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Orts- und Ferngesprächsdienste. Intrazonen-, Intercity- und internationale Telefonkommunikation
    Anhang 1. Tarife für lokale Telefondienste, die von MGTS auf dem Territorium von Moskau bereitgestellt werden. Anhang 2. Tarife für die Bereitstellung einer intrazonalen Telefonverbindung an einen Teilnehmer (Benutzer) eines festen Telefonnetzes zur Übertragung von Sprachinformationen, Faxnachrichten und Daten für OJSC MGTS auf dem Territorium von Moskau

Verordnung des Bundestarifdienstes vom 28. April 2015 N 107-s/3
„Zur Genehmigung von Tarifen für lokale und intrazonale Telefonkommunikationsdienste, die von OJSC MGTS auf dem Territorium Moskaus bereitgestellt werden“

In Übereinstimmung mit den Bundesgesetzen vom 17. August 1995 N 147-FZ „Über natürliche Monopole“ (Gesetzgebungssammlung der Russischen Föderation, 1995, N 34, Art. 3426; 2001, N 33 (Teil 1), Art. 3429; 2002, N 1 (Teil 1), Artikel 2; 2003, Nr. 2, Artikel 168; Nr. 13, Artikel 1181; 2004, Nr. 27, Artikel 2711; 2006, Nr. 1, Artikel 10; Nr. 19, Artikel 2063; 2007, N 1 (Teil 1), Artikel 21; N 43, Artikel 5084; N 46, Artikel 5557; 2008, N 52 (Teil 1), Artikel 6236; 2011, N 29, Artikel 4281; N 30 ( Teil 1), Artikel 4590, Artikel 4596; N 50, Artikel 7343; 2012, N 26, Artikel 3446; N 31, Artikel 4321; N 53 (Teil 1), Artikel 7616), vom 7. Juli 2003 N 126-FZ „Über Kommunikation“ (Gesammelte Rechtsvorschriften der Russischen Föderation, 2003, N 28, Art. 2895; N 52 (Teil 1), Art. 5038; 2004, N 35, Art. 3607; N 45, Art. 4377; 2005, N 19, Art. 1752; 2006, N 6, Art. 636; N 10, Art. 1069; N 31 (Teil 1), Art. 3431, Art. 3452; 2007, N 1 (Teil 1), Art. 8 ; N 7, Art. 835; 2008, N 18, Art. 1941; 2009, N 29, Art. 3625; 2010, N 7, Art. 705; N 15, Art. 1737; N 27, Art. 3408; N 31, Art. 4190; 2011, N 7, Art. 901; N 9, Art. 901; 1205; N 25, Kunst. 3535; N 27, Kunst. 3873, Kunst. 3880; N 29, Kunst. 4284, Kunst. 4291; N 30 (Teil 1), Kunst. 4590; N 45, Kunst. 6333; N 49 (Teil 5), Kunst. 7061; N 50, Kunst. 7351, Art.-Nr. 7366; 2012, N 31, Kunst. 4322, Kunst. 4328; N 53 (Teil 1), Art. 7578; 2013, N 19, Kunst. 2326; N 27, Kunst. 3450; N 30, (Teil 1), Art. 4062; N 43, Kunst. 5451; N 44, Kunst. 5643; N 48, Kunst. 6162, N 49 (Teil 1), Kunst. 6339, Kunst. 6347; N 52 (Teil 1), Kunst. 6961; 2014, N 6, Kunst. 560; N 14, Art. 1552; N 19, Art. 2302; N 26 (Teil 1), Kunst. 3366, Art. 3377; N 30 (Teil 1), Kunst. 4229, Kunst. 4273; N 49 (Teil 6), Kunst. 6928), Beschlüsse der Regierung der Russischen Föderation vom 9. Dezember 2014 N 1342 „Über das Verfahren zur Erbringung von Telefondiensten“ (Gesetzgebungssammlung der Russischen Föderation, 2014, N 51, Art. 7431), vom Oktober 24, 2005 N 637 „Über die staatliche Regulierung der Tarife für öffentliche Telekommunikation und öffentliche Postdienste“ (Gesammelte Rechtsvorschriften der Russischen Föderation, 2005, Nr. 44, Art. 4561; 2007, Nr. 40, Art. 4797; 2011, Nr . 46, Art. 6535; 2013, Nr. 27, Art. 3602 ; 2014, N 15, Art. 1766), Verordnungen über den Bundestarifdienst, genehmigt durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 30. Juni 2004 N 332 (Gesetzgebungssammlung der Russischen Föderation, 2004, N 29, Art. 3049; 2006, N 3, Art. 301; N 23, Art. 2522; N 48, Art. 5032; N 50, Art. 5354; 2007 , N 16, Art. 1912; N 25, Art. 3039; N 32, Art. 4145; 2008, N 7, Art. 597; N 17, Art. 1897; N 23, Art. 2719; N 38, Art. 4309; N 46, Art. 5337; 2009, N 1, Art. 142; N 3, Kunst. 378; N 6, Kunst. 738; N 9, Kunst. 1119; N 18 (Teil 2), Kunst. 2249; N 33, Kunst. 4086; 2010, N 9, Kunst. 960; N 13, Kunst. 1514; N 25, Kunst. 3169; N 26, Art. 3350; N 30, Kunst. 4096; N 45, Kunst. 5851; 2011, N 14, Kunst. 1935; N 32, Kunst. 4831; N 42, Kunst. 5925; 2013, N 11, Kunst. 1126; N 13, Kunst. 1555; N 33, Art. 4386; N 45, Kunst. 5811, Kunst. 5822; 2014, N 46, Kunst. 6365; N 50, Kunst. 7099; 2015, N 2, Kunst. 491; N 14, Kunst. 2123), das Verfahren zur Berechnung von Tarifen und Tarifplänen für lokale Telefondienste, genehmigt durch Beschluss des FTS Russlands vom 5. September 2006 N 189-s/1 (registriert beim Justizministerium Russlands am 11. Oktober 2006, Registrierung N 8372), geändert durch Beschluss des FTS Russland vom 3. August 2007 N 140-s/1 (registriert vom Justizministerium Russlands am 20. August 2007, Registrierung N 10000), ich bestelle:

1. Genehmigen Sie die maximalen Höchsttarife für lokale Telefondienste, die von MGTS OJSC auf dem Territorium Moskaus gemäß Anhang 1 dieser Verordnung bereitgestellt werden.

2. Genehmigen Sie die maximalen Höchsttarife für den Dienst der Bereitstellung einer intrazonalen Telefonverbindung für einen Teilnehmer (Benutzer) eines festen Telefonnetzes zur Übertragung von Sprachinformationen, Faxnachrichten und Daten, bereitgestellt von MGTS OJSC auf dem Territorium von Moskau. gemäß Anlage 2 zu dieser Bestellung.

3. OJSC „MGTS“ stellt die Bereitstellung des FTS Russlands sicher:

3.1. Informationen zu festgelegten Tarifen für lokale und intrazonale Telefonkommunikationsdienste innerhalb von 10 Kalendertagen nach ihrer Einführung (Änderung).

3.2. Informationen über die Verteilung der Abonnenten nach Tarifarten und die Dauer der diesen Tarifplänen entsprechenden Telefonverbindungen auf monatlicher Basis bis zum 15. Tag des auf den Meldemonat folgenden Monats.

3.3. Berichterstattung in den Formularen Nr. 1, Nr. 2 der Anlage 1 zum Verfahren für Kommunikationsbetreiber zur Führung einer getrennten Buchhaltung von Einnahmen und Ausgaben für die Arten der durchgeführten Aktivitäten, die bereitgestellten Kommunikationsdienste und die Teile des Telekommunikationsnetzes, die zur Erbringung dieser Dienste verwendet werden, genehmigt durch Beschluss des Ministeriums für Information und Kommunikation Russlands vom 2. Mai 2006 Nr. 54 (registriert vom Justizministerium Russlands am 16. Mai 2006, Registrierung N 7838), mit Änderungen und Ergänzungen auf Beschluss des Ministeriums für Kommunikation Russlands vom 25. Januar 2007 N 12 (registriert vom russischen Justizministerium am 14. Februar 2007, Registrierung N 8941), im Auftrag des russischen Kommunikationsministeriums vom 10. April 2014 Jahr N 77 (registriert vom Justizministerium Russlands am 2. Juni 2014, Registrierung N 32536), vierteljährlich vor dem 15. Tag des zweiten Monats nach dem Berichtsquartal, jährlich - spätestens am 15. April des auf das Berichtsquartal folgenden Jahres.

3.5. Informationen gemäß Tabellen 1, Anhang 2 der Methodik zur Berechnung der Höhe der wirtschaftlich gerechtfertigten Kosten und Standardgewinne, die bei der Bildung regulierter Tarife für öffentliche Telekommunikationsdienste verwendet werden sollen, genehmigt durch Beschluss des Föderalen Steuerdienstes Russlands vom 9. Juni 2006 N 122-s/1 (registriert vom Justizministerium Russlands am 17. Juli 2006, Registrierung N 8073), mit Änderungen und Ergänzungen auf Anordnung des FTS Russlands vom 31. Oktober 2014 N 1872-s (registriert vom Justizministerium Russlands am 1. Dezember 2014, Registrierung N 35031), jährlich - spätestens am 15. April des auf die Berichterstattung folgenden Jahres.

4. Die Verordnung des Föderalen Tarifdienstes Russlands vom 12. November 2013 N 209-s/5 „Über die Genehmigung von Tarifen für lokale und intrazonale Telefonkommunikationsdienste der OJSC „Moskovskaya Gorodskaya“ Telefonnetz„auf dem Territorium von Moskau“ (registriert vom russischen Justizministerium am 24. Dezember 2013, Registrierungsnummer 30746).

Registrierungsnummer 37247

Gemäß diesen Regeln stellt der Telekommunikationsbetreiber kostenlos und rund um die Uhr folgende Informations- und Auskunftsdienste zur Verfügung:

a) Bereitstellung von Informationen über den Intercity-Code des Ortes;

b) Bereitstellung von Informationen über das Verfahren zur Nutzung der automatischen Telefonkommunikation und über die Servicenummern des Telekommunikationsanbieters für die Bestellung eines Telefonanschlusses mit Hilfe eines Telefonanbieters.

89. Zusätzlich zu den gemäß Absatz 88 dieser Regeln bereitgestellten Informations- und Auskunftsdiensten stellt der Telekommunikationsbetreiber, der Fern- und Auslandstelefondienste anbietet, die folgenden Informations- und Auskunftsdienste kostenlos und rund um die Uhr zur Verfügung:

a) Bereitstellung von Informationen über Internationaler Code Land und ausländischer Ort;

b) Bereitstellung von Informationen über den Zeitunterschied mit dem angerufenen Ort, der sich auf dem Territorium der Russischen Föderation oder außerhalb ihrer Grenzen befindet.

90. Ein Telekommunikationsbetreiber, der innerhalb eines Zeitraums von höchstens einem Monat ab dem Datum der Ernennung durch das Ministerium für digitale Entwicklung, Kommunikation und Massenkommunikation der Russischen Föderation eine Lizenz zur Bereitstellung von Fern- und internationalen Telefondiensten erhalten hat Auswahlcodes für diesen Telekommunikationsbetreiber sind zur Veröffentlichung in den Medien verpflichtet Massenmedien eine Nachricht über eine einzige Frist für den Beginn der Bereitstellung relevanter Telefondienste durch diesen Telekommunikationsbetreiber in allen Teilgebieten der Russischen Föderation und die zugewiesenen Codes zur Auswahl dieses Telekommunikationsbetreibers. Gleichzeitig gewährleistet der Telekommunikationsbetreiber eine solche Veröffentlichung in allen Teilgebieten der Russischen Föderation.

91. Folgende mit Hilfe eines Telefonanbieters hergestellte Telefonverbindungen werden nach Priorität (in absteigender Reihenfolge) bereitgestellt:

b) Regierung (Staat);

c) offiziell;

d) privilegiert (Passwort);

e) privat (gewöhnlich).

92. Das in Absatz 91 dieser Regeln genannte Verfahren zur Bereitstellung von Telefonverbindungen wird vom Ministerium für digitale Entwicklung, Kommunikation und Massenkommunikation der Russischen Föderation festgelegt.

(siehe Text in der vorherigen Ausgabe)

93. Der Aufbau von Telefonverbindungen mit Hilfe eines Telefonisten erfolgt über ein Sofort- oder kundenspezifisches Servicesystem.

94. Der Telefonanbieter beginnt unmittelbar nach Auftragserteilung über das Sofortservicesystem mit dem Aufbau einer Telefonverbindung.

95. Die Zeit, in der ein Telefonanschluss im Rahmen eines kundenspezifischen Servicesystems bereitgestellt werden muss, darf 1 Stunde ab dem Zeitpunkt der Bestellung nicht überschreiten, es sei denn, der Abonnent und (oder) Benutzer legt einen späteren Zeitpunkt fest.

Die Ausführungszeit der Bestellung wird dem Abonnenten und (oder) Benutzer vom Telefonisten bei der Bestellung mitgeteilt.

96. Die Benachrichtigung der angerufenen Person über den Zeitpunkt des Aufbaus einer Telefonverbindung mit Hilfe eines Telefonisten erfolgt nach der Ortszeit des Subjekts der Russischen Föderation, in dem sich die angerufene Person befindet.

97. Bei der Erbringung von Telefondiensten über einen Telefonanbieter hat ein Telekommunikationsbetreiber das Recht, Beschränkungen hinsichtlich der Verbindungsdauer und der Anzahl der Bestellungen einzuführen.

