt wird die Bezeichnung jedes Beschaffungsgegenstandes auf Übereinstimmung mit dem Waren-, Werk- und Dienstleistungskatalog (im Folgenden KTR) überprüft. Das System setzt diesen Parameter automatisch auf den Wert „Passed“, da bei der Generierung des Namens des Kontrollobjekts durch den Kunden gemäß KTR die Compliance automatisch sichergestellt wird. Sofern im Vertragsregister keine automatische Compliance eingerichtet ist, muss diese Kontrolle manuell durchgeführt werden.
Der vierte Schritt umfasst die Prüfung gemäß der Verordnung Nr. 221n auf Übereinstimmung der Informationen über das Projekt des übernommenen BO mit dem Basisdokument, d. h. gedruckte Form der im Vertragsregister enthaltenen Informationen. Das System setzt diesen Parameter automatisch auf den Wert „Bestanden“, da die Übereinstimmung der Dokumente untereinander durch Format und logische Kontrollen bei der Informationsgenerierung durch den Kunden sichergestellt wird. Wird bei mindestens einer der Prüfungen gemäß Verordnung Nr. 221n eine Abweichung festgestellt, ist es erforderlich, für diesen Punkt das Ergebnis auf „Nicht bestanden“ zu setzen.
Der fünfte Schritt umfasst die Überprüfung der Konsistenz der im Vertragsregister enthaltenen Informationen mit den bereits im Vertragsregister enthaltenen Informationen für einen bestimmten Vertrag. In diesem Schritt wird eine Liste der Dokumente innerhalb der im Vertragsregister enthaltenen Registrierungsnummer angezeigt, d. h. Dokumente, für die zuvor eine Konformitätserklärung unterzeichnet wurde. Diese Prüfung muss manuell durchgeführt werden.
6. Weitere Änderungen an der Steuerungsfunktionalität, um die Benutzerfreundlichkeit zu gewährleisten
6.1. Bei der Überwachung der Beschaffungspläne für den Beschaffungsplan (siehe Abbildung 4), der Beschaffungsmitteilungen und der Beschaffungsdokumentation für den Beschaffungsplan wurde ein Hinweis implementiert, der anzeigt, dass das Dokument mit Informationen zur Überwachung (Einkaufsplan, entsprechend der Beschaffungsplan) platziert wurde mit einem negativen Kontrollergebnis.
6.2. Bei der Durchführung der Kontrolle wurde eine Warnung der Kontrollbehörde implementiert, wenn beispielsweise bei der Veröffentlichung eine neue Version eines Dokuments mit Informationen zur Kontrolle veröffentlicht wurde (siehe Abbildung 5). neue Version Beschaffungsplan während der Kontrolle des Beschaffungsplans oder Platzierung einer neuen Version des Beschaffungsplans während der Kontrolle der Beschaffungsbekanntmachung und der Beschaffungsdokumentation. Bei der Neugenerierung des Kontrollergebnisses gehen alle zuvor eingegebenen Daten verloren und es wird ein neues Entwurfskontrollergebnis entsprechend der aktuellen Version generiert. Wenn die Kontrollbehörde die Meldung ignoriert hat, wird neben der Dokumentversion eine Meldung angezeigt, dass das Dokument nicht mehr aktuell ist (siehe Abbildung 6).
Abbildung 5. Anzeige einer Meldung über die Notwendigkeit einer Neuberechnung von Informationen in eine aktuellere Version des Dokuments, das Informationen zur Kontrolle enthält#
6.3. Die Funktionalität zur Anzeige der Ergebnisse der automatischen Dokumentenkontrolle wurde implementiert. Wenn die Ergebnisse der automatischen Kontrolle wiederhergestellt werden müssen, müssen Sie auf den Hyperlink „Ergebnisse der automatischen Kontrolle anzeigen“ klicken. Anschließend gehen die auf der Seite eingegebenen Daten verloren und das Ergebnis der automatischen Kontrolle wird angezeigt. Im Block „Kontrollergebnis“ wird immer angezeigt, welches konkrete Kontrollergebnis automatisch generiert wurde, wenn die Kontrollbehörde Änderungen vorgenommen hat (siehe Abbildung).
6.4. Die Funktionalität zur Auswahl aus einem Verzeichnis typischer identifizierter Inkonsistenzen wurde implementiert. Das Feld „Identifizierte Inkonsistenzen“ des tabellarischen Abschnitts ist ein Textfeld mit der Möglichkeit, es mit einer der typischen Inkonsistenzen zu füllen, die für ein bestimmtes Kontrollobjekt identifiziert werden können (siehe Abbildung 8).