Der Teilnehmer und (oder) Benutzer muss vom Telefonanbieter bei der Bestellung oder Bereitstellung eines Telefonanschlusses über die Einführung von Beschränkungen für Telefondienste informiert werden.

98. Die Gültigkeitsdauer eines Auftrags zur Herstellung einer zoneninternen oder Ferntelefonverbindung mit Hilfe eines Telefonisten endet um 24 Stunden Ortszeit am Tag der Auftragserteilung, es sei denn, es liegt eine Vereinbarung mit dem Teilnehmer vor und (oder) Benutzer, die Ausführungszeit der Bestellung wurde nicht auf den nächsten Tag verschoben.

Die Gültigkeitsdauer einer Bestellung zur Herstellung einer internationalen Telefonverbindung mit Hilfe eines Telefonanbieters endet um 8 Uhr Ortszeit des auf den Tag der Bestellung folgenden Tages und für eine persönliche (mit Einladung an einen angegebenen Bürger). durch den Teilnehmer und (oder) Benutzer) Gespräch und Telefonkonferenz - um 8 Uhr Ortszeit am 2. Tag nach dem Tag der Bestellung.

Die Bestellung kann vom Telefonisten auf Wunsch des Abonnenten und (oder) Benutzers storniert werden.

99. In einem Callcenter wird ein Vertrag über die Erbringung einmaliger intrazonaler, Fern- oder internationaler Telefondienste dadurch erstellt, dass der Telefonist (je nach Benutzer und in seiner Anwesenheit) ein Bestellformular, das Formular, ausfüllt davon wird vom Finanzministerium der Russischen Föderation festgelegt. In diesem Fall erhält der Nutzer einen Abreißcoupon des vom Telefonisten ausgefüllten Bestellformulars, der den Vertragsschluss bestätigt.

100. Die Tarife für Fern- und internationale Telefonkommunikationsdienste können je nach der vom Teilnehmer gewählten Methode für den Zugriff auf diese Dienste variieren.

101. Die Dauer der Telefonverbindung, die zur Ermittlung der Höhe des Entgelts für eine intrazonale, Fern- oder internationale Telefonverbindung (bei Herstellung einer Telefonverbindung mit Hilfe eines Telefonanbieters) herangezogen wird, wird ab dem Zeitpunkt der angegebenen Antwort des Benutzers gezählt im Bestellformular oder dem Gerät, dessen Antwortsignal der Antwort des Benutzers entspricht, so lange, bis der anrufende oder angerufene Benutzer oder das den Benutzer in seiner Abwesenheit vertretende Gerät auflegt.

102. Die Mindestdauer einer Telefonverbindung, die beim Aufbau einer Telefonverbindung mit Hilfe eines Telefonisten zu zahlen ist, darf 3 Minuten nicht überschreiten. In diesem Fall wird ein Telefonanschluss, der kürzer als die vorgeschriebene Mindestdauer gedauert hat, als Mindestverbindungsdauer vergütet.

103. Abhängig von der Dringlichkeit der Bereitstellung von intrazonalen, interstädtischen oder internationalen Telefondiensten mit Hilfe eines Telefonisten werden folgende Tarifarten angewendet:

a) regulärer Tarif;

b) Eiltarif, der durch Anwendung eines vom Telekommunikationsbetreiber festgelegten Erhöhungsfaktors auf den regulären Tarif bestimmt wird, der nicht mehr als 2 betragen darf.

104. Bei Überschreitung der Frist für die Bereitstellung einer dringenden intrazonalen, Fern- oder internationalen Telefonverbindung mithilfe eines Telefonanbieters erfolgt die Zahlung zum regulären Tarif, wobei die Differenz der Zahlung an den Abonnenten und (oder) Benutzer zurückerstattet wird wenn die Zahlung im Voraus zum Eiltarif erfolgt ist.

Gemäß dem Bundesgesetz „Über Kommunikation“ und dem Gesetz der Russischen Föderation „Über den Schutz der Verbraucherrechte“ hat die Regierung der Russischen Föderation entscheidet:

1. Genehmigen Sie die beigefügten Regeln für die Bereitstellung lokaler, intrazonaler, Fern- und internationaler Telefondienste.

2. Legen Sie fest, dass die durch diese Resolution genehmigten Regeln am 1. Juli 2005 in Kraft treten.

3. Ab dem 1. Juli 2005 als ungültig anerkennen: Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 26. September 1997 N1235 „Über die Genehmigung der Regeln für die Erbringung von Telefondiensten“ (Gesammelte Rechtsvorschriften der Russischen Föderation, 1997, N 40 , Art. 4599);

Absatz 2 der Änderungen und Ergänzungen, die an den Gesetzen der Regierung der Russischen Föderation über die Bereitstellung von Telefon-, Telegrafen- und Rundfunkdiensten (Radio) vorgenommen werden, genehmigt durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 14. Januar, 2002 N 12 (Gesetzsammlung der Russischen Föderation, 2002, N 3, Art. 223).

Vorsitzender der Regierung

Russische Föderation

M. Fradkow

Regeln für die Bereitstellung lokaler, intrazonaler, Fern- und internationaler Telefondienste

I. Allgemeine Bestimmungen

1. Diese Regeln regeln das Verhältnis zwischen dem Teilnehmer und (oder) Nutzer von Telefonkommunikationsdiensten und dem Telekommunikationsbetreiber bei der Bereitstellung lokaler, intrazonaler, Fern- und internationaler Telefondienste im Kommunikationsnetz allgemeiner Gebrauch(im Folgenden Telefondienste genannt).

2. Die in diesen Regeln verwendeten Begriffe bedeuten Folgendes:

„Teilnehmer“ – ein Nutzer von Telefonkommunikationsdiensten, mit dem ein Vertrag über die Erbringung von Telefonkommunikationsdiensten geschlossen wurde, wenn für diese Zwecke eine Teilnehmernummer zugeteilt wird;

„Teilnehmeranschluss“ – eine Kommunikationsleitung, die das Benutzergerät (Endgerät) mit dem Kommunikationszentrum des lokalen Telefonnetzes verbindet;

„Teilnehmernummer“ – eine Nummer, die den Teilnehmeranschluss eindeutig identifiziert (identifiziert);

„Zoneninterne Telefonverbindung“ – eine Telefonverbindung zwischen Benutzer-(End-)Geräten, die an ein lokales Telefonnetz angeschlossen sind und sich auf dem Territorium desselben Subjekts der Russischen Föderation befinden, oder eine Telefonverbindung zwischen Benutzer-(End-)Geräten, die an ein lokales Telefon angeschlossen sind Netzwerk und Benutzer-(End-)Geräte, die mit einem Mobilfunknetz verbunden sind, wenn dem entsprechenden Teilnehmer dieses Mobilfunknetzes eine Teilnehmernummer zugewiesen wird, die Teil einer Ressource einer geografisch unbestimmten Nummerierungszone ist, die demselben Subjekt der Russischen Föderation zugeordnet ist ;

„Anruf“ – Aktionen, die ein Teilnehmer oder Benutzer von Telefonkommunikationsdiensten durchführt, um eine Verbindung zwischen seinem Benutzergerät (Endgerät) und dem Benutzergerät (Endgerät) eines anderen Teilnehmers oder Benutzers von Telefonkommunikationsdiensten herzustellen, sowie eine Reihe von Vorgängen durch diese Aktionen im Telekommunikationsnetz erzeugt;

„Zusätzliche Teilnehmernummer“ – eine Nummer, die die Hardware und Software des lokalen Telefonnetz-Kommunikationszentrums eindeutig definiert (identifiziert) und die Weiterleitung eingehender Anrufe ermöglicht;

„Telefonverbindungstarifeinheit“ – die Dauer einer Telefonverbindung, für deren Bereitstellung einem Teilnehmer oder Nutzer von Telefondiensten eine Gebühr in Höhe des für eine Verbindung dieser Art festgelegten Tarifs berechnet wird;

„Dienstbereich eines Kommunikationszentrums eines lokalen Telefonnetzes“ – das Gebiet, in dem Benutzer-(End-)Geräte mit Kommunikationseinrichtungen desselben Kommunikationszentrums eines lokalen Telefonnetzes verbunden sind oder über Teilnehmerleitungen verbunden werden können;

„Dienstbereich des lokalen Telefonnetzes eines Telekommunikationsbetreibers“ – eine Reihe von Dienstbereichen aller Kommunikationsknoten des lokalen Telefonnetzes desselben Telekommunikationsbetreibers;

„Zahlungskarte für Telefondienste“ – ein Mittel, das es einem Teilnehmer und (oder) Benutzer von Telefondiensten ermöglicht, einen Anruf einzuleiten, indem der Teilnehmer und (oder) Benutzer von Telefondiensten gegenüber dem Telekommunikationsbetreiber als Zahler im Kommunikationsnetz des Telekommunikationsbetreibers identifiziert wird ;

„Telefonnetz-Auswahlcode“ – eine Nummer oder Nummernkombination, die von einem Teilnehmer und (oder) Benutzer von Telefondiensten gewählt wird, um ein zonales Telefonnetz oder ein Fern- und internationales Telefonnetz auszuwählen;

„schwerer Ausfall im Kommunikationsnetz“ – Schäden an Kommunikationsgeräten oder Kommunikationsleitungen, die dazu führen, dass mehr als 100 Teilnehmer nicht mehr gleichzeitig Telefondienste bereitstellen können und (oder) die Wiederherstellung des Dienstes mehr als 4 Stunden dauert;

„örtlicher Telefonanschluss“ – ein Telefonanschluss zwischen Benutzergeräten (Endgeräten), die an das örtliche Telefonnetz angeschlossen sind und sich auf dem Gebiet derselben Gemeinde befinden;

„Ferntelefonverbindung“ – eine Telefonverbindung zwischen Benutzer-(End-)Geräten, die an ein lokales Telefonnetz angeschlossen sind und sich auf dem Territorium verschiedener Teilgebiete der Russischen Föderation befinden, oder eine Telefonverbindung zwischen Benutzer-(End-)Geräten, die an a angeschlossen sind lokales Telefonnetz innerhalb des Territoriums einer konstituierenden Einheit der Russischen Föderation und Benutzer-(End-)Geräte, die an ein Mobilfunknetz angeschlossen sind, wenn dem entsprechenden Teilnehmer dieses Mobilfunknetzes eine Teilnehmernummer zugewiesen wird, die Teil einer geographisch unbestimmten Ressource ist Nummerierungszone, die einer anderen konstituierenden Einheit der Russischen Föderation zugeordnet ist;

„Internationale Telefonverbindung“ – eine Telefonverbindung zwischen Benutzer-(End-)Geräten, wenn ein Benutzer-(End-)Gerät an das lokale Telefonnetz angeschlossen ist und sich auf dem Territorium der Russischen Föderation befindet, während das andere Benutzer-(End-)Gerät an das lokale Telefonnetz angeschlossen ist sich außerhalb des Territoriums der Russischen Föderation befindet, oder eine Telefonverbindung zwischen Benutzer-(End-)Geräten, die an ein lokales Telefonnetz innerhalb des Territoriums der Russischen Föderation angeschlossen sind, und Benutzer-(End-)Geräten, die an ein Mobilfunknetz angeschlossen sind, wenn der entsprechende Teilnehmer von diesem Mobilfunknetz wird eine Teilnehmernummer zugewiesen, die nicht in der der Russischen Föderation zugewiesenen Ressourcennummerierung enthalten ist;

„Benutzer von Telefonkommunikationsdiensten“ – eine Person, die Telefonkommunikationsdienste bestellt und (oder) nutzt;

„Bereitstellung des Zugangs zum lokalen Telefonnetz“ – eine Reihe von Maßnahmen des Telekommunikationsbetreibers des lokalen Telefonnetzes, um einen Teilnehmeranschluss zu bilden und mit seiner Hilfe Benutzer-(End-)Geräte mit dem Kommunikationszentrum des lokalen Telefonnetzes zu verbinden, um Gewährleistung der Bereitstellung von Telefondiensten für den Teilnehmer;

„Bereitstellung der Möglichkeit, auf Telefondienste zuzugreifen“ – Bereitstellung der Möglichkeit für einen Telekommunikationsbetreiber, dass sein Teilnehmer und (oder) Benutzer von Telefondiensten Telefondienste eines anderen Telekommunikationsbetreibers erhält;

„Mitabonnenten“ – in einer Gemeinschaftswohnung lebende Bürger, die einen der Bewohner dieser Wohnung ermächtigt haben, einen Vertrag über die Erbringung von Telefondiensten abzuschließen, der die gemeinsame Nutzung von Benutzer-(End-)Geräten vorsieht;

„Tarifplan“ – eine Reihe von Preisbedingungen, zu denen ein Telekommunikationsbetreiber die Nutzung eines oder mehrerer Telefondienste anbietet;

„Telefonverbindung“ – eine als Ergebnis eines Anrufs zwischen Kommunikationsmitteln hergestellte Interaktion, die es dem Teilnehmer und (oder) Benutzer von Telefondiensten ermöglicht, Sprach- und (oder) Nicht-Sprachinformationen zu übertragen und (oder) zu empfangen;

„technische Möglichkeit der Bereitstellung des Zugangs zum lokalen Telefonnetz“ – das gleichzeitige Vorhandensein ungenutzter Kapazitäten des Kommunikationszentrums, in dessen Versorgungsbereich der Anschluss von Benutzer-(End-)Geräten an das lokale Telefonnetz beantragt wird, und ungenutzte Kommunikationsleitungen, die den Aufbau einer Teilnehmerkommunikationsleitung zwischen dem Kommunikationszentrum und diesem Benutzer-(End-)Gerät ermöglichen;

„technische Fähigkeit, Telefondienste unter Verwendung einer zusätzlichen Teilnehmernummer bereitzustellen“ – das Vorhandensein ungenutzter Kommunikationsmittel, die es dem örtlichen Telefonnetzbetreiber ermöglichen, eingehende Anrufe weiterzuleiten;

„Kommunikationsknoten des Telefonnetzes“ – Kommunikationseinrichtungen, die die Funktionen von Vermittlungssystemen übernehmen.

3. Die Beziehung zwischen dem Telekommunikationsbetreiber und dem Teilnehmer und (oder) Nutzer von Telefonkommunikationsdiensten (im Folgenden als Nutzer bezeichnet), die bei der Bereitstellung von Telefonkommunikationsdiensten auf dem Territorium der Russischen Föderation entsteht, wird in russischer Sprache abgewickelt .

4. Der Telekommunikationsbetreiber ist verpflichtet, die Vertraulichkeit der über Kommunikationsnetze übertragenen Telefongespräche zu gewährleisten.

Eine Einschränkung des Rechts auf Privatsphäre bei Telefongesprächen, die über Kommunikationsnetze übertragen werden, ist nur in den durch Bundesgesetze vorgesehenen Fällen zulässig.

Informationen über Telefongespräche, die über Kommunikationsnetze übertragen werden, dürfen nur Abonnenten oder ihren Bevollmächtigten zur Verfügung gestellt werden, sofern die Bundesgesetze nichts anderes vorsehen.

Informationen über den Teilnehmer, die dem Telekommunikationsbetreiber aufgrund des Abschlusses eines Vertrags über die Erbringung von Telefondiensten (im Folgenden „Vertrag“ genannt) bekannt geworden sind, können vom Telekommunikationsbetreiber zur Bereitstellung von Informationen und anderen Informationen verwendet werden. Informationsdienste oder an Dritte nur mit schriftlicher Zustimmung dieses Abonnenten weitergegeben werden, mit Ausnahme der durch Bundesgesetze vorgesehenen Fälle.

5. In Notsituationen natürlicher und vom Menschen verursachter Natur ist der Telekommunikationsbetreiber gemäß den gesetzlichen und anderen Rechtsakten der Russischen Föderation verpflichtet, dem berechtigten Teilnehmer und (oder) Benutzer Telefondienste bereitzustellen eine vorrangige Angelegenheit und hat außerdem das Recht, die Erbringung von Telefondiensten vorübergehend einzustellen oder einzuschränken.

6. Für bestimmte Kategorien von Beamten öffentlicher Behörden, diplomatische und konsularische Vertreter ausländischer Staaten, Vertreter internationaler Organisationen sowie bestimmte Kategorien von Bürgern können Vorteile in der Priorität und in der Reihenfolge der Nutzung von Telefondiensten festgelegt werden.

Die Kategorien von Beamten und Bürgern, die Anspruch auf Leistungen bei der Erbringung von Telefondiensten haben, werden durch internationale Verträge der Russischen Föderation, Gesetzgebungsakte der Russischen Föderation und Gesetzgebungsakte der Teilstaaten der Russischen Föderation bestimmt.

7. An den Teilnehmeranschluss dürfen nur solche Benutzer-(End-)Geräte (Telefon, Faxgerät, Anrufbeantworter oder andere Geräte) (im Folgenden Geräte genannt) angeschlossen werden, für die ein Dokument vorliegt, das die Konformität dieser Mittel bestätigt Kommunikation mit den festgelegten Anforderungen.

Die Verpflichtung zur Bereitstellung von Geräten zum Anschluss an den Teilnehmeranschluss liegt beim Teilnehmer, sofern im Vertrag nichts anderes bestimmt ist.

8. Der Telekommunikationsbetreiber bietet dem Abonnenten und (oder) Benutzer die Möglichkeit, Telefondienste rund um die Uhr zu nutzen, sofern die Gesetzgebung der Russischen Föderation nichts anderes bestimmt.

9. Telefondienste werden in lokale, intrazonale, Fern- und internationale Kommunikationsdienste unterteilt.

10. Der Telekommunikationsbetreiber hat das Recht, dem Abonnenten und (oder) Benutzer diejenigen Telefondienste bereitzustellen, für die diesem Telekommunikationsbetreiber eine Lizenz erteilt wurde. In diesem Fall ist der Telekommunikationsbetreiber verpflichtet, Telefondienste gemäß den Lizenzbedingungen bereitzustellen, die in der dem Telekommunikationsbetreiber erteilten Lizenz festgelegt sind.

Die Bereitstellung von Telefondiensten kann mit der Bereitstellung anderer Dienste durch den Telekommunikationsbetreiber einhergehen, die technisch untrennbar mit Telefondiensten verbunden sind und auf die Steigerung ihres Verbraucherwerts abzielen, vorbehaltlich der in den Absätzen 56 und 57 dieser Regeln vorgesehenen Anforderungen.

11. Die Möglichkeit, Notrufdienste anzurufen, wird von dem Telekommunikationsbetreiber bereitgestellt, der jedem Teilnehmer und (oder) Benutzer kostenlos und rund um die Uhr lokale Telefondienste bereitstellt, indem er eine in der gesamten Russischen Föderation einheitliche Nummer (Nummern) für den entsprechenden Dienst wählt (Dienstleistungen). Zu den Notdiensten gehören:

a) Feuerwehr;

b) Notfalldienst;

c) Polizeidienst;

d) medizinischer Notfalldienst;

D) Notdienst Gasnetz;

f) „Antiterror“-Dienst.

12. Der Telekommunikationsbetreiber ist verpflichtet, ein System von Informations- und Referenzdiensten einzurichten, um dem Abonnenten und (oder) Benutzer Informationen im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Telefondiensten bereitzustellen.

13. Das Informations- und Referenzdienstsystem besteht aus Informations- und Referenzdiensten sowie Informations- und Referenzpublikationen (Telefonverzeichnisse) auf Papier und (oder) elektronischen Medien, die Informationen über den Telekommunikationsbetreiber, Abonnenten und deren Abonnentennummern usw. enthalten sowie weitere für die Nutzung von Telefondiensten notwendige Informationen.

14. Das Informations- und Auskunftsdienstsystem bietet kostenpflichtige und kostenlose Informations- und Auskunftsdienste.

15. Ein Telekommunikationsbetreiber, der lokale Telefondienste anbietet, stellt die folgenden Informations- und Auskunftsdienste kostenlos und rund um die Uhr zur Verfügung:

a) Ausstellung einer Bescheinigung über die Telefonnummer eines lokalen Telefonnetzteilnehmers (Bürger und juristische Person), über Tarife für lokale Telefondienste, über den Status des persönlichen Kontos des Abonnenten und über die Ortszeit;

b) Anrufen eines Reparaturbüros für das örtliche Telefonnetz;

c) Erhalt von Informationen über eine technische Störung, die die Nutzung von Telefondiensten verhindert;

d) Bereitstellung von Informationen im Zusammenhang mit der Bereitstellung universeller Kommunikationsdienste.

16. Ein Telekommunikationsbetreiber, der intrazonale Telefondienste anbietet, stellt die folgenden Informations- und Auskunftsdienste kostenlos und rund um die Uhr zur Verfügung:

a) Ausstellung einer Bescheinigung über die Intercity-Vorwahl des Ortes, über Tarife für intrazonale Telefonkommunikationsdienste, über den Status des persönlichen Kontos des Teilnehmers, über das Verfahren zur Nutzung der automatischen intrazonalen Telefonkommunikation und über die Servicenummern des Telekommunikationsbetreibers für Bestellung eines zoneninternen Telefonanschlusses mit Hilfe eines Telefonisten;

17. Ein Telekommunikationsbetreiber, der Fern- und internationale Telefondienste anbietet, stellt die folgenden Informations- und Auskunftsdienste kostenlos und rund um die Uhr zur Verfügung:

a) Ausstellung einer Bescheinigung über die Intercity-Vorwahl des Ortes, über die internationale Vorwahl des In- und Auslandes, über Tarife für Ferngespräche und internationale Telefondienste, über den Status des persönlichen Kontos des Teilnehmers, über den Zeitunterschied mit der angerufene Ort, der sich auf dem Territorium der Russischen Föderation oder außerhalb ihrer Grenzen befindet, über das Verfahren zur Nutzung der automatischen Fern- und Auslandstelefonkommunikation und über die Servicenummern des Telekommunikationsbetreibers für die Bestellung von Fern- und Auslandstelefonverbindungen mit Hilfe eines Telefonisten;

b) Erhalt von Informationen über eine technische Störung, die die Nutzung von Telefondiensten verhindert.

18. Die Liste der kostenlosen Informations- und Referenzdienste gemäß den Absätzen 15-17 dieser Regeln kann nicht reduziert werden.

19. Der Telekommunikationsbetreiber bestimmt selbstständig die Liste und den Zeitpunkt der Bereitstellung kostenpflichtiger Informations- und Auskunftsdienste.

20. Der Telekommunikationsbetreiber nimmt in Telefonverzeichnisse die folgenden Informationen über Teilnehmer seines Kommunikationsnetzes auf (mit deren schriftlicher Zustimmung):

a) Nachname, Vorname, Vatersname und zugewiesene Abonnentennummer (für einen Bürgerabonnenten);

b) Name (Firmenname), Adresse der Geräteinstallation, vom Abonnenten angegebene Nummern aus den diesem Abonnenten zugewiesenen Nummern (für einen Abonnenten eine juristische Person).

Bei der Festlegung der Art und Weise der Verbreitung von Informationen und Referenzpublikationen ergreift der Telekommunikationsbetreiber angemessene Maßnahmen, um die Verfügbarkeit dieser Informationen für Abonnenten und Benutzer sicherzustellen.

Der Telekommunikationsbetreiber aktualisiert die in den Telefonverzeichnissen veröffentlichten Informationen mindestens einmal im Jahr.

21. Mehrere Telekommunikationsbetreiber können erstellen einheitliches System Informations- und Nachschlagedienste, einschließlich einheitlicher Informations- und Nachschlagewerke.

22. Der Telekommunikationsbetreiber ist verpflichtet, dem Abonnenten und (oder) Nutzer die für den Vertragsabschluss und die Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen. Die angegebenen Informationen in russischer Sprache (ggf. in anderen Sprachen) in klarer und zugänglicher Form werden dem Abonnenten und (oder) Benutzer kostenlos über die Medien, Informations- und Auskunftsdienste sowie an Orten zur Verfügung gestellt, an denen Telefon Dienstleistungen erbracht werden.

23. Zu den Informationen, die der Telekommunikationsbetreiber dem Abonnenten und (oder) Benutzer beim Abschluss eines Vertrages zur Verfügung stellt, gehören:

a) der Name (Firmenname) des Telekommunikationsbetreibers, eine Liste seiner Niederlassungen, deren Standorte und Betriebszeiten;

b) Einzelheiten der dem Telekommunikationsbetreiber erteilten Lizenz(en) zur Durchführung von Tätigkeiten im Bereich der Bereitstellung von Kommunikationsdiensten (im Folgenden „Lizenz“ genannt) und den Inhalt der Lizenzbedingungen;

c) eine Liste der Telefondienste, Bedingungen und Verfahren für deren Bereitstellung;

d) Liste von Codes zur Auswahl von Zonen-, Fern- und internationalen Telefonnetzen;

e) Auflistung und Beschreibung der Vorteile und Einschränkungen bei der Bereitstellung von Telefondiensten;

f) Name und Angaben Regulierungsdokumente, Festlegung der Anforderungen an die Qualität der bereitgestellten Telefondienste;

g) Tarife für Telefondienste;

h) das Verfahren, die Formen und Systeme der Bezahlung von Telefondiensten;

i) das Verfahren und der Zeitrahmen für die Prüfung eines Antrags auf Abschluss einer Vereinbarung;

j) das Verfahren zur Prüfung von Ansprüchen des Abonnenten und (oder) Benutzers;

k) eine Liste der Geräte, die über ein Dokument verfügen, das die Einhaltung der festgelegten Anforderungen bestätigt;

l) Telefonnummern von Informations- und Auskunftsdiensten sowie Reparaturbüros;

m) Angabe der Orte, an denen sich der Abonnent und (oder) Benutzer vollständig mit diesen Regeln vertraut machen kann;

o) Angabe der konkreten Person, die die Arbeiten im Zusammenhang mit der Erbringung von Telefondiensten ausführen wird (oder für deren Umsetzung verantwortlich sein wird), sowie Name, Vorname, Vatersname und Position, sofern dies aufgrund der Art der Arbeit relevant ist der Service.

Der Telekommunikationsbetreiber ist verpflichtet, ihm auf Verlangen des Abonnenten und (oder) Benutzers zusätzliche Informationen im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Telefondiensten zur Verfügung zu stellen.

II. Verfahren und Bedingungen für den Abschluss einer Vereinbarung

24. Telefondienste werden auf der Grundlage kostenpflichtiger Verträge erbracht.

25. Vertragsparteien sind einerseits ein Bürger oder eine juristische Person bzw. ein Einzelunternehmer und andererseits ein Telekommunikationsbetreiber.

26. Um einen Vertrag abzuschließen, wird beim Telekommunikationsbetreiber ein Antrag eingereicht, dessen Form vom Telekommunikationsbetreiber festgelegt wird.

Ein Bürger im Alter von 14 Jahren und bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres stellt mit schriftlicher Zustimmung der gesetzlichen Vertreter (Eltern, Adoptiveltern, Treuhänder) einen Antrag auf Abschluss einer Vereinbarung.

Der Antrag wird in 2 Exemplaren ausgefüllt und beim Telekommunikationsbetreiber registriert. Eine Kopie verbleibt beim Telekommunikationsbetreiber, die andere wird dem Antragsteller ausgehändigt.