Die Liste der zur Auswahl stehenden Werte wird angezeigt, wenn der Cursor im Feld der identifizierten Inkonsistenzen platziert wird. Um das Feld auszufüllen, wählen Sie den gewünschten Wert aus und klicken Sie darauf. Nach der Auswahl wird dieser Wert im Feld angezeigt und anschließend fett dargestellt, was darauf hinweist, dass diese Abweichung bereits angezeigt wurde. Bei Bedarf können Sie das Feld durch die Eingabe von Freitext anpassen. Alle im tabellarischen Bereich eingetragenen Inkonsistenzen werden automatisch im Feld „Erkannte Inkonsistenzen“ im Block „Prüfergebnis“ angezeigt. Bei der Generierung eines automatischen Kontrollergebnisses füllt das UIS selbstständig die Felder mit typischen Inkonsistenzen aus einem solchen Verzeichnis vor.
6.5. Das persönliche Konto des Kunden implementiert die Funktionalität, die Platzierung von Kontrollobjekten bis zum Eingang des Kontrollergebnisses zu sperren. Diese Einstellung steht dem Organisationsadministrator im Abschnitt „Einrichten der Blockierung der Dokumentenplatzierung (RF PP 315)“ zur Verfügung (siehe Abbildung 9). Es ist zu berücksichtigen, dass gemäß dem Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 20. März 2017 Nr. 315 „Über Änderungen der Regeln für die Durchführung der in Artikel 99 Teil 5 des Bundesgesetzes vorgesehenen Kontrolle“. „Über das Vertragssystem im Bereich der Beschaffung von Waren, Bauleistungen und Dienstleistungen zur Deckung des staatlichen und kommunalen Bedarfs“ bis zum 1. Januar 2019 in Bezug auf Kunden, die Einkäufe zur Deckung des staatlichen Bedarfs der Teilstaaten der Russischen Föderation (kommunal) tätigen Bedarf), werden die Bestimmungen des zweiten Absatzes von Absatz 14, des zweiten Absatzes von Absatz 15 der Regeln 1367 ausgesetzt (in Bezug auf die Nichtplatzierung von Kontrollobjekten im Einheitlichen Informationssystem, bis die festgestellten Verstöße beseitigt sind).
6.6. In LC OK ist es möglich, die automatische Unterzeichnung von Kontrollergebnissen (Konformitätsmitteilungen/Protokoll über Nichteinhaltung) im persönlichen Konto der Kontrollstelle, einer Gebietskörperschaft der Bundeskasse, einzurichten. Diese Einstellung steht dem Organisationsadministrator im Abschnitt „Einrichten der Blockierung der Dokumentenplatzierung (RF PP 315)“ zur Verfügung (siehe Abbildung 10). Es ist zu berücksichtigen, dass mit der Installation der Autosignatur-Einstellung die Kontrollstelle weiterhin für das so an den Kunden ausgegebene Kontrollergebnis verantwortlich bleibt, als hätte er die Kontrolle selbst durchgeführt und das Kontrollergebnis signiert Es ist notwendig, die Einstellung mit Vorsicht zu verwenden und sie nur auf Dokumente anzuwenden, bei denen das automatisch generierte Kontrollergebnis immer mit der Entscheidung der Kontrollbehörde selbst über ein solches Dokument übereinstimmt.
Dokumentenübersicht
Es wird über die Veröffentlichung der Version 8.1 des EIS im Bereich Beschaffung berichtet. Aktuell Richtlinien zur Kontrolle im Bereich der Beschaffung, auch für die Bedürfnisse der Landesverteidigung und der Staatssicherheit.
Für Bundeskunden wurde ein Verbot eingeführt, das endgültige Protokoll zur Bestimmung des Lieferanten (Auftragnehmer, Leistungserbringer) zu veröffentlichen, falls auf dieser Grundlage ein Protokoll über die Nichteinhaltung aufgrund einer festgestellten Diskrepanz zwischen den im OPPI enthaltenen Informationen und dem erstellt wird Daten der Beschaffungsdokumentation (Vergabebekanntmachung).
Im persönlichen Konto des Kunden wurde die Funktionalität implementiert, die Platzierung von Kontrollobjekten zu sperren, bis ein Ergebnis auf ihnen eingeht.
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