Das Verfahren zur Registrierung von Anträgen auf Vertragsabschluss wird vom Telekommunikationsbetreiber festgelegt.

27. Mit Bürgern, die in einer Gemeinschaftswohnung leben, kann eine Vereinbarung (Vereinbarungen) geschlossen werden, die die Bereitstellung von Telefondiensten mit kollektiver und (oder) individueller Nutzung von Geräten vorsieht.

28. Ein Antrag auf Abschluss einer Vereinbarung über die Bereitstellung von Telefonkommunikationsdiensten unter gemeinsamer Nutzung von Geräten wird von einem Bürger, einem bevollmächtigten Vertreter jeder in dieser Gemeinschaftswohnung lebenden Familie, die das Telefon nutzen möchte, beim Telekommunikationsbetreiber eingereicht Kommunikationsdienste.

Die Antragsbefugnis des Bürgers wird durch eine in der vorgeschriebenen Weise ausgestellte Vollmacht bestätigt.

29. Bei der Einreichung eines Antrags auf Vertragsabschluss legt ein Bürger ein Dokument vor, das seine Identität nachweist.

Bei der Einreichung dieses Antrags legt ein Vertreter einer juristischen Person ein Dokument vor, das seine Befugnisse (Vollmacht oder Beschluss zur Wahl eines alleinigen Organs) bestätigt.

30. Bei der Einreichung eines Antrags auf Vertragsabschluss legt ein Bürger dem Telekommunikationsbetreiber folgende Unterlagen vor:

a) eine Kopie des Dokuments, das das Eigentums- oder Nutzungsrecht an den Räumlichkeiten, in denen die Ausrüstung installiert ist, bestätigt;

b) schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter (im in Absatz 26 dieser Geschäftsordnung genannten Fall);

c) Vollmacht (in den in den Absätzen 28 und 29 dieser Geschäftsordnung genannten Fällen).

31. Bei der Einreichung eines Antrags auf Vertragsabschluss legt ein Vertreter einer juristischen Person dem Telekommunikationsbetreiber folgende Unterlagen vor:

a) eine Kopie der Bescheinigung über die staatliche Registrierung einer juristischen Person;

32. Bei der Einreichung eines Antrags auf Vertragsabschluss legt ein einzelner Unternehmer dem Telekommunikationsbetreiber folgende Unterlagen vor:

a) eine Kopie der Bescheinigung über die staatliche Registrierung eines Bürgers als Einzelunternehmer;

b) eine Kopie eines Dokuments, das das Eigentums- oder Nutzungsrecht an den Räumlichkeiten, in denen die Ausrüstung installiert ist, bestätigt.

33. Die in den Absätzen 30, 31 und 32 dieser Regeln genannten Dokumente werden vom Telekommunikationsbetreiber gespeichert.

34. Ein Antrag auf Abschluss einer Vereinbarung kann bei jedem Telekommunikationsbetreiber eingereicht werden, der Telefondienste auf dem Gebiet der Gemeinde erbringt, in der sich die Räumlichkeiten befinden, in denen die Geräte installiert sind. Der Telekommunikationsbetreiber hat nicht das Recht, dem Antragsteller die Annahme und Prüfung des Antrags zu verweigern.

35. Der Telekommunikationsbetreiber prüft innerhalb einer Frist von höchstens einem Monat ab dem Datum der Registrierung des Antrags auf Vertragsabschluss die Verfügbarkeit technischer Möglichkeiten für den Zugang zum lokalen Telefonnetz. Besteht eine solche technische Möglichkeit, schließt der Telekommunikationsbetreiber mit dem Antragsteller einen Vertrag ab.

36. Besteht keine technische Möglichkeit, den Zugang zum örtlichen Telefonnetz bereitzustellen, wird der Antrag auf Abschluss eines Vertrages zur Registrierung zur Feststellung der Priorität des Abschlusses eines Vertrages angenommen.

Die Priorität für den Abschluss einer Vereinbarung wird auf der Grundlage des Datums der Registrierung des Antrags auf Abschluss einer Vereinbarung und unter Berücksichtigung der durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation und internationale Verträge festgelegten Vorteile bestimmt. Die Reihenfolge der Warteschlange für den Vertragsabschluss wird vom Telekommunikationsbetreiber bestimmt.

37. Der Telekommunikationsbetreiber informiert den Antragsteller innerhalb einer Frist von höchstens 2 Monaten ab dem Datum der Registrierung des Antrags auf Abschluss einer Vereinbarung (schriftlich) über die voraussichtliche Frist für den Abschluss der Vereinbarung, sofern dies technisch nicht möglich ist Zugang zum lokalen Telefonnetz zu ermöglichen - auch über die Seriennummer stimmen seine Aussagen überein.

38. Ein Antrag auf Abschluss einer Vereinbarung kann in folgenden Fällen erneut gestellt werden:

a) Änderung des Wohnsitzes (Standortes) des Antragstellers;

b) Ersatz des Antragstellers.

Der Antrag auf Abschluss eines Vertrages wird auf der Grundlage eines schriftlichen Antrags des Antragstellers, seines Erben (Rechtsnachfolgers) oder einer vom Antragsteller bevollmächtigten Person erneut gestellt.

39. Ein von einem Bürger gestellter Antrag auf Abschluss einer Vereinbarung kann auf einen anderen Bürger umgemeldet werden, der am Tag der Antragstellung auf Ummeldung des Antrags seit mindestens 6 Jahren am Wohnort des Antragstellers gemeldet ist Monate oder ist Teilnehmer am Gemeinschaftseigentum an Wohnräumen, deren Adresse im Antrag angegeben wurde und in der die Geräte installiert werden sollen.

Der Antrag kann auf den Namen eines Familienangehörigen des Antragstellers gestellt werden, der am Wohnort des Antragstellers gemeldet ist oder der nach dem Tag der Antragstellung Miteigentümer des Gemeinschaftseigentums an der Wohnung geworden ist.

Ab Vollendung des 18. Lebensjahres kann der Antrag auf den Namen eines Familienmitglieds des Antragstellers, der zum Zeitpunkt der Antragstellung minderjährig war, erneut gestellt werden. Darüber hinaus haben seine gesetzlichen Vertreter bis zum Alter von 14 Jahren das Recht, einen Antrag im Namen eines Minderjährigen erneut zu registrieren.

In den in diesem Absatz genannten Fällen bleibt die Seriennummer des erneut ausgestellten Antrags in der Warteschlange für den Abschluss einer Vereinbarung dieselbe wie die des erneut ausgestellten (Erst-)Antrags.

40. Bei der Umbenennung oder Umstrukturierung des Antragstellers – einer juristischen Person – wird der Antrag auf Abschluss einer Vereinbarung unter Angabe des neuen Namens des Antragstellers – einer juristischen Person oder eines Rechtsnachfolgers – erneut gestellt. Bei einer Neuordnung in Form einer Ausgliederung oder Spaltung wird anhand der Ausgliederungsbilanz entschieden, welcher der Rechtsnachfolger die Anmeldung neu anmelden soll.

41. Wenn sich der Wohnort (Standort) des Antragstellers innerhalb des Versorgungsgebiets desselben Kommunikationszentrums des örtlichen Telefonnetzes ändert, kann der Antrag auf Abschluss eines Vertrages unter Angabe einer neuen Adresse für die Installation der Geräte erneut gestellt werden. In diesem Fall bleibt die Seriennummer des erneut ausgestellten Antrags in der Warteschlange für den Vertragsabschluss dieselbe wie die des erneut ausgestellten (Haupt-)Antrags.

Wenn sich der Wohnort (Standort) des Antragstellers innerhalb des Versorgungsbereichs des örtlichen Telefonnetzes des Telekommunikationsbetreibers ändert, bei dem der Antrag eingereicht wurde, jedoch außerhalb des Versorgungsbereichs der Kommunikationszentrale, zu der die Geräte gehörten Wenn Sie die im Antrag angegebene Installationsadresse angeben, wird der Antrag unter Angabe der Installationsadressen der neuen Geräte erneut ausgestellt. In diesem Fall richtet sich die Priorität des Vertragsabschlusses mit dem Antragsteller nach dem Datum der Registrierung des erneut gestellten (Erst-)Antrags.

42. Ein Antrag auf Vertragsabschluss wird aus dem Register gestrichen, wenn der Antragsteller ohne triftigen Grund innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der schriftlichen Mitteilung (mit Empfangsbestätigung) über die Bereitschaft des Telekommunikationsbetreibers, mit ihm einen Vertrag abzuschließen, dies nicht getan hat den Betreiber kontaktiert hat, um einen Vertrag abzuschließen oder einen Antrag auf Gewährung eines Aufschubs vom Vertragsabschluss zu stellen.

43. Eine mit einem Bürger geschlossene Vereinbarung ist öffentlich. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Auf Wunsch des Bewerbers kann ein befristeter Vertrag abgeschlossen werden.

44. Der Telekommunikationsbetreiber hat das Recht, den Abschluss eines Vertrages zu verweigern, wenn die Bereitstellung des Zugangs zum örtlichen Telefonnetz technisch nicht möglich ist.

Im Falle der Weigerung oder Umgehung des Telekommunikationsbetreibers, einen Vertrag abzuschließen, hat der Antragsteller das Recht, beim Gericht eine Zwangsvollstreckung zum Abschluss eines Vertrages und Schadensersatz zu verlangen. Die Beweislast für die fehlende technische Fähigkeit zur Bereitstellung des Zugangs zum örtlichen Telefonnetz liegt beim Telekommunikationsbetreiber.

45. Das Fehlen technischer Möglichkeiten, einem Antragsteller den Zugang zum lokalen Telefonnetz zu ermöglichen, stellt kein Hindernis für den Abschluss einer Vereinbarung mit einem anderen Antragsteller dar, einschließlich derjenigen, die den Antrag später eingereicht haben, sondern darin einen Ort für die Installation von Geräten angegeben haben, an dem sie sich befinden technisch möglich, den Zugang zur lokalen Telefonnetzkommunikation zu ermöglichen.

46. ​​​​​​Der Telekommunikationsbetreiber hat das Recht, einen Vertrag abzuschließen, sofern keine Anträge anderer Personen auf Abschluss einer Vereinbarung vorliegen, die die Installation von Geräten im Servicebereich des vom Antragsteller angegebenen lokalen Telefonnetz-Kommunikationszentrums beantragen wobei der Antragsteller für die Bereitstellung des Zugangs zum örtlichen Telefonnetz und die Installation von Geräten in den Räumlichkeiten sorgt, in denen die Geräte bereits installiert sind.

47. Eine Vereinbarung mit einem Bürgerantragsteller, die die Installation von Geräten in Nichtwohnräumen vorsieht, kann vorbehaltlich der in Absatz 46 dieser Regeln genannten Anforderungen geschlossen werden.

48. Der Vertrag wird schriftlich in 2 Exemplaren geschlossen, von denen 1 dem Abonnenten ausgehändigt wird, oder durch stillschweigende Handlungen.

Durch die Durchführung abschließender Maßnahmen wird ein befristeter Vertrag über die Erbringung einmaliger Telefondienste unter Verwendung von Münztelefonen oder öffentlichen Zugangsmitteln geschlossen. Diese Vereinbarung gilt ab dem Zeitpunkt als abgeschlossen, an dem der Teilnehmer und (oder) Benutzer einen Anruf tätigt.

49. Der Telekommunikationsbetreiber hat das Recht, einen Dritten zu beauftragen, im Namen und auf Kosten des Telekommunikationsbetreibers einen Vertrag abzuschließen sowie in seinem Namen Abrechnungen mit dem Abonnenten und (oder) Nutzer durchzuführen.

Gemäß einer Vereinbarung, die von einem Dritten im Namen und auf Kosten des Telekommunikationsbetreibers geschlossen wird, entstehen Rechte und Pflichten direkt beim Telekommunikationsbetreiber.

50. Ein Telekommunikationsbetreiber, der innerzonen- und/oder Fern- und internationale Telefonkommunikationsdienste anbietet, kann den Abschluss einer Vereinbarung über die Bereitstellung von innerzonen- und/oder Fern- bzw. internationalen Telefonkommunikationsdiensten für einen Teilnehmer und/oder oder Nutzer des Telekommunikationsbetreibers eines lokalen Telefonnetzes.

51. In einer Vereinbarung, die die gemeinsame Nutzung von Geräten vorsieht, ist der Teilnehmer ein von einem Vertreter bevollmächtigter Bürger jeder Familie, die in einer Gemeinschaftswohnung lebt und beabsichtigt, Telefondienste zu nutzen.

52. Mitteilnehmer haben die gleichen Rechte und Pflichten bei der Nutzung von Telefondiensten. Geschäftsfähige Mitabonnenten haften mit dem Abonnenten als Gesamtschuldner für die Verpflichtungen aus dem Vertrag.

53. Eine schriftlich geschlossene Vereinbarung muss Folgendes enthalten:

a) Datum und Ort des Vertragsschlusses;

b) Name (Firmenname) des Telekommunikationsbetreibers;

c) Angaben zum Girokonto des Telekommunikationsbetreibers;

d) Einzelheiten der dem Telekommunikationsbetreiber erteilten Lizenz;

e) Informationen über den Abonnenten (Nachname, Vorname, Vatersname, Geburtsdatum und -ort, Angaben zu einem Ausweisdokument – ​​bei einem Bürger, Name (Firmenname) – bei einer juristischen Person);

f) Installationsadresse der Ausrüstung;

g) Art (Typ) der Ausrüstung;

h) kollektive oder individuelle Nutzung von Geräten;

i) die Zustimmung (Verweigerung) des Teilnehmers zum Zugang zu zoneninternen, Fern- und internationalen Telefondiensten und zur Weitergabe von Informationen über ihn an andere Telekommunikationsbetreiber zur Erbringung dieser Dienste (für Verträge zur Erbringung lokaler Telefondienste);

j) die Zustimmung (Verweigerung) des Abonnenten, Informationen über ihn für Informations- und Auskunftsdienste zu verwenden;

k) Adresse und Versandart der Rechnung für erbrachte Telefondienste;

l) Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten der Parteien;

m) die Verpflichtung des Telekommunikationsbetreibers, die Fristen und Verfahren zur Beseitigung von Störungen im Kommunikationsnetz des Telekommunikationsbetreibers einzuhalten, die die Nutzung von Telefondiensten behindern;

o) die Vertragsdauer.

Die Anforderungen der Unterabsätze „e“ und „h“ dieses Absatzes gelten nicht für einen Vertrag, der über die Zuteilung einer zusätzlichen Teilnehmernummer für die Erbringung von Telefonkommunikationsdiensten geschlossen wird.

Stimmt der Abonnent dem Zugang zu zoneninternen, Fern- und internationalen Telefondiensten zu, werden im Vertrag durch die Entscheidung des Abonnenten die Namen der Telekommunikationsbetreiber und die Codes für die Auswahl von zonalen, Fern- und internationalen Telefonnetzen festgelegt, die von ihm festgelegt werden dass der Teilnehmer zoneninterne, Fern- bzw. internationale Telefondienste erhalten soll (Vorauswahl), oder die Entscheidung des Teilnehmers, für jeden getätigten Anruf Betreiber von zonalen, Fern- und internationalen Telefonnetzen auszuwählen, um die entsprechenden Dienste zu erhalten (Auswahl). für jeden Anruf).

54. Der Vertrag muss die folgenden wesentlichen Bedingungen enthalten:

a) Teilnehmernummer (zusätzliche Teilnehmernummer);

b) bereitgestellte Telefondienste;

c) Geräteanschlussplan (für eine Vereinbarung über die Bereitstellung lokaler Telefondienste ohne Nutzung öffentlicher Zugangsmittel);

d) Zahlungssystem für Telefondienste;

e) Verfahren, Bedingungen und Form der Zahlungen.

55. In einer Vereinbarung über die gemeinsame Nutzung von Geräten wird das Zahlungssystem für Ortstelefonanschlüsse auf der Grundlage einer gemeinsamen Entscheidung aller Mitteilnehmer festgelegt. Kommt es zwischen den Mitabonnenten nicht zu einer Einigung, wird ein Abonnementzahlungssystem eingerichtet.

56. Beim Abschluss eines Vertrages ist der Telekommunikationsbetreiber nicht berechtigt, dem Abonnenten und (oder) Nutzer die Bereitstellung anderer Dienste gegen eine Gebühr aufzuerlegen.

57. Der Telekommunikationsbetreiber ist nicht berechtigt, die Bereitstellung einiger Telefondienste von der obligatorischen Bereitstellung anderer Dienste abhängig zu machen.

58. Eine Vereinbarung mit dem Antragsteller, einer juristischen Person, kann nicht über die Bedingungen der Nutzung eines Doppelanschlusssystems für Geräte geschlossen werden.

III. Verfahren und Bedingungen für die Vertragsabwicklung. Rechte und Pflichten der Parteien bei der Vertragsdurchführung

59. Der Telekommunikationsbetreiber ist verpflichtet:

a) Bereitstellung von Telefonkommunikationsdiensten für den Abonnenten und (oder) Benutzer gemäß den gesetzlichen und anderen Rechtsakten der Russischen Föderation, diesen Regeln, der Lizenz und der Vereinbarung;

b) Störungen, die die Nutzung der Telefondienste behindern, innerhalb der festgelegten Frist beseitigen;

c) dem Bürgerteilnehmer die Möglichkeit geben, ein Zahlungssystem für lokale Telefonanschlüsse zu wählen;

d) Abonnenten und (oder) Benutzer über die Medien mindestens 10 Tage vor der Einführung neuer Tarife über Tarifänderungen für Telefondienste informieren;

e) Bedingungen für den ungehinderten Zugang von Abonnenten und (oder) Benutzern, einschließlich Menschen mit Behinderungen, zu Kommunikationseinrichtungen schaffen, die für die Zusammenarbeit mit Benutzern konzipiert sind, einschließlich Orten, an denen Telefondienste bereitgestellt werden, und Orten, an denen diese bezahlt werden können;

f) im Einvernehmen mit dem Teilnehmer und (oder) Nutzer eine neue Frist für die Erbringung von Telefondiensten festzulegen, wenn die Nichteinhaltung der Fristen auf Umstände höherer Gewalt zurückzuführen ist.

60. Der Abonnent ist verpflichtet:

a) die ihm erbrachten Telefondienste und sonstigen im Vertrag vorgesehenen Leistungen vollständig und innerhalb der darin genannten Bedingungen zu bezahlen;

b) Schließen Sie keine Geräte an den Teilnehmeranschluss an, für die kein Dokument vorliegt, das die Einhaltung der festgelegten Anforderungen bestätigt.

c) den Telekommunikationsbetreiber innerhalb einer Frist von höchstens 60 Tagen über die Beendigung seines Eigentums- und (oder) Nutzungsrechts an den Telefonräumen sowie über eine Änderung seines Nachnamens (Vorname, Vatersname) und seines Wohnortes informieren, Name (Firmenname) und Standort;

e) Befolgen Sie die Regeln für den Betrieb des Geräts.

61. Der Nutzer ist verpflichtet:

a) dem Telekommunikationsbetreiber die volle Bezahlung für die ihm bereitgestellten Telefondienste zu zahlen;

b) die vom Telekommunikationsbetreiber festgelegten Regeln für die Nutzung von Münztelefonen und öffentlichen Zugangseinrichtungen einhalten.

62. Der Abonnent und (oder) Benutzer hat das Recht:

a) die Gewährung von Vorteilen bei der Bereitstellung von Telefondiensten zu verlangen, die für diesen Teilnehmer und (oder) Benutzer durch internationale Verträge, die Gesetzgebung der Russischen Föderation oder die Gesetzgebung der Teilstaaten der Russischen Föderation bereitgestellt werden;

b) die Vertragserfüllung jederzeit einseitig verweigern, vorbehaltlich der Zahlung der Kosten, die dem Telekommunikationsbetreiber tatsächlich entstanden sind, um diesem Teilnehmer und (oder) Benutzer Telefondienste bereitzustellen;

c) sich weigern, die ihm ohne seine Zustimmung bereitgestellten Telefondienste zu bezahlen;

d) im Einvernehmen mit dem Telekommunikationsbetreiber eine neue Frist für die Bereitstellung von Telefondiensten festlegen, wenn die Nichteinhaltung der Bedingungen auf Umstände höherer Gewalt zurückzuführen ist, die dem Abonnenten und (oder) Benutzer vor Ablauf dieser Frist mitgeteilt wurden der festgelegte Zeitraum für die Erbringung von Telefondiensten.

Merkmale der Bereitstellung lokaler Telefondienste

63. Der Telekommunikationsbetreiber hat aus eigener Initiative das Recht, die dem Teilnehmer zugeteilte Teilnehmernummer nur dann zu ersetzen, wenn die Erbringung von Telefondiensten unter der angegebenen Nummer nicht mehr möglich ist. In diesem Fall ist der Telekommunikationsbetreiber verpflichtet, den Teilnehmer mindestens 60 Tage vor dem Ersatztermin schriftlich zu benachrichtigen und ihm seine neue Teilnehmernummer mitzuteilen, es sei denn, die Notwendigkeit des Ersatzes wurde durch unvorhergesehene oder dringende Umstände verursacht.

Im Falle eines Massenaustauschs von Teilnehmernummern werden die Teilnehmer über die Medien und die Kommunikationsausrüstung des Telekommunikationsbetreibers (automatischer Informierer) benachrichtigt.

64. Die Teilnehmernummer kann auf Initiative des Teilnehmers vom Telekommunikationsbetreiber ersetzt werden.

65. Die Umstellung einer Teilnehmernummer auf einen anderen Teilnehmeranschluss in Räumlichkeiten an einer anderen Adresse, die diesem Teilnehmer gehören oder von ihm genutzt werden, kann nur auf schriftlichen Antrag des Teilnehmers erfolgen.

66. Für den Anschluss an die Teilnehmerleitung sind Kommunikationsmittel vorgesehen, die eine gleichzeitige Bereitstellung ermöglichen Teilen 2 Telekommunikationsbetreiber stellen 1 Teilnehmeranschluss zur Verfügung verschiedene Dienstleistungen Telefonkommunikation ist der Telekommunikationsbetreiber des lokalen Telefonkommunikationsnetzes verpflichtet, den Schaltkreis von Geräten zu ändern, die an einem separaten Teilnehmeranschluss betrieben werden, nachdem er von einem anderen Telekommunikationsbetreiber einen schriftlich mit dem Abonnenten vereinbarten Antrag auf eine solche Änderung erhalten hat. Gleichzeitig werden das Verfahren und die Bedingungen für die Durchführung solcher Änderungen durch eine zwischen diesen Telekommunikationsbetreibern geschlossene Vereinbarung geregelt.

Merkmale der Bereitstellung intrazonaler, interstädtischer und internationaler Telefondienste

67. Ein Telekommunikationsbetreiber, der innerhalb eines Zeitraums von höchstens einem Monat ab dem Datum des Erhalts des Kommunikationsnetz-Auswahlcodes eine Lizenz (Lizenzen) für die Erbringung von zoneninternen und/oder Fern- und internationalen Telefonkommunikationsdiensten erhalten hat, ist dazu verpflichtet eine Mitteilung in den Medien über den Beginn der Bereitstellung der entsprechenden Kommunikationsdienste durch diesen Telekommunikationsbetreiber und den ihm zugewiesenen Kommunikationsnetz-Auswahlcode veröffentlichen. Gleichzeitig gewährleistet der Telekommunikationsbetreiber, der Fern- und internationale Telefondienste anbietet, eine solche Veröffentlichung in allen Teilgebieten der Russischen Föderation.

68. Telefonverbindungen für intrazonale, Fern- oder internationale Telefonkommunikation können automatisch oder mit Hilfe eines Telefonisten hergestellt werden.

Beim automatischen Aufbau einer Telefonverbindung wählt der Teilnehmer und (oder) Benutzer eine bestimmte Zahlenfolge, um das angerufene Gerät eindeutig zu bestimmen (identifizieren).

Beim Aufbau einer Telefonverbindung mit Hilfe eines Telefonanbieters stellt der Teilnehmer und (oder) Nutzer dem Telefonanbieter die für die Auftragserteilung zur Erbringung von Telefondiensten erforderlichen Informationen zur Verfügung.

69. Folgende mit Hilfe eines Telefonanbieters hergestellte Telefonverbindungen werden nach Priorität (in absteigender Reihenfolge) bereitgestellt:

b) Regierung (Staat);

c) offiziell;

d) privilegiert (Passwort);

e) privat (gewöhnlich).

Das in diesem Absatz genannte Verfahren zur Bereitstellung von Telefonverbindungen wird vom Ministerium festgelegt Informationstechnologien und Kommunikation der Russischen Föderation.

70. Der Aufbau von Telefonverbindungen mit Hilfe eines Telefonisten erfolgt über ein Sofort- oder kundenspezifisches Servicesystem.

71. Der Telefonanbieter beginnt unmittelbar nach Auftragserteilung über das Sofortservicesystem mit dem Aufbau einer Telefonverbindung.

72. Die Zeit, in der ein Telefonanschluss im Rahmen eines kundenspezifischen Servicesystems bereitgestellt werden muss, darf 1 Stunde ab dem Zeitpunkt der Bestellung nicht überschreiten, es sei denn, der Abonnent und (oder) Benutzer legt einen späteren Zeitpunkt fest.

Die Ausführungszeit der Bestellung wird dem Abonnenten und (oder) Benutzer vom Telefonisten bei der Bestellung mitgeteilt.

73. Die Benachrichtigung der angerufenen Person über den Zeitpunkt des Aufbaus einer Telefonverbindung mit Hilfe eines Telefonisten erfolgt nach der Ortszeit des Subjekts der Russischen Föderation, in dem sich die angerufene Person befindet.

74. Bei der Erbringung von Telefondiensten über einen Telefonanbieter hat ein Telekommunikationsbetreiber das Recht, Beschränkungen hinsichtlich der Verbindungsdauer und der Anzahl der Bestellungen einzuführen.

Der Teilnehmer und (oder) Benutzer muss vom Telefonanbieter bei der Bestellung oder Bereitstellung eines Telefonanschlusses über die Einführung von Beschränkungen für Telefondienste informiert werden.

75. Die Gültigkeitsdauer einer Bestellung zum Aufbau einer Intrazonen- oder Ferntelefonverbindung mit Hilfe eines Telefonisten endet um 24 Stunden Ortszeit am Tag der Bestellung, es sei denn, es liegt eine Vereinbarung mit dem Teilnehmer vor und (oder) Benutzer, die Ausführungszeit der Bestellung wurde nicht auf den nächsten Tag verschoben.

Die Gültigkeitsdauer einer Bestellung zur Herstellung einer internationalen Telefonverbindung mit Hilfe eines Telefonanbieters endet um 8 Uhr Ortszeit des auf den Tag der Bestellung folgenden Tages und für eine persönliche (mit Einladung an einen angegebenen Bürger). durch den Teilnehmer und (oder) Benutzer) Gespräch und Telefonkonferenz - um 8 Uhr Ortszeit am 2. Tag nach dem Tag der Bestellung.

Die Bestellung kann vom Telefonisten auf Wunsch des Abonnenten und (oder) Benutzers storniert werden.

76. Die Mindestdauer einer Telefonverbindung, die beim Aufbau einer Telefonverbindung mit Hilfe eines Telefonisten zu zahlen ist, darf 3 Minuten nicht überschreiten. In diesem Fall wird ein Telefonanschluss, der kürzer als die vorgeschriebene Mindestdauer gedauert hat, als Mindestverbindungsdauer vergütet.

77. In einem Callcenter wird ein Vertrag über die Erbringung einmaliger intrazonaler und/oder Fern- und internationaler Telefondienste erstellt, indem der Telefonbetreiber (nach Angaben des Benutzers und in seiner Anwesenheit) ein Bestellformular ausfüllt, Die Form wird vom Finanzministerium der Russischen Föderation festgelegt. In diesem Fall erhält der Nutzer einen Abreißcoupon des vom Telefonisten ausgefüllten Bestellformulars, der den Vertragsschluss bestätigt.

Merkmale der Bereitstellung von Telefondiensten über Münztelefone

78. Über Münztelefone können Benutzer ausgehende und eingehende Telefonanrufe tätigen.

79. Ein Telekommunikationsbetreiber, der Telefondienste über Münztelefone anbietet, ist verpflichtet, zusätzlich zu den in den Unterabsätzen „a“, „b“, „c“, „g“ und „m“ von Absatz 23 dieser Regeln vorgesehenen Informationen mitzubringen Zur Kenntnisnahme der Benutzer Informationen über die Aktionen, die durchgeführt werden müssen, um Telefondienste zu erhalten, einschließlich des Zugangs zu Telefondiensten anderer Telekommunikationsbetreiber.

80. Ein Telekommunikationsbetreiber, der Telefondienste über Münztelefone erbringt, die Token und Zahlungskarten für Telefondienste akzeptieren, ist verpflichtet, die Benutzer über die Orte zu informieren, an denen diese Token und Zahlungskarten für Telefondienste verkauft werden.

Die Informationen müssen vom Telekommunikationsbetreiber in bequemer und zugänglicher Form am Münztelefon oder in der Münztelefonzelle angebracht oder dem Benutzer auf andere Weise zur Kenntnis gebracht werden.

Merkmale der Bereitstellung von Telefondiensten für einen Bürgerteilnehmer

81. Eine Änderung der Nutzungsbedingungen für in einer Gemeinschaftswohnung installierte Geräte auf der Grundlage einer Vereinbarung über die individuelle Nutzung der Geräte kann nur mit Zustimmung des Bürgerabonnenten vorgenommen werden.

Bei Uneinigkeit des Abonnenten-Bürgers wird nach dem allgemeinen Verfahren ein Antrag anderer Bewohner der Gemeinschaftswohnung auf Abschluss der genannten Vereinbarung gestellt.

82. Wenn der Vertrag die gemeinsame Nutzung von Geräten vorsieht, erfolgt eine Änderung der Installationsadresse der Geräte mit schriftlicher Zustimmung aller Mitabonnenten.

83. Es ist nicht gestattet, den Schaltkreis von Geräten, die an einem separaten Teilnehmeranschluss betrieben werden, ohne die schriftliche Zustimmung des Teilnehmers zu ändern.

84. Die Nutzung eines Doppelanschlusssystems für Geräte ist in dem Telefonzimmer, in dem eine an diesem Wohnort gemeldete behinderte Person wohnt, sowie in einer Gemeinschaftswohnung, wenn die Vereinbarung eine gemeinsame Nutzung der Geräte vorsieht, nicht gestattet.

85. Es ist nicht gestattet, ein Parallelschaltschema für Geräte zu verwenden, die in Wohnräumen installiert sind, die sich in verschiedenen Gebäuden (Strukturen) oder Wohnungen befinden.

86. Ein Antrag auf Änderung des Bezahlsystems für Ortstelefonanschlüsse wird von einem Bürgerabonnenten spätestens 10 Tage vor Ablauf des Kalendermonats gestellt. Vorbehaltlich der angegebenen Frist für die Einreichung des Antrags überträgt der Telekommunikationsbetreiber den Bürgerabonnenten ab dem 1. Tag des Monats, der auf den Monat der Einreichung des Antrags folgt, auf das ausgewählte Zahlungssystem. Wird die angegebene Frist zur Antragstellung nicht eingehalten, erfolgt die Überweisung an das gewählte Zahlungssystem ab dem 1. Tag des 2. Monats, der auf den Monat der Antragstellung folgt.

87. Als Geräte, die nach einem Paarverbindungsschema arbeiten, sind nur Telefonapparate zulässig.

Die Verwendung einer Parallelschaltung für Telefonapparate in einer Paarschaltung ist nicht zulässig.

Telefonapparate, die nach einem Paarverbindungsschema arbeiten, werden in einem Eingang eines Wohngebäudes installiert.

Form und Verfahren zur Bezahlung der erbrachten Telefondienste

88. Die Bezahlung lokaler Telefondienste kann über ein Abonnement- oder zeitbasiertes Zahlungssystem erfolgen.

89. Die Gebühr für die Bereitstellung des Zugangs zu einem lokalen Telefonnetz durch einen Telekommunikationsbetreiber wird einmalig erhoben, wenn Geräte in Räumlichkeiten ohne Telefonanschluss installiert werden. Der Tarif für die Bereitstellung des Zugangs zum lokalen Telefonnetz durch einen Telekommunikationsbetreiber wird vom Telekommunikationsbetreiber festgelegt, sofern die Gesetzgebung der Russischen Föderation nichts anderes vorsieht.

Unterliegen die Tarife für die Dienste dieses Telekommunikationsbetreibers einer staatlichen Regulierung, ist der Telekommunikationsbetreiber auf Antrag eines Bürgerteilnehmers verpflichtet, ihm die Möglichkeit zu geben, die Bereitstellung des Zugangs zum Kommunikationsnetz in Raten von at zu bezahlen mindestens 6 Monate mit einer Anzahlung von höchstens 30 Prozent des festgesetzten Entgelts.

90. Bei einer Vertragsänderung über den Ersatz eines Bürgerteilnehmers sowie in dem in Absatz 126 dieser Ordnung genannten Fall wird für die Bereitstellung des Zugangs zum örtlichen Telefonnetz eine Gebühr in Höhe eines Monats erhoben der Telekommunikationsbetreiber Abonnementgebühr, für seine Abonnenten eingerichtet, die das Abonnentenzahlungssystem für lokale Telefondienste nutzen.

91. Die Tarifeinheit für lokale (sofern ein System zur zeitbasierten Aufzeichnung der Dauer lokaler Telefonverbindungen (im Folgenden als zeitbasierte Aufzeichnung bezeichnet), intrazonale, Fern- oder internationale Telefonverbindungen vorhanden ist) wird festgelegt durch des Telekommunikationsbetreibers, darf jedoch nicht länger als 1 Minute sein. Die Abrechnung der Dauer von Orts- (mit zeitbasierter Aufzeichnung), intrazonalen, Fern- oder internationalen Telefonverbindungen erfolgt nach der vom Telekommunikationsbetreiber gewählten Tarifeinheit.

92. Die Dauer einer Telefonverbindung wird zur Bestimmung der Höhe des Entgelts für lokale (mit zeitbasierter Abrechnung) sowie für zoneninterne, Fern- oder internationale (mit automatischer Verbindungsaufbaumethode) Telefonverbindungen verwendet Verbindung wird von der ersten Sekunde nach der Antwort des angerufenen Geräts bis zum Zeitpunkt der Trennung der Verbindung durch das anrufende oder angerufene Gerät oder das Gerät, das den Benutzer in seiner Abwesenheit ersetzt, gezählt. Eine Telefonverbindung von weniger als 6 Sekunden wird im Rahmen der angebotenen Telefondienstleistungen nicht berücksichtigt.

93. Die Dauer der Telefonverbindung, die zur Ermittlung der Höhe des Entgelts für eine intrazonale, Fern- oder internationale Telefonverbindung (bei Herstellung einer Telefonverbindung mit Hilfe eines Telefonanbieters) herangezogen wird, wird ab dem Zeitpunkt der angegebenen Antwort des Benutzers gezählt im Bestellformular oder dem Gerät, dessen Antwortsignal der Antwort des Benutzers entspricht, so lange, bis der anrufende oder angerufene Benutzer oder das den Benutzer in seiner Abwesenheit vertretende Gerät auflegt.

Stellt der Telefonbetreiber beim Aufbau einer Telefonverbindung fest, dass auf der Seite des angerufenen Teilnehmers eine Einrichtung installiert ist, die den Nutzer in seiner Abwesenheit vertritt, ist er verpflichtet, den anrufenden Teilnehmer und (oder) Nutzer hierüber zu informieren. Ein weiterer Verbindungsaufbau ist nur nach Zustimmung des Teilnehmers bzw. Nutzers möglich. In diesem Fall wird das Serviceentgelt auf der Grundlage der tatsächlichen Dauer der Telefonverbindung zwischen dem anrufenden Teilnehmer oder Benutzer und dem angerufenen Benutzer oder dem Gerät berechnet, das den Benutzer in seiner Abwesenheit ersetzt.

Verweigert der Teilnehmer und (oder) Nutzer den Aufbau einer Telefonverbindung mit Geräten, die den Nutzer in seiner Abwesenheit ersetzen, wird für die Telefonverbindung kein Entgelt erhoben.

94. Tarife für Telefondienste, einschließlich des Tarifs zur Bezahlung einer unvollständigen Tarifeinheit, werden vom Telekommunikationsbetreiber festgelegt, sofern die Gesetzgebung der Russischen Föderation kein anderes Verfahren vorsieht.

95. Tarife ( Tarifpläne) für Telefondienste kann getrennt für juristische Personen, Bürger, die Telefondienste für persönliche, familiäre und häusliche Zwecke nutzen, sowie Bürger, die Telefondienste für andere Zwecke nutzen, eingerichtet werden.

Der Tarifplan kann differenzierte Tarife nach Tageszeit, Wochentagen, Wochenenden und arbeitsfreien Feiertagen sowie nach Umfang und Umfang der angebotenen Telefondienste festlegen.

96. Die Zahlung für eine lokale (mit zeitbasierter Messung), eine zoneninterne, eine Fern- oder eine internationale Telefonverbindung wird auf der Grundlage ihrer Dauer bestimmt, ausgedrückt in der Anzahl der Tarifeinheiten für die Telefonverbindung.

97. Geräte, deren Antwortsignal der Antwort des angerufenen Benutzers gleichgesetzt wird und als Beginn des Countdowns der Dauer der Telefonverbindung bei automatischer Telefonkommunikation dient, umfassen:

a) Telefonmodem;

b) Faxgerät;

c) Geräte mit Anrufbeantworterfunktion;

d) ein Telefon mit automatischer Anrufer-ID-Funktion;

e) private Telefonzentrale;

f) Münztelefon;

g) andere Geräte, die den Benutzer in seiner Abwesenheit ersetzen und den Informationsaustausch ermöglichen (oder nachahmen).

98. Abhängig von der Dringlichkeit der Bereitstellung von intrazonalen, interstädtischen oder internationalen Telefondiensten mit Hilfe eines Telefonisten werden folgende Tarifarten angewendet:

a) gewöhnlich;

b) dringend.

Der Eiltarif wird ermittelt, indem auf den regulären Tarif ein vom Telekommunikationsbetreiber festgelegter Multiplikationsfaktor angewendet wird, der nicht mehr als 2 betragen darf.

99. Bei Überschreitung der Frist für die Bereitstellung einer dringenden intrazonalen, Fern- oder internationalen Telefonverbindung mithilfe eines Telefonanbieters erfolgt die Zahlung zum regulären Tarif, wobei die Differenz der Zahlung an den Abonnenten und (oder) Benutzer zurückerstattet wird wenn die Zahlung im Voraus zum Eiltarif erfolgt ist.

100. Die Zahlung für einen mit Hilfe eines Telefonisten hergestellten intrazonalen, intercity- oder internationalen Telefonanschluss der Kategorie „Notfall“ erfolgt zum üblichen Tarif.

101. Die Bezahlung von Orts- (mit Zeiterfassung), Intrazonen-, Fern- oder Auslandstelefonverbindungen erfolgt zu dem Tarif, der zum Zeitpunkt des Beginns der Herstellung der entsprechenden Telefonverbindung gültig ist.

102. Die Zahlung für eine mit Hilfe eines Telefonanbieters hergestellte zoneninterne, Fern- oder internationale Telefonverbindung wird nicht berechnet, wenn diese ohne Verschulden des Abonnenten und (oder) Benutzers fehlgeschlagen ist.

103. Die Registrierung des Bestellformulars und die Durchführung von Änderungen daran sind nicht kostenpflichtig.

104. Wenn der Teilnehmer und (oder) Benutzer bei der Bestellung eines intrazonalen, Fern- oder internationalen Telefonanschlusses die falsche Teilnehmernummer des angerufenen Geräts angegeben hat, bezahlt er den hergestellten Telefonanschluss vollständig.

105. Internationale Telefonverbindungen, die dem Teilnehmer und (oder) Benutzer auf dem Territorium der Russischen Föderation bereitgestellt werden, mit Ausnahme derjenigen, die mit Hilfe eines Telefonanbieters hergestellt werden und deren Bezahlung zu Lasten der angerufenen Person geht, werden in der Russischen Föderation bezahlt .

106. Grundlage für die Abrechnung des Teilnehmers und (oder) Nutzers für die bereitgestellten lokalen (mit zeitbasierter Abrechnung), intrazonalen, Fern- oder internationalen Telefonverbindungen sind Daten, die mit Geräten zur Abrechnung des Umfangs der erbrachten Telefondienste erhoben werden.

107. Abrechnungen mit dem Abonnenten und (oder) Nutzer auf dem Territorium der Russischen Föderation erfolgen in russischen Rubel.

108. Die Zahlungskarte für Telefondienste enthält auf bestimmte Weise verschlüsselte Informationen, die dazu dienen, dem Telekommunikationsbetreiber Informationen über die Bezahlung von Telefondiensten zu übermitteln. Auf der Telefondienst-Zahlungskarte sind folgende Informationen angegeben:

a) Name (Firmenname) des ausstellenden Telekommunikationsbetreibers diese Karte Bezahlung für Telefondienste;

b) die Bezeichnung der Arten von Telefondiensten, die mit einer Telefonzahlungskarte bezahlt werden;

c) die Höhe der Vorauszahlung an den Telekommunikationsbetreiber, deren Zahlung durch die Zahlungskarte für Telefondienste bestätigt wird;

d) Gültigkeitsdauer der Zahlungskarte für Telefondienste;

e) Referenz-(Kontakt-)Telefonnummern des Telekommunikationsbetreibers;

f) Regeln für die Verwendung einer Zahlungskarte für Telefondienste;

g) Identifikationsnummer der Telefonzahlungskarte.

109. Der Abonnent und (oder) Benutzer hat das Recht, sich an den Telekommunikationsbetreiber zu wenden, um die von ihm als Vorschuss gezahlten Beträge zurückzufordern.

Der Telekommunikationsbetreiber ist verpflichtet, den nicht genutzten Restbetrag zurückzuzahlen.

110. Der Abrechnungszeitraum für Telefondienste sollte 1 Monat nicht überschreiten.

111. Die Zahlungsfrist für Telefondienste (mit Ausnahme der Abonnementgebühren) sollte nicht weniger als 15 Tage ab Rechnungsdatum betragen. Im Vertrag kann eine längere Zahlungsfrist festgelegt werden.

Bei der Bezahlung von Telefondiensten über ein Abonnentenzahlungssystem erfolgt die Bezahlung der bereitgestellten Telefondienste spätestens 10 Tage nach dem Enddatum des Abrechnungszeitraums.

112. Die Zahlung für intrazonale, interstädtische oder internationale Telefonverbindungen, die im Rahmen einer Vereinbarung über die gemeinsame Nutzung von Geräten bereitgestellt werden, erfolgt durch die Person, die diese Dienste erhalten hat. Wenn eine solche Person nicht identifiziert werden kann, werden die Telefondienste vom Teilnehmer bezahlt.

113. Eine einem Teilnehmer für Telefondienste ausgestellte Rechnung ist ein Abrechnungsdokument, das Daten über die Zahlungsverpflichtungen des Teilnehmers widerspiegelt.

114. Die dem Teilnehmer ausgestellte Rechnung für lokale Telefondienste enthält:

a) Angaben zum Telekommunikationsbetreiber;

b) Abonnentendaten;

c) den Abrechnungszeitraum, für den die Rechnung ausgestellt wird;

d) persönliche Kontonummer des Abonnenten (bei Vorauszahlung);

e) Daten über die Gesamtdauer der Ortstelefonverbindungen für den Abrechnungszeitraum (mit zeitbasierter Abrechnung);

f) der zur Zahlung verlangte Betrag;

g) die Höhe des Restbetrags auf dem Privatkonto (bei Vorauszahlung);

h) Rechnungsdatum;

i) Fälligkeitsdatum für die Zahlung der Rechnung.

115. Eine an einen Teilnehmer ausgestellte Rechnung für zoneninterne und/oder Fern- und internationale Telefondienste muss zusätzlich zu den in Absatz 114 dieser Regeln genannten Informationen Folgendes enthalten:

a) der zur Zahlung vorgelegte Betrag für jede Art von Telefondienst und jede Teilnehmernummer;

b) Arten der bereitgestellten Telefondienste;

c) Codes von geografisch definierten Nummerierungszonen oder Codes von geografisch nicht definierten Nummerierungszonen, deren Nummerierungsressource Teilnehmernummern umfasst, mit denen Telefonverbindungen hergestellt wurden;

d) das Datum der Bereitstellung jedes Telefondienstes;

e) der Umfang der Bereitstellung jedes Telefondienstes.

116. Der Telekommunikationsbetreiber ist verpflichtet, sicherzustellen, dass dem Abonnenten innerhalb von 5 Tagen ab Ausstellungsdatum dieser Rechnung eine Rechnung für die Zahlung von Telefondiensten zugestellt wird.

Auf Verlangen des Abonnenten ist der Telekommunikationsbetreiber verpflichtet, die Rechnung, die aus der Bereitstellung besteht, detailliert auszustellen Weitere Informationenüber angebotene Telefondienste, für die ggf. ein gesondertes Entgelt erhoben wird.

117. Der Abonnent und (oder) Benutzer hat das Recht, eine Rückerstattung der für die Nutzung von Telefondiensten gezahlten Beträge für den Zeitraum zu verlangen, in dem er die Telefondienste ohne Verschulden dieses Abonnenten und (oder) Benutzers nicht nutzen kann.

IV. Verfahren und Bedingungen für die Aussetzung, Änderung und Beendigung des Vertrags

118. Im Falle eines Verstoßes des Teilnehmers gegen die mit der Erbringung von Telefondiensten verbundenen und festgelegten Anforderungen Bundesgesetz„Über die Kommunikation“, diese Regeln und die Vereinbarung, einschließlich eines Verstoßes gegen die Zahlungsbedingungen für dem Abonnenten bereitgestellte Telefondienste, hat der Telekommunikationsbetreiber das Recht, die Bereitstellung von Telefondiensten auszusetzen, bis der Verstoß beseitigt ist, und den Abonnenten zu benachrichtigen.

Wenn ein solcher Verstoß nicht innerhalb von 6 Monaten ab dem Datum behoben wird, an dem der Teilnehmer eine (schriftliche) Mitteilung des Telekommunikationsbetreibers über die Absicht erhält, die Erbringung von Telefondiensten auszusetzen, hat der Telekommunikationsbetreiber das Recht, den Vertrag einseitig zu kündigen.

119. Der Telekommunikationsbetreiber hat das Recht, die Bereitstellung nur derjenigen Telefondienste für den Teilnehmer auszusetzen, bei denen dieser Teilnehmer gegen die in Absatz 118 dieser Regeln genannten Anforderungen verstoßen hat. In diesem Fall hat der Telekommunikationsbetreiber das Recht, die Bereitstellung der Möglichkeit für den Teilnehmer, rund um die Uhr einen kostenlosen Notruf zu tätigen, nur dann auszusetzen, wenn die technischen und technologischen Merkmale des Kommunikationsnetzes dieses Telekommunikationsbetreibers dies nicht zulassen diese Möglichkeit gleichzeitig mit der Aussetzung der Bereitstellung von Telefondiensten für den Teilnehmer.

120. Auf schriftlichen Antrag des Abonnenten ist der Telekommunikationsbetreiber verpflichtet, ohne den Vertrag zu kündigen:

a) die Bereitstellung lokaler Telefondienste für den Teilnehmer, der den Antrag gestellt hat, auszusetzen. In diesem Fall berechnet der Telekommunikationsbetreiber dem Teilnehmer gemäß dem für solche Fälle festgelegten Tarif die gesamte im Antrag angegebene Zeitspanne;

b) die Bereitstellung des Zugangs zu intrazonalen, interstädtischen und internationalen Telefondiensten und (oder) Informations- und Auskunftsdiensten aussetzen.

121. Auf schriftlichen Antrag des Abonnenten kann im Falle der Anmietung (Untervermietung), des Leasings (Untervermietung) von Telefonräumen, einschließlich Wohnräumen, der Vertrag für die Dauer des Mietvertrags (Untermietvertrags) oder Pachtvertrags (Untermietvertrags) ausgesetzt werden . Mit dem Mieter (Untermieter), Mieter (Untermieter) einer Telefonräumlichkeit kann für die Dauer des Miet- (Untermiet-), Pacht- (Untermiet-)Vertrags ein Vertrag über die Zuteilung derselben Teilnehmernummer zu diesen Zwecken geschlossen werden, die ihm zugeteilt wurde Abschluss der ausgesetzten Vereinbarung.

122. Der Telekommunikationsbetreiber hat nicht das Recht, die Bereitstellung von Telefondiensten für einen Teilnehmer auszusetzen, wenn der Teilnehmer die über Telefondienste erbrachten Dienste, bei denen es sich jedoch nicht um Telefondienste handelt, nicht bezahlt.

123. Im Falle der Kündigung eines mit einem Telekommunikationsbetreiber eines lokalen Telefonnetzes geschlossenen Vertrages endet die Erfüllung der Verpflichtungen dieses Telekommunikationsbetreibers, dem Teilnehmer die Möglichkeit zu geben, auf Telefondienste anderer Telekommunikationsbetreiber zuzugreifen.

124. Eine Änderung einer schriftlich geschlossenen Vereinbarung, einschließlich einer Änderung der Art und Weise, wie ein Teilnehmer ein Zonen-, Fern- und internationales Telefonnetz, ein Zahlungssystem für lokale Telefondienste und ein Schema zum Einschalten von Geräten auswählt, wird durch eine formalisiert Zusatzvereinbarung zum Vertrag.

125. Wenn Vertragsänderungen die Durchführung entsprechender Arbeiten durch den Telekommunikationsbetreiber erforderlich machen, unterliegen diese Arbeiten der Vergütung durch die Partei, auf deren Initiative die Vertragsänderungen vorgenommen wurden.

126. Wenn das Recht des Teilnehmers, die Telefonräume zu besitzen und zu nutzen, erlischt, endet auch der Vertrag mit dem Teilnehmer. In diesem Fall ist der Telekommunikationsbetreiber, mit dem der Vertrag gekündigt wird, auf Antrag des neuen Eigentümers der angegebenen Räumlichkeiten verpflichtet, innerhalb von 30 Tagen einen Vertrag mit dem neuen Eigentümer abzuschließen.

127. Vor Ablauf der im Bürgerlichen Gesetzbuch der Russischen Föderation festgelegten Frist für die Annahme einer Erbschaft, zu der auch ein Telefongebäude gehört, ist der Telekommunikationsbetreiber nicht berechtigt, über die entsprechende Teilnehmernummer zu verfügen.

Die Person, die die Erbschaft angenommen hat, muss innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Erbschaft beim Telekommunikationsbetreiber einen Antrag auf Abschluss einer Vereinbarung stellen.

Der Telekommunikationsbetreiber ist verpflichtet, innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Registrierung des Antrags auf Vertragsabschluss einen Vertrag mit dem Erben abzuschließen.

Der Erbe ist verpflichtet, dem Telekommunikationsbetreiber die Kosten für die für den Zeitraum vor Eintritt des Erbrechts erbrachten Telefondienste zu zahlen.

Wird der Antrag nicht fristgerecht gestellt, ist der Telekommunikationsbetreiber berechtigt, über die entsprechende Teilnehmerrufnummer zu verfügen.

128. Mit schriftlicher Zustimmung des Abonnenten kann der Vertrag hinsichtlich der Angabe eines neuen Bürgerabonnenten darin geändert werden. In diesem Fall kann der neue Abonnent werden:

a) ein Familienmitglied des Teilnehmers, das am Wohnort des Teilnehmers gemeldet ist oder am gemeinsamen Eigentum an den Telefonräumen beteiligt ist;

b) ein Familienmitglied des Abonnenten, das zum Zeitpunkt der Vertragsänderung minderjährig ist. Darüber hinaus haben seine gesetzlichen Vertreter bis zum Alter von 14 Jahren das Recht, im Namen eines minderjährigen Bürgers einen Antrag auf Vertragsänderung zu stellen.

129. Bei der Umstrukturierung oder Umbenennung eines Abonnenten – einer juristischen Person (mit Ausnahme einer Umstrukturierung in Form einer Trennung oder Spaltung) – kann eine Änderung der Vereinbarung hinsichtlich der Angabe eines Nachfolgers oder eines neuen Namens des Abonnenten – einer juristischen Person – vorgenommen werden . Bei einer Neuordnung in Form einer Trennung oder Spaltung wird die Frage, mit welchen Rechtsnachfolgern eine Vereinbarung getroffen werden soll, anhand der Trennungsbilanz geklärt.

V. Verfahren zur Prüfung von Ansprüchen

130. Der Abonnent und (oder) Benutzer hat das Recht, gegen die Entscheidungen und Handlungen (Untätigkeit) des Telekommunikationsbetreibers bezüglich der Bereitstellung von Telefondiensten Berufung einzulegen.

131. Der Telekommunikationsbetreiber ist verpflichtet, ein Beschwerde- und Vorschlagsbuch zu führen und dieses auf erste Anfrage des Abonnenten und (oder) Benutzers herauszugeben.

132. Die Prüfung einer Beschwerde eines Abonnenten und (oder) Benutzers erfolgt auf die in der Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegte Weise.

133. Wenn der Telekommunikationsbetreiber seinen Verpflichtungen zur Erbringung von Telefondiensten nicht oder nicht ordnungsgemäß nachkommt, reicht der Teilnehmer und (oder) Benutzer vor Gericht eine Klage beim Telekommunikationsbetreiber ein.

134. Der Anspruch muss schriftlich eingereicht und am Tag seines Eingangs beim Telekommunikationsbetreiber registriert werden.

Reklamationen im Zusammenhang mit der Verweigerung der Erbringung von Telefondiensten, der nicht rechtzeitigen oder nicht ordnungsgemäßen Erfüllung von Verpflichtungen aus dem Vertrag können innerhalb von 6 Monaten ab dem Datum der Erbringung der Telefondienste, der Verweigerung der Erbringung dieser Dienste oder der Ausstellung einer Rechnung geltend gemacht werden.

135. Der Reklamation sind eine Kopie des Vertrages oder ein Abreißcoupon des Bestellformulars sowie weitere für die Prüfung der Reklamation in der Sache erforderliche Unterlagen beizufügen, aus denen Angaben über die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung hervorgehen müssen Verpflichtungen aus dem Vertrag und im Falle eines Schadensersatzanspruchs - über die Tatsache und die Höhe des verursachten Schadens.

136. Die Reklamation wird vom Telekommunikationsbetreiber innerhalb von höchstens 60 Tagen ab dem Datum der Registrierung der Reklamation geprüft.

Der Telekommunikationsbetreiber muss den Teilnehmer und (oder) Benutzer, der ihn eingereicht hat, (schriftlich) über das Ergebnis der Prüfung des Anspruchs informieren.

Wurde die Reklamation vom Telekommunikationsbetreiber als berechtigt anerkannt, müssen die festgestellten Mängel innerhalb einer vom Teilnehmer und (oder) Nutzer festgelegten angemessenen Frist behoben werden.

Wenn der Telekommunikationsbetreiber die Ansprüche des Teilnehmers und (oder) Nutzers auf Herabsetzung des Entgelts für erbrachte Telefondienste, auf Ersatz der Aufwendungen für die Beseitigung von Mängeln der von ihm selbst oder durch Dritte erbrachten Leistungen sowie für die Die Rückerstattung des für Telefondienste gezahlten Geldbetrags und die Entschädigung für Schäden, die im Zusammenhang mit der Verweigerung der Erbringung von Telefondiensten entstanden sind, unterliegen, sofern gerechtfertigt, der Befriedigung innerhalb von 10 Tagen ab dem Datum der Geltendmachung des Anspruchs.

Wird eine Klage ganz oder teilweise abgelehnt oder geht innerhalb der für die Prüfung festgelegten Frist keine Antwort ein, hat der Abonnent und (oder) Nutzer das Recht, eine Klage bei Gericht einzureichen.

VI. Verantwortung der Parteien

137. Für die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag haftet der Telekommunikationsbetreiber gegenüber dem Abonnenten und (oder) Nutzer in folgenden Fällen:

a) ungerechtfertigte Verweigerung des Vertragsabschlusses oder Umgehung des Vertragsschlusses;

b) Verletzung der Fristen für die Bereitstellung des Zugangs zum örtlichen Telefonnetz;

c) Verstoß gegen die im Vertrag über die Erbringung von Telefondiensten festgelegten Bedingungen;

d) Bereitstellung nicht aller im Vertrag genannten Telefondienste;

e) schlechte Qualität der Telefondienste, auch aufgrund unzureichender Wartung des Kommunikationsnetzes;

f) Verletzung der Vertraulichkeit telefonischer Nachrichten;

g) Verstoß etablierte Einschränkungen Informationen über einen Bürgerteilnehmer zu verbreiten, die dem Telekommunikationsbetreiber im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung bekannt geworden sind.

138. Bei der Bereitstellung von Telefondiensten für einen Bürgerteilnehmer ausschließlich für persönliche, familiäre, häusliche oder andere Bedürfnisse, die nicht mit der Geschäftstätigkeit zusammenhängen, ist der Telekommunikationsbetreiber auch für die unterlassene, unvollständige oder nicht rechtzeitige Bereitstellung von Informationen im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Telefondiensten verantwortlich .

139. Der Telekommunikationsbetreiber trägt für die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung vertragsgemäßer Verpflichtungen folgende Vermögenshaftung:

a) zahlt bei Verstoß gegen die Fristen für die Bereitstellung des Zugangs zum örtlichen Telefonnetz eine Vertragsstrafe in Höhe von 3 Prozent des Entgelts für die Bereitstellung des Zugangs zum örtlichen Telefonnetz für jeden Tag der Verspätung bis zum Beginn der Bereitstellung des Zugangs aus dem Telefonnetz, sofern nicht im Vertrag eine höhere Höhe der Vertragsstrafe, höchstens jedoch die Höhe des festgelegten Entgelts, festgelegt ist;

b) zahlt bei Verstößen gegen die festgelegten Fristen für die Erbringung von Telefonkommunikationsdiensten eine Vertragsstrafe in Höhe von 3 Prozent der Kosten für Telefonkommunikationsdienste für jede Stunde Verspätung bis zum Beginn der Erbringung von Telefonkommunikationsdiensten, es sei denn, im Vertrag ist ein höherer Betrag der Vertragsstrafe festgelegt, jedoch nicht mehr als die Kosten des Telefonkommunikationsdienstes.

140. Verstößt der Telekommunikationsbetreiber gegen die festgelegten Fristen für die Erbringung von Telefondiensten, hat der Teilnehmer und (oder) Nutzer das Recht, eine vollständige Entschädigung für den ihm im Zusammenhang mit der Verletzung der festgelegten Fristen entstandenen Schaden zu verlangen.

141. Für den Fall, dass nicht alle im Vertrag vorgesehenen Telefondienste erbracht werden, hat der Teilnehmer nach seiner Wahl das Recht:

a) eine verhältnismäßige Senkung der Kosten für Telefondienste verlangen;

b) die Vertragserfüllung verweigern.

142. Im Falle einer mangelhaften Bereitstellung von Telefondiensten hat der Teilnehmer und (oder) Benutzer das Recht, nach seiner Wahl Folgendes zu verlangen:

a) unentgeltliche Beseitigung von Mängeln des bereitgestellten Telefondienstes;

b) eine entsprechende Reduzierung der Kosten für Telefondienste;

c) Ersatz der Aufwendungen, die ihm zur Beseitigung von Mängeln des von ihm selbst oder durch Dritte erbrachten Telefondienstes entstehen.

143. Im Falle eines Verstoßes eines Telekommunikationsbetreibers gegen das Telefongeheimnis und der Forderung, die Verbreitung von Informationen über einen Bürgerteilnehmer einzuschränken, die ihm aufgrund der Vertragsdurchführung bekannt geworden sind, ist der Telekommunikationsbetreiber bei Auf Verlangen des Abonnenten hat er die durch diese Handlungen verursachten Verluste sowie moralische Schäden zu ersetzen.

144. Bei unterlassener, unvollständiger oder verspäteter Bereitstellung von Informationen über die Erbringung von Telefondiensten haben der Teilnehmer und (oder) Nutzer das Recht, die Vertragserfüllung zu verweigern und eine Rückerstattung des für die Telefondienste gezahlten Betrags zu verlangen zur Verfügung gestellt und der Ersatz des entstandenen Schadens erfolgt.

145. Der Teilnehmer und (oder) Benutzer ist gegenüber dem Telekommunikationsbetreiber in folgenden Fällen verantwortlich:

a) Nichtzahlung, unvollständige oder nicht rechtzeitige Zahlung für Telefondienste;

b) Nichteinhaltung der Vorschriften für den Betrieb von Geräten;

c) Nichteinhaltung des Verbots des Anschlusses an Geräte, die nicht den festgelegten Anforderungen entsprechen.

146. Bei Nichtzahlung, unvollständiger oder verspäteter Bezahlung von Telefondiensten hat der Abonnent dem Telekommunikationsbetreiber eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 Prozent der Kosten für nicht bezahlte, nicht vollständig bezahlte oder verspätet bezahlte Telefondienste zu zahlen, wenn kleinere Größe nicht im Vertrag festgelegt, für jeden Tag der Verspätung bis zum Tag der Rückzahlung der Schuld, höchstens jedoch für den geschuldeten Betrag.

147. Wenn der Teilnehmer die Regeln für den Betrieb des Geräts nicht einhält oder das Verbot des Anschlusses von Geräten, die nicht den festgelegten Anforderungen entsprechen, an den Teilnehmeranschluss nicht befolgt, hat der Telekommunikationsbetreiber das Recht, mit einer Klage vor Gericht zu klagen zum Ersatz von Schäden, die durch solche Handlungen des Abonnenten verursacht wurden.

148. Der Telekommunikationsbetreiber ist von der Haftung für die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag befreit, wenn er nachweist, dass die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung auf Umstände höherer Gewalt oder auf das Verschulden der anderen Partei zurückzuführen ist.

Intrazonale Kommunikation von Rostelecom: Was ist das? Eine ähnliche Frage stellt sich für viele Menschen. Versuchen wir, es im Rahmen unseres Materials zu verstehen und die interessanten Informationen bereitzustellen.

Rostelecom ist das größte Unternehmen in Russischer Markt. Warum Sie seine Dienste nutzen sollten:

  • Große Auswahl an angebotenen Tarifen.
  • Optimale Preise für Dienstleistungen.
  • Hochwertige Kommunikation.
  • Stabiler Betrieb.
  • Sie können Ihre Kommunikationskosten optimieren, indem Sie einen geeigneten Serviceplan wählen.
  • Einfache Bezahlung von Unternehmensleistungen.

Wenn Sie diese Faktoren berücksichtigen, können Sie verstehen, warum Abonnenten Rostelecom nutzen. Das Unternehmen hat sich gut etabliert und ist führend in unserem Markt.

Wie werde ich Rostelecom-Abonnent?

  1. Kontaktieren Sie das Unternehmen.
  2. Fordern Sie die Installation eines Abonnentenpunkts an.
  3. Die Kosten hängen von der Stadt ab, in der die Verbindung erfolgt.
  4. Die Installation wird von Spezialisten durchgeführt.
  5. Nach der Verbindung wählt der Kunde einen Tarif aus.
  6. Kann beginnen, die Dienste der Organisation zu nutzen.

Lokale und intrazonale Telefonkommunikation

Kunden haben oft eine Frage: Was ist intrazonale Kommunikation bei Rostelecom? Versuchen wir es gemeinsam herauszufinden.

Intrazone Telefonkommunikation– Bereitstellung von Dienstleistungen innerhalb einer Region. Zu dieser Kategorie gehören beispielsweise Anrufe von Woronesch in regionale Siedlungen. Wenn der Kunde nach Saratow anruft, handelt es sich bereits um eine Ferngespräche.

Als Zone wird ein Subjekt der Russischen Föderation betrachtet. Daher ist es nicht schwer zu verstehen, wie intrazonale Kommunikation funktioniert. Alle Anrufe innerhalb der Region fallen in diese Kategorie.

Aber was macht eine lokale Verbindung anders? Es ist ausschließlich innerhalb der Stadt tätig. In diese Kategorie fallen Anrufe innerhalb einer Gemeinde. Wenn Sie sich entscheiden, eine Nachbarstadt anzurufen, erfolgt die Verbindung innerhalb der Zone.

Preise

Es ist unmöglich, genaue Zahlen zu nennen. Sie hängen von dem spezifischen Tarif ab, der mit dem Abonnenten verbunden ist. Daher bieten wir ungefähre Werte an:

  • Anrufe innerhalb der Stadt – zum aktuellen Tarif.
  • In der Zone von 100 km - etwa 2 r.
  • Für 600 km – 2,6 Rubel und mehr.

Konkrete Werte können Sie Ihrem Tarifplan entnehmen. Überprüfen Sie die Bedingungen für das angeschlossene TP oder wenden Sie sich direkt an den Betreiber und klären Sie die Parameter mit Spezialisten.

Welchen Plan soll ich für die Verbindung wählen?

Benutzer wissen jetzt, was intrazonale Kommunikation bei Rostelecom bedeutet. Doch wie lassen sich die Kosten senken, wenn der Teilnehmer häufig innerhalb der Region oder in andere Städte telefoniert?

Für Kunden wird ein spezielles TP angeboten Unbegrenztes Russland. Es ist neu und Abonnenten erhalten einzigartige Konditionen. Hauptparameter:

  1. Abonnementgebühr – 490 Rubel pro Monat.
  2. Es gibt keine Beschränkungen hinsichtlich der Dauer von Anrufen innerhalb Russlands.
  3. Für Anrufe auf Mobiltelefone stehen zusätzlich 200 Minuten pro Monat zur Verfügung.

Mit Hilfe von TP ist es möglich, innerhalb Russlands kostenlos zu telefonieren, es gibt keine spezielle Pakete Protokoll. Unter Berücksichtigung der Parameter anderer Pläne ist das Programm profitabel und ermöglicht Ihnen, Geld für Kommunikationsdienste zu sparen.

Wichtig: Die Größe des AP kann je nach Region variieren. Wie überprüfen Sie die aktuellen Parameter für Ihr Motiv?

  • Besuchen Sie das Portal rt.ru.
  • Die Region wird beim Login automatisch ermittelt.
  • Gehen Sie zum Abschnitt mit den Festnetztarifen.
  • Finden Sie TP Unlimited Russia in der Liste.
  • Klicken Sie auf „Weitere Details“.
  • Bitte lesen Sie die aktuellen Geschäftsbedingungen.

Es ist besser, Ihren Plan zu ändern persönliches Konto. Notwendig:

  1. Melden Sie sich bei LC an.
  2. Wählen Sie den entsprechenden Dienst aus.
  3. Gehen Sie zum Abschnitt Pläne.
  4. Wählen Sie aus den Optionen Unbegrenztes Russland.
  5. Klicken Sie auf das Element, um es zu aktivieren.

Sie können Ihre TP auch beim Support ändern. Rufen Sie 8 800 100 08 00 an und leiten Sie den Anruf an einen Mitarbeiter weiter. Der Spezialist hilft dem Kunden, den Plan zu ändern.



 


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